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Sanofi-Zusagen werden kartellrechtlich bindend

 (© MTR Legal Rechtsanwälte)
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(openPR) Köln, 26. Oktober 2026. Die Europäische Kommission hat am 14. Oktober 2026 Verpflichtungszusagen von Sanofi im Verfahren AT.40998 „Sanofi Efluelda“ für verbindlich erklärt. Die Entscheidung beendet die Untersuchung auf Grundlage konkreter Maßnahmen, enthält aber keine Feststellung eines Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht.

Vorläufige Bedenken wegen Aussagen über Fluad

Ausgangspunkt des Verfahrens waren mögliche Kommunikationskampagnen in Deutschland und Frankreich, die sich nach vorläufiger Einschätzung der Kommission gegen den Grippeimpfstoff Fluad gerichtet haben sollen. Fluad ist nach Darstellung der Behörde der einzige verstärkte Grippeimpfstoff für besonders gefährdete Patienten, der mit dem Sanofi-Produkt Efluelda konkurriert. Die beanstandete Kommunikation soll sich seit 2024 insbesondere an medizinisches Fachpersonal gerichtet haben.

Die Kommission vermutete, dass dabei möglicherweise irreführende oder herabsetzende Angaben über Fluad verbreitet worden seien. Zu ihren Bedenken gehörte eine Darstellung, wonach die deutsche Impfempfehlung für Fluad weiterhin ungeklärten wissenschaftlichen Einwänden medizinischer Fachgesellschaften ausgesetzt sei. Sanofi wies die Vorwürfe nach Eröffnung des Verfahrens zurück und erklärte seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit. Da kein Kartellrechtsverstoß abschließend festgestellt wurde, gilt für das Unternehmen weiterhin die Unschuldsvermutung.

Im September 2025 durchsuchte die Kommission Geschäftsräume des Unternehmens in Deutschland und Frankreich. Das förmliche Verfahren begann am 26. Juni 2026; zugleich übermittelte die Behörde ihre vorläufige Beurteilung. Sanofi legte am 3. Juli 2026 Verpflichtungsangebote vor, zu denen Dritte im anschließenden Markttest bis zum 21. August 2026 Stellung nehmen konnten.

Verpflichtungen gelten bis März 2030

Die Untersuchung stützt sich auf Art. 102 AEUV und Art. 54 des EWR-Abkommens. Beide Vorschriften erfassen die missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung, wenn dadurch der Handel zwischen Mitgliedstaaten oder der Wettbewerb im Europäischen Wirtschaftsraum beeinträchtigt werden kann. Mit der Verpflichtungsentscheidung hat die Kommission nicht darüber entschieden, ob diese Voraussetzungen im konkreten Fall erfüllt waren.

Die verbindlichen Maßnahmen betreffen insbesondere die Darstellung der deutschen Impfempfehlung und die Zusammenarbeit mit Meinungsbildnern. Vorgesehen sind:

  • eine Klarstellung auf der deutschen Internetseite von Sanofi, dass die Ständige Impfkommission Fluad und Efluelda für ältere Menschen gleichermaßen empfiehlt,
  • die Abrufbarkeit dieser Erklärung für einen Zeitraum von zwei Jahren,
  • ein Hinweis auf die Verpflichtungszusagen in neuen Verträgen mit sogenannten Key Opinion Leaders,
  • die Einhaltung der Maßnahmen bis März 2030 sowie deren fortlaufende Überwachung.

Ein unabhängiger Überwachungstreuhänder kontrolliert die Umsetzung und berichtet der Europäischen Kommission regelmäßig. Bei einem Verstoß gegen die verbindlichen Zusagen kann die Behörde Sanktionen verhängen, ohne zuvor einen Verstoß gegen Art. 102 AEUV nachweisen zu müssen. Möglich sind eine Geldbuße von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes oder ein tägliches Zwangsgeld von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes.

Konsequenzen für Marktkommunikation und Verträge

„Die Entscheidung zeigt, dass Aussagen über konkurrierende Produkte auch dann kartellrechtliche Folgen auslösen können, wenn sie außerhalb klassischer Preis- oder Vertriebsmaßnahmen erfolgen“, erklärt Rechtsanwalt Michael Rainer von MTR Legal Rechtsanwälte. „Unternehmen und Investoren sollten deshalb berücksichtigen, dass Produktkommunikation, wissenschaftliche Einordnungen und die Zusammenarbeit mit Meinungsbildnern Gegenstand behördlicher Prüfungen werden können.“

Betroffene Unternehmen sollten ihre externe Kommunikation konsistent dokumentieren und Aussagen über Wettbewerbsprodukte auf eine belastbare Tatsachengrundlage stützen. Auch Vertragsregelungen mit externen Meinungsbildnern können für die Umsetzung wettbewerbsrechtlicher Vorgaben relevant sein. MTR Legal Rechtsanwälte berät Unternehmen und Investoren zu Fragen der Marktkommunikation, zu kartellrechtlichen Verfahren und zur Ausgestaltung geeigneter interner Kontrollprozesse.

Weitere Informationen: https://www.mtrlegal.com/eu-kommission-erklaert-sanofi-zusagen-verbindlich/

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