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Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen MTI-Geschäftsführer mangels Tatverdacht ein

24.06.201111:19 UhrGesundheit & Medizin

(openPR) Staatsanwaltschaft stellt Verfahren gegen MTI-Geschäftsführer mangels Tatverdacht ein und erhebt schwere Vorwürfe gegen Sanofi-Aventis

Staatsanwaltschaft Stade bestätigt, dass NGO-Belieferung Legende war und Sanofi-Aventis von einem Verkauf in der BRD ausging.

Die Staatsanwaltschaft Stade hat am heutigen Tage förmlich die Einstellung des durch die Strafanzeige von Sanofi-Aventis ausgelösten Ermittlungsverfahrens gegen den MTI-Geschäftsführer mangels Tatverdachts bekannt gegeben. Der Bescheid liegt der MTI vor.

Der Einstellungsbescheid verweist mit überraschender Deutlichkeit auf den „gesunden Menschenverstand“ und stellt fest, dass es sich bei den Medikamenten (darunter Fußpilzcreme und Anti-Depressiva) um für Hilfslieferungen völlig ungeeignete „Ramschware“ mit kurzen Haltbarkeitsdaten gehandelt habe. Zudem seien die angeblichen Hilfslieferungen bereits nicht mit dem Liefervertrag zu vereinbaren, der sich auf „in der BRD verkehrsfähige Handelsware“ bezieht. Schließlich seien die „Provisionszahlungen“ des Konzerns an den Vereinsvorsitzenden Wolfgang T. in Höhe von mehr als 700.000 € mit humanitären Lieferungen unvereinbar.

Die Staatsanwaltschaft kommt daher zu dem Schluss, dass der Pharmakonzern von einem Verkauf der Ware im Inland ausging und von MTI weder getäuscht noch betrogen wurde. Keinesfalls aber habe MTI Sanofi-Aventis geschädigt. MTI-Anwalt Dr. Oliver Pragal sagte hierzu: „Mein Mandant ist vollständig von der falschen Verdächtigung des Betrugs rehabilitiert.“ Der Vorwurf der „Unterschlagung von Hilfslieferungen für Nordkorea“ sei „ins Reich der Fabel verwiesen worden“, so Dr. Pragal.

Dafür geht die Staatsanwaltschaft Stade mit der nachweislich unrichtigen Strafanzeige des Konzerns gegen die MTI hart ins Gericht. Es bestehe der begründete Verdacht gegen Sanofi-Aventis-Mitarbeiter, Schmiergelder in erheblicher Höhe in Bezug auf die Handelsgeschäfte der MTI an den mit dem MTI-Einkauf beauftragten Wolfgang T. gezahlt zu haben, um bei den Verkaufskonditionen bevorzugt zu werden.

Die Staatsanwaltschaft Stade verwies insoweit auf das bei der Staatsanwaltschaft in Verden anhängige Ermittlungsverfahren u.a. wegen Bestechung, Untreue, falscher Verdächtigung und Steuerhinterziehung.

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