(openPR) Staatsanwaltschaft Verden ermittelt gegen hochrangige Pharmamanager wegen Verdacht auf Bestechung, falscher Verdächtigung und Beihilfe zur Untreue zum Nachteil der MTI GmbH
Die Staatsanwaltschaft Verden hat am 16.6.2011 aufgrund einer Strafanzeige der Multi Trade International GmbH (MTI) u.a. wegen Bestechung, falscher Verdächtigung sowie Beihilfe zur Untreue die Geschäftsräume der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH sowie der Floki GmbH durchsucht.
Sanofi-Aventis hatte zuvor den Pharma-Großhändler MTI seit vielen Jahren mit Medikamenten beliefert und steht nun im Verdacht, systematisch den mit dem MTI-Einkauf beauftragten Wolfgang T. bestochen zu haben.
MTI entdeckte die Bestechung erst dadurch, dass Sanofi-Aventis gegen die Geschäftsführung der MTI am 27.7.2010 eine nachweislich unzutreffende Strafanzeige wegen Betrugs erstattet hatte.
Sanofi-Aventis hatte der MTI vorgeworfen, Medikamente, die angeblich für Hilfszwecke im Ausland bestimmt waren, stattdessen an deutsche Großhändler verkauft zu haben. Die MTI hätte aufgrund ihrer Großhandelslizenz nur als „Abwicklungshelfer“ für die Hilfsorganisation „Viva Westfalen hilft e.V.“ agieren sollen. Durch den Verkauf der Medikamente in der BRD sei nicht nur Sanofi-Aventis und die NGO wegen der gewährten Rabatte betrogen worden, sondern es seien auch öffentliche Hilfsgelder von Bundesministerien veruntreut worden.
Bei der internen Untersuchung des Vorgangs durch Anwälte der MTI konnte nachgewiesen werden, dass die erhobenen Vorwürfe haltlos sind. Denn tatsächlich nutzte Sanofi-Aventis MTI bewusst als Zwischenglied, um unter der Legende der Belieferung von „Viva e.V.“ z.B. beinahe abgelaufene Medikamente („Ramschware“) in den deutschen Markt „drücken“ zu können, ohne hiermit unmittelbar in Verbindung gebracht werden zu können. Durch diesen „camouflierten Sekundärmarkt“ vermied Sanofi-Aventis einen „Preisrutsch“ bei den bekanntlich in Deutschland besonders hohen Medikamentenpreisen auf dem „Primärmarkt“ und sparte eine teure Abschreibung und Entsorgung der „Ramschware“.
Dass Sanofi-Aventis niemals an Hilfslieferungen glaubte, zeigt sich daran, dass auch große Mengen z.B. an Fußpilzsalbe und Anti-Depressiva geliefert worden sind, die als Hilfsgüter völlig ungeeignet waren und auch nicht in der sog. „Essential Drug List“ der WHO aufgeführt sind. Zudem waren die Packungen und Beipackzettel in deutscher Sprache und daher im Ausland unbrauchbar. Des Weiteren erwähnt die offizielle Broschüre des humanitären Programms „Zugang zu Medikamenten“ von Sanofi-Aventis eine Reihe von NGO, nicht jedoch „Viva e.V.“. Schließlich ergeben auch Schmiergeldzahlungen in Millionenhöhe an den Vereinsvorsitzenden T. für angeblich humanitäre Lieferungen keinen Sinn. Nachweise über die gezahlten „Provisionen“ hatte ein MTI-Anwalt während der Untersuchung zufällig gefunden .
Die Staatsanwaltschaft Stade hatte daher das Ermittlungsverfahren gegen den Geschäftsführer der MTI in der vergangenen Woche erwartungsgemäß mangels Tatverdachts eingestellt.
Auf die am 20.12.2010 von MTI erstattete Strafanzeige hatte dagegen die Staatsanwaltschaft Verden ein Ermittlungsverfahren gegen hochrangige Manager von Sanofi-Aventis und der Floki GmbH sowie Wolfgang T. eingeleitet. Die Staatsanwaltschaft bewertet die Zahlungen an Wolfgang T. u.a. als Bestechung im geschäftlichen Verkehr gem. § 299 StGB sowie als Untreue durch T zum Nachteil der MTI. Des Weiteren wird gegen Sanofi-Aventis-Manager hinsichtlich der unrichtigen Strafanzeige wegen falscher Verdächtigung ermittelt. Denn trotz der jahrelangen beanstandungsfreien Geschäftsbeziehung hatte Sanofi-Aventis der MTI nicht einmal die Gelegenheit zur Stellungnahme gewährt. Noch ungeklärt ist der Verdacht der Steuerhinterziehung wegen eines möglichen Verstoßes gegen das steuerliche Abzugsverbot von Schmiergeldzahlungen.
MTI hat durch das Verhalten der Verantwortlichen der Sanofi-Aventis Deutschland GmbH, der Floki GmbH und ihres mit dem Einkauf Beauftragten Wolfgang T. große wirtschaftliche Einbußen erlitten und ihren Geschäftszweig Pharmagroßhandel aufgrund des Reputationsschadens praktisch verloren.
Das Unternehmen hat eine auf solche Schäden spezialisierte Kanzlei in Frankfurt sowie ein renommiertes Anwaltsbüro in New York mit der Geltendmachung des ihr entstandenen Schadens beauftragt.




