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ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Antworten aus der schimmernden Welt der Selfies

21.11.202509:42 UhrFreizeit, Buntes, Vermischtes
Bild: ARAG, stimmt das? ARAG Experten mit Antworten aus der schimmernden Welt der Selfies
ARAG Experten mit Antworten aus der schimmernden Welt der Selfies
ARAG Experten mit Antworten aus der schimmernden Welt der Selfies

(openPR) Die meisten Selfies werden im Urlaub gemacht
Stimmt nicht. Laut ARAG Experten schießen die meisten in den eigenen vier Wänden ein digitales Selbstporträt. Knapp 60 Prozent haben schon einmal zu Hause ein Selfie gemacht. Nur gut jeder Zweite fotografiert sich selbst im Urlaub, beim Sport sind es nur noch zwölf Prozent. Warum 16 Prozent Selfies bei der Arbeit machen, bleibt die große Frage. Dabei ist es durchaus riskant, Selfies im beruflichen Umfeld aufzunehmen, denn auch hier könnten unfreiwillig Dritte ins Bild geraten oder interne Informationen erkennbar sein, die vertraulich sind. Zudem warnen die ARAG Experten, dass das Erscheinungsbild des Arbeitgebers durch spontane Posts in Mitleidenschaft gezogen werden kann. Daher müssen Knipser bei Verstößen mit einer Abmahnung oder gar einer Kündigung rechnen.

Selfiebomber können den Post vermasseln
Stimmt nicht immer. In Deutschland schützt Paragraf 22 des Kunsturhebergesetzes (KUG) das Recht am eigenen Bild. Es besagt: Jeder Mensch darf selbst bestimmen, ob und in welchem Zusammenhang Fotos von ihm veröffentlicht werden. Auch bei Selfies ist dieses Recht zu beachten, vor allem, wenn andere Personen im Bild sind. Beispiel: Fotobomber, also Menschen, die absichtlich in eine Fotoaufnahme platzen, um dem Aufnehmenden einen Streich zu spielen. Steht jemand deutlich erkennbar im Hintergrund, gilt die Aufnahme laut ARAG Experten nur dann als unproblematisch, wenn er oder sie als eine Art Beiwerk zu werten sind, also nicht im Vordergrund stehen. Ansonsten gilt: Fremde Menschen dürfen nicht ohne deren Einwilligung fotografiert werden. Und dieses Bild zu posten ist schon gar nicht erlaubt. Gleiches gilt übrigens im privaten Umfeld: Wer auf Familienfeiern oder in der Schule Selfies macht, sollte vorher fragen, ob alle einverstanden sind. Für Kinder gilt ein besonderer Schutz: Ihre Fotos dürfen nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten veröffentlicht werden.

Es gibt Selfie-freie Zonen
Stimmt. In Indien wurden beispielsweise vielerorts sogenannte No-Selfie-Zones eingerichtet. Der Grund: Die Bewohner des indischen Subkontinents scheinen einen besonderen Hang zu riskanten digitalen Selbstportäts zu haben und führen eine traurige Rangliste der weltweit meisten Todesfälle beim Selfie-Knipsen an. Deutschland ist laut ARAG Experten übrigens glückliches Schlusslicht. In New York und einigen anderen Bundesstaaten der USA ist es mittlerweile verboten, sogenannte „Tiger Selfies“ mit Tigern und anderen Raubkatzen etwa in Zoos oder auf Jahrmärkten zu machen. So sollen nicht nur die Tiere vor allzu viel Trubel geschützt werden, sondern auch die Menschen, die sich für ein Selbstbildnis oft zu nah an die Wildtiere herantrauen. Wer den berühmten Stierlauf in Pamplona besucht und dort Selfies macht, muss – im Überlebensfall – mit 600 Euro Bußgeld rechnen.

Zudem ist das Selfie-Knipsen oft auch in Museen, Kirchen, Fußballstadien oder Freizeitparks verboten, um Sicherheit, Privatsphäre oder Urheberrechte zu wahren.

In Deutschland können Schwimmbäder, Fitnessstudios oder Konzertveranstalter ebenfalls Selfie-Verbote aussprechen. Diese basieren meist auf dem Hausrecht und dienen dem Schutz anderer Besucher. Und die ARAG Experten warnen: Wer sich darüber hinwegsetzt, riskiert Hausverbot oder Bußgelder.

Selfies in der Natur sind immer erlaubt
Stimmt nicht. Auch wenn ein blühendes Rapsfeld, Heuballen auf dem Feld oder eine frisch gemähte Wiese einen verlockenden Hintergrund für ein Selfie bilden, ist das Betreten solcher Flächen nicht immer erlaubt. Die ARAG Experten weisen darauf hin, dass z. B. landwirtschaftlich genutzte Flächen während der Vegetationszeit nicht betreten werden dürfen (Paragraf 59 Bundesnaturschutzgesetz). Wer sich nicht daran hält, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss mit Bußgeldern zwischen 50 und 500 Euro rechnen. Zudem kann der Landwirt Schadensersatz fordern, wenn Pflanzen zertreten oder Ernten beschädigt werden.

Selfies gefährden den Datenschutz
Stimmt. Denn Selfies verraten häufig mehr, als man denkt. Straßenschilder, Kennzeichen oder persönliche Gegenstände im Hintergrund können Rückschlüsse auf Wohnort und Lebensgewohnheiten zulassen. Smartphones speichern zudem GPS-Daten in den sogenannten Metadaten eines Fotos. Wer diese Bilder teilt, gibt möglicherweise unbewusst private Informationen preis. Deshalb raten die ARAG Experten, Standortfunktionen in Kamera-Apps zu deaktivieren und Bilder vor dem Teilen zu überprüfen.

Selfies sind beliebter als Autogramme
Stimmt. War es früher das klassische Autogramm auf Karte, Shirt, Ball oder gar auf nackter Haut, ist heute laut ARAG Experten ein Selfie mit seinem Lieblings-Promi angesagt. Nur noch acht Prozent der Deutschen setzen auf ein klassisches Autogramm, während knapp 40 Prozent nach einem gemeinsamen Foto fragen würden.

Sie wollen mehr von den ARAG Experten lesen oder hören? Dann schauen Sie im ARAG newsroom vorbei.

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