(openPR) - Vereine sind für Sportanlagen mit verantwortlich
Düsseldorf, 06.11.2002 - Solange ein Verein eine Sportanlage nutzt, wird er von der Kommune wie deren Eigentümer behandelt. Das heißt, dass die Gemeinde ihre eigene Haftung kraft Vertrages auf den Nutzer abwälzt und eine entsprechende Freistellung von der Haftung vom Verein verlangt. Allerdings, so ARAG Experten, kann die Kommune nicht ihr gesamtes Eigentümerrisiko auf den Verein abwälzen. So kann es beispielsweise grundsätzlich nicht dem Verein angelastet werden, wenn während des Trainings ein vor der Halle stehender Baum umstürzt oder ein Sturm das Hallendach abdeckt und dadurch parkende Autos beschädigt werden. Als Faustregel der ARAG Fachleute gilt: Der Verein sollte nur die gesetzliche Haftpflicht in Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenen Sportanlage übernehmen. Die Haftungsübernahme darf nicht für Schäden gelten, die außerhalb des Einflussbereiches des nutzenden Sportvereines liegen. (aragvid-arag 09/02).
Bauvorhaben auf Vereinsanlagen richtig versichern
Immer wieder werden auf Vereinsanlagen Bauvorhaben notwendig. Dabei geht es neben Neubauten insbesondere um Umbauten, Reparaturen, aber auch Abbruch- und Grabearbeiten. In diesen Fälle fungiert nach Auskunft von ARAG Experten der Verein als Bauherr und haftet in dieser Eigenschaft auch für die sich daraus ergebenden Baurisiken. Der Verein sollte daher prüfen, ob diese Risiken in seiner Sporthaftpflicht mitversichert sind. Es gibt Verträge, in denen das jeweilige Bauvorhaben keiner vorherigen Anmeldung beim Versicherer bedarf. ARAG Experten weisen darauf hin, dass der Versicherungsschutz nur für Bauvorhaben gilt, deren Bausumme den vereinbarten Betrag nicht überschreitet. Diese Summe reicht in der Regel für die Mehrzahl aller Bauvorhaben der Vereine aus. Wird sie jedoch in Einzelfällen überschritten – beispielsweise beim Neubau eines Vereinsheims – entfällt der Versicherungsschutz der Sportversicherung. In diesem Fall raten ARAG Experten den Vereinen, einen ergänzenden Zusatzvertrag abzuschließen, durch den die Bausummenbegrenzung erhöht wird (aragvid-arag 09/02).
Kontakt:
ARAG Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG
Frau Brigitta Mehring
Unternehmenskommunikation
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