openPR Recherche & Suche
Presseinformation

ARAG Verbrauchertipps - Anspruch auf Teilzeitarbeit

29.04.200412:30 UhrWerbung, Consulting, Marktforschung

(openPR) ARAG Verbrauchertipps



Anspruch auf Teilzeitarbeit



Düsseldorf, 02.01.2003 - ARAG Experten informieren, dass der Gesetzgeber grundsätzlich jedem Arbeitnehmer, dessen Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate bestanden hat, einen Anspruch auf Teilzeitarbeit einräumt, sofern nicht betriebliche Gründe entgegenstehen. In strittigen Fällen kann der Arbeitnehmer seinen Anspruch prinzipiell auch im Wege der einstweiligen Verfügung durchsetzen lassen, bis die Richter endgültig entscheiden (Landgericht Rheinland-Pfalz, 3 Sa 161/02). Die unternehmerische Entscheidung des Arbeitgebers, keine Teilzeitkräfte zu beschäftigen, wird vom Gesetz nicht mehr akzeptiert. Unternehmer haben sich dieser Gesetzeslage anzupassen, auch wenn die Flexibilität des Betriebes dadurch eingeschränkt wird.





Frisierte Mopeds



ARAG Experten weisen darauf hin, dass Mopedfahrer, die ihr Zweirad schneller machen, als es in den Papieren vorgesehen ist, ihre Kaskoversicherung unter Umständen aufs Spiel setzen. In einem konkreten Fall erreichte das Kraftrad aufgrund der Entdrosselung eine Höchstgeschwindigkeit von 115 km/h, obwohl der Fahrer nur eine Fahrerlaubnis besaß, die zum Führen von Fahrzeugen bis zu einer Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h berechtigt. Durch diese Manipulation hat er schuldhaft seine Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag, der so genannten Führerscheinklausel in den Versicherungsbedingungen, verletzt, so dass die Versicherung den Vertrag kündigen durfte. Folge: Sie musste dem Versicherten die Schäden aus dem Unfall nicht zahlen. Die Begründung der Richter: Das Frisieren des Mopeds sei eine Gefahrerhöhung, die sich bei dem Unfall verwirklicht habe (OLG Nürnberg, AZ: 8 U 3687/01).



Unfall auf der Dienstreise



ARAG Experten weisen darauf hin, dass Arbeitnehmer, die dienstlich unterwegs sind, genauso gesetzlich unfallversichert sind wie an ihrem Arbeitsplatz. Auf einer Geschäftsreise werden sogar Sondersituationen in den Versicherungsschutz einbezogen. Ob also der Sturz auf einer glatten Hoteltreppe oder dem Bettvorleger, der Absturz mit einem Fahrstuhl oder die Malariainfektion dafür verantwortlich ist, dass die Dienstreise im Krankenhaus endet: Die Unfallversicherung zahlt. ARAG Experten machen jedoch darauf aufmerksam, dass die Unterbrechung des geschäftlichen Aufenthaltes – beispielsweise für einen privaten Einkaufsbummel – auch die Unterbrechung des Versicherungsschutzes bedeuten kann. Er setzt erst bei anschließender Aufnahme des geschäftlichen Teils wieder ein.



 

Kontakt:

ARAG

Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG

Frau Brigitta Mehring

Unternehmenskommunikation

ARAG Platz 1

40472 Düsseldorf

Telefon: (02 11) 9 63-25 60

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 11049
 2666

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „ARAG Verbrauchertipps - Anspruch auf Teilzeitarbeit“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von ARAG

Bild: Alte Dinge weiternutzen: Was bei Verschenkekisten & Co. giltBild: Alte Dinge weiternutzen: Was bei Verschenkekisten & Co. gilt
Alte Dinge weiternutzen: Was bei Verschenkekisten & Co. gilt
Am 2. März ist Tag der alten Dinge. Ob Kleidung, Technik, Möbel oder andere Alltagsgegenstände: Oft steckt noch Potenzial in dem, was viele längst abgeschrieben haben. Die ARAG Experten zeigen, wie Verbraucher alte Gegenstände rechtssicher weitergeben, wiederverwenden oder umnutzen können – und dabei nicht nur Geld sparen, sondern auch die Umwelt schonen. Verschenken statt wegwerfen Manche Menschen bringen es einfach nicht übers Herz, Dinge wegzuwerfen. Für sie bleibt neben dem Verkauf auf einem Flohmarkt oder über Online-Plattformen die Mö…
Bild: Tierhalter vor Gericht: drei ungewöhnliche FälleBild: Tierhalter vor Gericht: drei ungewöhnliche Fälle
Tierhalter vor Gericht: drei ungewöhnliche Fälle
Streit um Zwergspitz Bella: Ausgeliehener Hund darf in neuem Zuhause bleiben Durch eine Risikoschwangerschaft war die Halterin des Zwergspitzes Bella nicht mehr in der Lage, sich um ihr Tier zu kümmern. Eine gute Freundin erklärte sich bereit, den Hund zunächst probeweise bei sich aufzunehmen. Bella zog daraufhin um – mitsamt Hunde- und Impfpass. Nur die Zuchtpapiere behielt die schwangere Frau vorsorglich zurück. Aus der Probezeit wurden am Ende zwei Jahre, in denen die beiden Frauen immer weniger Kontakt hielten. In dieser Zeit meldete die …

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Kostenlos Stellenangebote für Nebenjobs und Minijobs inserierenBild: Kostenlos Stellenangebote für Nebenjobs und Minijobs inserieren
Kostenlos Stellenangebote für Nebenjobs und Minijobs inserieren
Das kostenlose Jobportal für Teilzeitarbeit, Nebenjobs und Studentenjobs weejobs.de hat sich vor einiger Zeit neu aufgestellt. Seit wenigen Wochen haben Unternehmen nicht nur die Möglichkeit im Bewerberpool geeignete Mitarbeiter zu finden, sondern zudem kostenlos Stellenangebote zu inserieren. Zurzeit sind über 16.000 Bewerbungen auf dem frisch überarbeitetem …
ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren
ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren
ARAG Verbrauchertipps - Steueranspruch kann verjähren Düsseldorf, 04.09.2003 - Steuerbescheide vom Finanzamt werden grundsätzlich mit einfachem Brief zugestellt. Selbst dann, wenn die Festsetzungsfrist für die betreffende Steuer abzulaufen droht und damit die Verjährung eintreten würde. ARAG Experten verweisen dabei auf die Abgabenordnung. Sie bestimmt, …
Versicherungsschutz bei Kreditkarten
Versicherungsschutz bei Kreditkarten
… bei einigen Anbietern erst dann, wenn mit der Kreditkarte zuvor bezahlt wurde. Wenn also beispielsweise nach einem Autounfall die Insassen-Unfallversicherung der Kreditkarte in Anspruch genommen werden soll, musste zuvor mit dieser Karte das Unfallfahrzeug betankt worden sein. Das Selbe gilt für eine bei vielen Kreditkarten eingeschlossene Verkehrsunfallversicherung: …
Zwischen Laptop und Laufstall
Zwischen Laptop und Laufstall
… sie dies mit dem Arbeitgeber neu aushandeln. Die Gründe für eine Ablehnung der Teilzeit können unterschiedlich sein: "Eine während der Elternzeit gewünschte Teilzeitarbeit darf der Arbeitgeber nur aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen", erklärt Anne Kronzucker, Rechtsexpertin der D.A.S. Rechtsschutzversicherung. "Der Wunsch nach Teilzeitarbeit …
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden
ARAG Verbrauchertipps - Diebstahl unverzüglich melden Düsseldorf, 23.01.2003 - ARAG Experten raten Reisenden, sofort zur Polizei zu gehen, wenn sie am Urlaubsort bestohlen wurden. Ansonsten riskieren sie ihren Versicherungsschutz. Dabei verweisen sie auf einen konkreten Fall vor dem Münchner Amtsgericht, in dem eine Familie auf einer Reise durch Ungarn …
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt
ARAG Verbrauchertipps - Reisestornierung wegen Terror erlaubt? Düsseldorf, 23.01.2003 - Fast täglich wächst die Zahl der Terroranschläge oder –warnungen, von denen auch gut frequentierte Urlaubsgebiete betroffen sind. Aus diesem Anlass informieren ARAG Experten über die Möglichkeiten einer Reisestornierung. Massive Terroranschläge können sowohl Reisende …
Arbeitslosengeldberechnung teilweise falsch
Arbeitslosengeldberechnung teilweise falsch
… so beträgt sein Leistungssatz für das Arbeitslosengeld 67% anstatt 60%. Bei schwangeren ist anzuraten, dass sie die Schwangerschaft bei Antragsstellung angeben.Teilzeitarbeiter Um Teilzeitarbeit interessant zu machen, hat der Gesetzgeber die starre Regelung gelockert und einen längeren Berechnungszeitraum angelegt. Er bietet unter bestimmten Umständen …
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit
ARAG Verbrauchertipps - Der Fiskus feiert gerne mit Düsseldorf, 11.09.2003 - Plant ein Arbeitgeber eine Geburtstagsfeier für einen seiner Angestellten und lädt hierzu Geschäftsfreunde und Mitarbeiter ein, sollte er auch als Gastgeber auftreten, die Gästeliste nach geschäftsbezogenen Gesichtspunkten erstellen und seine Geschäftsräume zur Verfügung stellen. …
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten
ARAG Verbrauchertipps - Reise-Rücktransport auf Versicherungskosten Düsseldorf, 07.08.2003 - Wer seinen Urlaub vorzeitig wegen eines Unfalls abbrechen muss, kann – sofern vorhanden – seine Reiseabbruch-Versicherung für den Rücktransport in die Heimat in Anspruch nehmen. Doch ARAG Experten weisen darauf hin, dass, wenn eine Flugreise in der Economy-Class …
Vorsicht bei Schmuddelwetter
Vorsicht bei Schmuddelwetter
ARAG Verbrauchertipps Düsseldorf, 26.02.2004 - Wer in diesen Tagen mit dem Auto unterwegs ist, der sollte besonders vorsichtig fahren. Durch Glatteis, Schnee und Schneematsch kracht es in den Wintermonaten besonders häufig auf Deutschlands Straßen. ARAG Experten weisen darauf hin, dass man nach § 3 Straßenverkehrsordnung (StVO) nur so schnell fahren …
Sie lesen gerade: ARAG Verbrauchertipps - Anspruch auf Teilzeitarbeit