(openPR) Doch ist diese Entscheidung denn wirklich gerecht, gegenüber den geringverdienenden Arbeitnehmern ? Nun mag diese Maßnahme und auch die gefallenen Gerichtsbeschlüsse, eine erfreulichen Mitteilung für alle Hartz Empfänger sein. "Urteile vom Verwaltungsgericht Berlin 28. März 2007 - VG 27 A 25.07 sowie VG 27 A 126.06 !" Doch was ist mit den vielen unterbezahlten Arbeitnehmern, die gerade durch die GEZ und Arzt - Medikamenten Zuzahlungen unter das Existenzminimum rutschen ? Dahingehend sollte man sich auch Gedanken machen. Denn offensichtlich macht man sich immer nur um Hartz IV Empfänger Sorgen, anstatt auch einmal die Menschen zu berücksichtigen, denen es durch ihr geringes Einkommen, nicht vergönnt ist, diese Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen. Schließlich spielt nicht nur die Zahlung von GEZ eine entscheidende Rolle, um evtl. unter das so genannte "Existenzminimum zu fallen. Können Arbeitnehmer mit einem Einkommen von gerade mal 5,-€, mehr als dem ALG Anspruch, eine Sozialfahrkarte nutzen, Telefonvergünstigungen bekommen, werden ihnen Klassenfahrten für ihre Kinder bezahlt, können sie wegen >>>kostenaufwendiger Ernährung








