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Tear down this Wall - Staatliches Glücksspielmonopol braucht Mauerspechte

13.03.200716:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Bonn/München – Ronald Reagan hat einst Geschichte geschrieben. Der verstorbene ehemalige US-Präsident stellte sich im Juni 1987 vor die Berliner Mauer und rief in Richtung Moskau an die Adresse Gorbatschows: „Tear down this Wall“. Ähnlich visionären Wagemut erhoffen sich die Gegner des staatlichen Monopols auf Glücksspiele von EU-Binnenmarkt-Kommissar Charlie McCreevy. Dass die Staatsmonopolisten in ihm nicht unbedingt einen Freund gefunden haben, machte McCreevy im Oktober 2006 gegenüber dem Nachrichtenmagazin Der Spiegel http://www.spiegel.de deutlich. Er antwortete auf die Frage, ob er daran glaube, dass die staatseigenen Anbieter wirklich weniger als Private am Profit und stattdessen mehr am Gemeinwohl orientiert seien: „Ich glaube kein Wort davon. Natürlich geht es den Staatslotterien genauso um Profit. Viele von ihnen stecken Millionen in die Werbung. Warum wohl, wegen des Gemeinwohls – oder um die Umsätze zu heben?“

Ist ein Ende des staatlichen Glücksspielmonopols in Sicht? In der aktuellen Ausgabe der Betting Law News berichtet der Münchner Rechtsanwalt Wulf Hambach http://www.ra-hambach.com, dass EU-Rechtsexperten und Politiker zum Kampf gegen das „wirklich illegale Glücksspiel“ und für Akzeptanz EU-lizenzierter Glücksspielanbieter auffordern. Eine präzise Antwort darauf, wie lang „die das deutsche Sportwettenmonopol umgebende Staatsmauer“ noch hält, ist zurzeit nicht möglich. „Für den Fortbestand des Monopols könnte zunächst sprechen, dass Glücksspielmonopole – wie das Bundesverfassungsgericht in seiner März-2006-Entscheidung klarstellte – an sich nicht von vornherein unzulässig sind. Das deutsche Glücksspielmonopol hat also eine – zumindest theoretische – Existenzberechtigung“, so Hambach.

Ist das nicht zu leugnende Phänomen der Spielsucht keine Rechtfertigung für ein staatliches Glücksspielmonopol? Fachleute verneinen diese Frage, denn wenn es ein mündiger Spiel darauf anlegt, kann er sein Vermögen genauso gut bei einem staatlichen Anbieter von Glücksspielen „verzocken“. Spielsucht ist kein Phänomen, das auf private Anbieter beschränkt ist. Ein generelles Defizit besteht darin, dass zu wenig Studien zum Thema Glücksspielsucht vorliegen. Bisherige Studien – insbesondere zum britischen Markt – deuten jedoch darauf hin, dass eine mit der Liberalisierung eines Glücksspielmarktes einhergehende Vergrößerung des Glücksspielangebotes nicht automatisch zu einer Erhöhung der Anzahl von Problemspielern führen würde.

Nach Ansicht von privaten Wettanbietern wird das staatliche Monopol auf jeden Fall immer fadenscheiniger und löchriger. Helmut Sürtenich, Vorstand des Düsseldorfer Sportwettenanbieters Stratega-Ost http://www.stratega-ost.de, erinnert daran, dass die jüngste EuGH-Entscheidung („Placanica“-Urteil) das deutsche Sportwettenmonopol erneut erschüttert habe. „Auf ein markiges ‚Tear down this Wall’ werden wir wohl vergebens warten“, so Sürtenich. „Aber es ist nur eine Frage der Zeit, bis es auch bei uns zu einer kontrollierten Liberalisierung kommt. Dann kann man sich der Bekämpfung der wirklich illegalen Angebote widmen.“

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