(openPR) Hamburg, 12.09.2022– Das OLG Dresden hat mit Urteil vom 20.07.2022 das Urteil des LG Leipzig auf Berufung der Klägerin aufgehoben. Der Kartellsenat ist der Argumentation der Korten Rechtsanwälte AG gefolgt und hat die Sache zur erneuten Verhandlung an das Landesgericht Leipzig verwiesen. Dort soll nun im Rahmen der Beweisaufnahme ein gerichtliches Sachverständigengutachten eingeholt werden, um die Höhe des durch die Wettbewerbsverstöße der Kartellantinnen verursachten Schadens zu ermitteln.
Die Klägerin, eine von der Korten Rechtsanwälte AG vertretene Produzentin von Isoliergläsern, erwarb 5 LKW der Marke Daimler. Die Anschaffungen wurden in den Jahren 2002 und 2004 getätigt, also im Zeitrahmen des sog. LKW-Kartells (1997 – 2011), an dem sich die Daimler AG, gemäß Feststellung der EU-Kommission, beteiligte. Die Klägerin forderte Schadenersatz wegen den überhöhten Leasingraten und Kaufpreise. Bei der Leasinggesellschaft handelte es sich um eine Konzerntochter der Daimler AG. Das Landgericht Leipzig hatte die Klagte zunächst mit Urteil vom 24.03.2020 vollumfänglich abgewiesen, da es bereits an der Kartellbetroffenheit mangeln würde, da die Erwerbsvorgänge nicht unmittelbar von einer der Kartellantinnen, sondern von einer (konzerneigenen) Leasinggesellschaft erworben worden wären.
Dieser Rechtsansicht erteilte das OLG Dresden nunmehr eine eindeutige Absage.
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Die Korten Rechtsanwälte AG, mit Standorten in Hamburg, Göttingen und München, ist eine Wirtschaftskanzlei, die sich in allen zivil- und wirtschaftsrechtlichen Themen für den Mittelstand einsetzt. Aktuell vertritt sie u.a. Geschädigte des LKW-Kartells in mehr als 65 gerichtlichen Verfahren vor fast sämtlichen deutschen Landgerichten, von Kiel bis München. Das Wettbewerbsrecht wird federführend von RA Jan-Philippe von Hagen betreut.