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Situation für Anleger der First Real Estate spitzt sich zu

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(openPR) Unternehmen steht offenbar kurz vor der Insolvenz – Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt weiter-
Die Düsseldorfer First Real Estate Grundbesitz GmbH (FRE) steht nach Auffassung der BSZ® e.V. Vertrauensanwälte CLLB-Rechtsanwälte unmittelbar vor dem Aus.



Die FRE kommt bereits seit September 2006 ihren Zahlungsverpflichtungen aus den ausgegebenen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nach. Seitens der Kanzlei CLLB-Rechtsanwälte wurde daher bereits für eine Vielzahl von Anlegern Klage beim zuständigen Amts- bzw. Landgericht Düsseldorf eingereicht. CLLB-Rechtsanwälte konnte als einer der ersten Kanzleien eine Verurteilung der FRE erreichen. Die Zwangsvollstreckung wurde bereits eingeleitet.

Bereits im Sommer 2006 räumte die FRE Liquiditätsschwierigkeiten ein und bat die betroffenen Anleger um Stundung der fälligen Zahlungen.

Tausende Anleger fürchten daher nun um ihre Ersparnisse. Seit vergangener Woche habe sich die Situation verschärft. Das Unternehmen sei teilweise telefonisch und per Fax nicht mehr erreichbar, so Rechtsanwalt und BSZ® Vertrauensanwalt Liebl, von der Kanzlei CLLB in München

Die First Real Estate steht seit Jahren auf Warnlisten der Stiftung Warentest.

Seiten der FRE wurden bundesweit bei rund 8.000 Anlegern ca. 60 Millionen Euro eingesammelt.

Nachdem bereits im August des vergangenen Jahres fällige Zinszahlungen ausblieben, wurde bei der zuständigen Staatsanwaltschaft Düsseldorf Strafanzeige wegen des Verdachts der Insolvenzverschleppung erstattet. Auch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf ermittelt seit 2005 gegen die FRE wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug.

CLLB-Rechtsanwälte empfiehlt daher allen betroffenen Anlegern prüfen zu lassen, ob auch in ihrem Fall straf- und zivilrechtliche Schritte einzuleiten sind.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Anlegerschutzgemeinschaft „First Real Estate Grundbesitz" anschließen. Die Aufnahme in die BSZ® Anlegerschutzgemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Anlegerschutzgemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780

Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Für die Betroffenen notleidender Kapitalanlagen stellt sich häufig die Frage, wie sie sich verhalten sollen, wenn die Anlage Probleme aufwirft oder gar vor dem Totalverlust steht. An wen sollen sie sich wenden? Sollen sie dem schlechten noch gutes Geld hinterher werfen? In dieser Situation sprechen wichtige Argumente für den Beitritt zu einer BSZ® Interessengemeinschaft.

Es hat sich in den vergangenen Jahren gezeigt, dass die Sachverhalte im Zusammenhang mit notleidenden Kapitalanlagen immer komplexer und komplizierter werden. Für die Entscheidung über das konkrete Vorgehen ist es deshalb hilfreich, möglichst viele belegbare Informa-tionen beispielsweise über interne Vorgänge bei der Anlagegesellschaft, über mögliche Ver-fehlungen der Verantwortlichen oder über die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit etwaiger Anspruchsgegner zu haben. Gerade wenn viele Anleger sich zu einer Gemeinschaft zusammenschließen, lassen sich aus diesem Kreis heraus zahlreiche nützliche Informationen sammeln. Die BSZ® Interessengemeinschaft ist hierfür Anlaufstelle und Forum.

Mit der Informationsbeschaffung allein ist es aber noch nicht getan. Für eine fachkundige Betreuung muss jeder einzelne Fall juristisch bewertet werden. Dies besorgen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Rechtsanwälte.

Der BSZ® e.V. arbeitet mit Kanzleien zusammen, die in diesem Bereich nach Meinung von Marktbeobachtern zu den Besten in Deutschland gehören.

Die Anwälte haben langjährige Erfahrungen in allen Bereichen des Kapitalanlagerechts; sie haben ihre Fähigkeiten außerdem durch eine Vielzahl von ober- oder gar höchstrichterlichen Urteilen und durch hunderte von Vergleichen für ihre Mandanten unter Beweis gestellt. Der BSZ® e.V. vermittelt den Kontakt zu denjenigen Anwälten, die die betreffende Interessenge-meinschaft betreuen.

Für die einmalige Beitrittsgebühr in Höhe von € 75,00 zu einer BSZ® Interessengemeinschaft gibt es folgende Leistungen:

Eine anwaltliche Erstberatung, die aufzeigt,

• ob Ansprüche bestehen,
• gegen welche Personen, Unternehmen und Institutionen sich diese Ansprüche richten,
• wie groß die Erfolgsaussichten sind und
• wie hoch das Kostenrisiko einer außergerichtlichen oder gerichtlichen Rechtsverfolgung ist.
• Für rechtsschutzversicherte Anleger eine Deckungsanfrage bei der Versicherung

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