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NRW: Kommunalwahl ohne Sperrklausel

01.09.202015:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: NRW: Kommunalwahl ohne Sperrklausel
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen
Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) Nordrhein-Westfalen

(openPR) Kommunalwahl ohne Sperrklausel

Jede Stimme zählt!

Verfassungswidrige Anschläge auf kommunale Demokratie vom Verfassungsgericht verhindert!

(Münster/Düsseldorf) – Die Kommunalwahl 2020 in Nordrhein-Westfalen findet ohne eine Sperrklausel für die Rats- und Kreistagswahl statt. Hierauf weist die Ökologisch-Demokratischen Partei (ÖDP) in Nordrhein-Westfalen hin. Der Versuch von CDU, SPD und GRÜNEN, eine Prozenthürde einzuführen, war – auch auf Klage der ÖDP – vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen gescheitert.

Im derzeit laufenden Kommunalwahlkampf wird von interessierter Seite immer wieder der Eindruck erweckt, als gäbe es bei der Rats- und Kreistagswahl eine Prozenthürde. Es wird argumentiert, Stimmen für kleinere Listenvorschläge seien somit verloren. Diese Aussagen sind reine Wählertäuschung, so die ÖDP NRW. Es gibt bei der Wahl der Räte und der Kreistage keine Prozenthürde. Diese wurde als verfassungswidrig verworfen. Somit zählen alle Stimmen.

Die kommunale Sperrklausel wurde von den Landtagsparteien CDU, SPD und GRÜNE in die Landesverfassung eingefügt. Dies geschah in der Hoffnung, durch diesen Verfassungstrick könne eine Sperrklausel durchgesetzt werden. Dies mit hanebüchenen Argumentationen, so etwa, die kleinen Wählergemeinschaften und Parteien würde die ehrenamtlichen Mandatsträger der Großparteien frustrieren. Hier machten CDU, SPD und GRÜNE einen Unterschied zwischen ihren kommunalen Mandatsträgern und den gewählten Mandatsträgern kleinerer Wählergemeinschaften und Parteien. Damit unternahmen sie den Versuch der Diskriminierung gewählter Stadtverordneten und Kreistagsmitgliedern.

Der Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen hat diesen Versuch der Verfassungsbeugung und der Diskriminierung von gewählten Mandatsträgern gestoppt. Das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland bindet auch die Mehrheit des Landtags von NRW.

Die ÖDP hatte hier bereits zum dritten Male gegen kommunale Sperrklauseln geklagt und alle Klagen vor dem Verfassungsgericht gewonnen. Der Versuch einiger Interessierten, jetzt den Wählern vorzugaukeln, es gäbe dennoch eine Sperrklausel, stellt die Verfassungswirklichkeit auf den Kopf und ist eines aufrechten Demokraten unwürdig.

Die ÖDP bittet die Wähler in NRW, diese Verfassungstricksereien von CDU, SPD und GRÜNEN bei der anstehenden Kommunalwahl mit in ihre Entscheidung einzubeziehen.

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