(openPR) kostenlose Erstberatung, Kontakt unter www.eser-law.de
In aller Munde ist die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 26.03.2020, Az. C-66/19.
Willkommene Chance für Fahrer von Dieselskandal-Autos!
Dort hat der EuGH entschieden, dass der sog. Kaskadenverweis, siehe unten, zu einer Verunklarung der Widerrufsinformation führt, weswegen deutsche Darlehensnehmer ihr Autokredite auch heute noch widerrufen können.
Dies deshalb, weil die 14-tägige Widerrufsfrist noch nicht begonnen hat zu laufen.
Vor allem die Folgen des Widerrufes sind nach dem EuGH geradezu sensationell, wenn die Autokredite nach den 12.06.2014 abgeschlossen worden sind.
Denn in diesem Fall sagt der EuGH, dass bei der Rückgabe des Fahrzeuges (in Betracht kommen sämtliche Fahrzeuge, auch abgasmanipulierte Dieselfahrzeuge) die gefahrenen Kilometer nicht berücksichtigt und abgezogen werden müssen.
Diese Sichtweise vertreten auch die Landgerichte Berlin und Ravensburg und viele weitere Verbraucherschützer.
Es ist wegen des Verstoßes der deutschen Regeln über die Informationen von Verbrauchern über das Widerrufsrecht bei Allgemeinkrediten so gut wie sicher, dass die Autobanken nach Widerruf des ab 13. Juni 2014 geschlossenen Autokreditvertrags keine Nutzungsentschädigung abziehen dürfen.
Darlehensverträge müssen klare und für Verbraucher verständliche Hinweise auf den Beginn von Widerrufsfristen enthalten.
Der EuGH hat nun klargestellt, dass der seit 2010 in fast sämtlichen Kreditverträgen verwendete Kaskadenverweis, also verschachtelte Hinweise auf die Voraussetzungen und Beginn des Widerrufs, danach unwirksam ist.
Beispiel:
Im Text der Widerrufsbelehrung heißt es dazu:
"Die Frist beginnt nach Vertragsschluss, aber erst, nachdem der Darlehensnehmer alle Pflichtangaben nach § 492 Abs. 2 BGB (z. B. Angaben zur Art des Darlehens, Angabe zum Nettodarlehensbetrag, Angabe zur Vertragslaufzeit) erhalten hat".
Der EuGH hat im Gegensatz zum Bundesgerichtshof nun entschieden, dass dieser Kaskadenverweisung nicht "klar und verständlich" ist.
Das Urteil kam dadurch zu Stande, weil das Landgericht Saarbrücken an den Europäischen Gerichtshof sich im Rahmen eines sog. Vorabentscheidungsersuchen gerichtet hat. Insoweit wurde nun die örtliche Sparkasse verurteilt.
Kostenlose Erstberatung durch erfahrene Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Interessierte Verbraucher können die Dienste der Fachanwaltskanzlei Eser bundesweit in Anspruch nehmen. Insoweit bietet die spezialisierte Anwaltskanzlei eine kostenfreie Prüfung/Klärung an, ob die verwendeten Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind oder nicht!
Eser Rechtsanwälte werden bundesweit tätig. In Berlin (Friedrichstraße) ist eine Zweigstelle der Anwaltskanzlei vorhanden.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und KapitalmarktrechtEser ist seit 15 Jahren als spezialisierter Anwalt im Bereich des Bank- und Kapitalmarktrechts bundesweit tätig. Daneben ist er auch als Lehrbeauftragter bei der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Stuttgart tätig.
Sofern Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, stellen wir dort eine Deckungsanfrage zur Kostenübernahme. Auch diese Leistung ist für Sie kostenfrei.













