(openPR) Erhöhung des ALG I für Erwerbslose kontraproduktiv
Der Vorschlag des nordrhein-westfälischen Ministerpräsidenten Jürgen Rüttgers (CDU), die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes I für ältere Erwerbslose zu verlängern, wird vom Vorstand des BIW zurückgewiesen. „Auch wenn bei Hartz-IV eine offensichtliche Gerechtigkeitslücke besteht, ist das Konzept von Herrn Rüttgers ungeeignet, denn es wirkt arbeitsmarktpolitisch kontraproduktiv“, so Jan Timke, Vorsitzender und Sprecher des BIW.
Eine Verlängerung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld I für ältere Erwerbslose würde den Trend zur Frühverrentung verstärken. Denn das ALG I orientiert sich am letzten Einkommen des Anspruchsberechtigten und ist deshalb deutlich höher als das Arbeitslosengeld II, das lediglich der Existenzsicherung dient. Für Unternehmen verringerte sich die Hemmschwelle, ältere Mitarbeiter freizusetzen. Denn Sie wissen ihre entlassenen Ex-Beschäftigten für einen längeren Zeitraum gut versorgt. Und auch die Betroffenen selbst wären eher geneigt, eine Kündigung zu akzeptieren. Denn sie würden bei Erwerbslosigkeit länger Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung erhalten.
Die Realisierung des Rüttgers-Plans wäre damit genau das falsche Signal. Denn die absehbare demographische Entwicklung und die Abnahme der Erwerbsbevölkerung machen es unumgänglich, Menschen der Generation 55+ vermehrt in das Arbeitsleben einzubinden. Eine Verlängerung der Bezugsdauer von ALG I fördert dagegen die Ausgrenzung dieser Arbeitnehmergruppe. Diese Konsequenz steht auch im Widerspruch zur notwendigen Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre.
Außerdem verringert die Verlängerung der Bezugsdauer des ALG I die Motivation bei den Leistungsempfängern, sich nach dem Verlust der Stelle möglichst rasch um einen neuen Job zu bemühen. Das dehnt die Phase der Erwerbslosigkeit unnötig aus und erschwert die Reintegration in das Arbeitsleben.
Als Alternative zum Vorschlag von Rüttgers fordert der BIW, bei der Bemessung des Arbeitslosengeldes II zukünftig die Zahl der Berufsjahre zu berücksichtigen. Langzeitarbeitslose, die mehr als 15 Jahre erwerbstätig waren, erhalten für jedes darüber hinausgehende Arbeitsjahr einen bestimmten Zuschlag zum ALG II. Dadurch wird gewährleistet, daß Menschen, die lange berufstätig waren materiell besser gestellt werden als solche, die noch nie oder nur kurzzeitig gearbeitet haben. Der Zuschlag ist aus Bundesmitteln zu finanzieren. Die Lösung des BIW begünstigt ältere Erwerbslose, die schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben.
Dazu Jan Timke: „Die Gewährung von Zuschlägen zum ALG II ist der bessere Weg, um die größte Ungerechtigkeit der Hartz-IV-Reform zu korrigieren. Da sich das ALG II aus Steuermitteln und nicht aus den Töpfen der Sozialversicherung finanziert, wird eine Erhöhung der Lohnnebenkosten vermieden. Außerdem kann man auf eine Kürzung der Bezüge für jüngere Erwerbslose verzichten, die Rüttgers zur Gegenfinanzierung seines Vorschlags fordert. Das Konzept des BIW ist deshalb nicht nur gerechter, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur dringend gebotenen Entkopplung von Arbeits- und Sozialkosten.“






