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Dr. Frank Brodehl (AfD): "Auch das Verschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen - AfD wirkt!"

13.03.202009:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Dr. Frank Brodehl (AfD): "Auch das Verschleierungsverbot für Hochschulen wird kommen - AfD wirkt!"
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Schleswig-Holsteinischen Landtag

(openPR) Dr. Frank Brodehl anlässlich des von Jamaika heute im Bildungsausschuss eingebrachten Antrags, § 17 Absatz 1 des Schulgesetzes um ein Verschleierungsverbot zu ergänzen:

„Dem Verschleierungsverbot für Schulen wird das für Hochschulen schon bald folgen – AfD wirkt“



Kiel, 12. März 2020 Jamaika hat heute im Bildungsausschuss per Tischvorlage einen Antrag auf Ergänzung des Schulgesetzes eingebracht, durch den ein Verschleierungsverbot an allen öffentlichen Schulen Schleswig-Holsteins eingeführt werden soll. Das geplante Verbot betrifft Schüler und Lehrer genauso wie Referendare und Betreuer. Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu:

„Dass sich Jamaika zu einem Verschleierungsverbot am Ende durchringen würde, war schon klar, als Anfang letzten Jahres die Debatte über ein Verschleierungsverbot an Hochschulen begann. Denn nachdem die AfD-Fraktion im Februar 2019 ein gesetzliches Verschleierungsverbot für Hochschulen ins Parlament eingebracht hatte, weil die Uni Kiel dafür Bedarf angemeldet hatte, sprachen sich auch die CDU und die FDP für ein solches gesetzliches Verbot aus – nur die GRÜNEN waren dagegen.

Damit stand die Frage im Raum, wie dieser Widerstand gesichtswahrend für die GRÜNEN aufgelöst werden könnte. Mit dem heute eingebrachten Verschleierungs-verbot für Schulen glaubt man nun offenbar einen Weg gefunden zu haben: Mittels Salami-Taktik soll zunächst ein Verbot für Schulen eingeführt werden, später dann soll ohne großes Aufsehen dieses auf Hochschulen erweitert werden. Wenn das Verbot für Hochschulen schließlich kommt, so das Kalkül, werden sich die Bürger gar nicht mehr daran erinnern, dass die GRÜNEN einst so vehement dagegen waren.

Uns kann das egal sein – wir freuen uns einfach darüber, dass das, was die AfD-Fraktion mit ihrem Gesetz zur Vollverschleierung an Hochschulen bereits vor einem Jahr ange-stoßen hat, jetzt kurz vor der Vollendung steht.

Dass Jamaika heute im Bildungsausschuss auf die Frage, wann der AfD-Gesetzentwurf für ein Verschleierungsverbot an Hochschulen auf die Tagesordnung kommt, kein Datum benennen wollte, weil man ‚noch Beratungsbedarf‘ habe – geschenkt! Das sind Rückzugsgefechte. Am Ende wird kommen, was wir im Februar 2019 bereits gefordert und als Entwurf ins Parlament eingebracht haben: ein gesetzliches Vollverschleierungs-verbot für die Hochschulen in Schleswig-Holstein – und das ist gut so!“


Weitere Informationen:

• Änderungsantrag von Jamaika (Umdruck 19/3699) vom 12. März 2020 zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Schulgesetzes (Drucksache 19/1965):


http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/umdrucke/03600/umdruck-19-03699.pdf

• Gesetzentwurf der AfD-Fraktion „zur Anderung des Gesetzes uber die Hochschulen und das Universitatsklinikum Schleswig-Holstein“ vom 20. Februar 2019 (Drucksache 19/1290):

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01200/drucksache-19-01290.pdf

• Jamaika-Antrag „Anhörung zum Thema Gesichtsschleier“ vom 26. Februar 2019 (Drucksache 19/1315):

http://www.landtag.ltsh.de/infothek/wahl19/drucks/01300/drucksache-19-01315.pdf

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