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Düngeverordnung, Gülle, Ammoniak & Nitrat: Empfehlungen und Anregungen für Landwirte zur Gegenwehr

03.01.202015:03 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Düngeverordnung, Gülle, Ammoniak & Nitrat: Empfehlungen und Anregungen für Landwirte zur Gegenwehr

Die Fristen zur Umstellung auf die sehr fragwürdige und sehr teure Niederausbringtechnik laufen aus. Die Politik reagiert an den Realitäten vorbei … WAS TUN?



Der Bauer aus der Eifel mit seiner Klage gegen die Bundesregierung ist ein GUTES Beispiel.
https://www.agrarheute.com/management/recht/rote-gebiete-landwirt-klagt-gegen-ausweisung-563039

Da hätte bisher jedoch schon viel mehr geschehen können …

Nachfolgend als Anregung weitere mögliche Klagepunkte, wobei jeder einzelne schon für sich eine KO-Wirkung darstellen kann:

Gegen die Bundesregierung:

Klagepunkt 1:
Ammonium-Ammoniak-Berechnung ist FALSCH* und daher ZWANGSLÄUFIG auch ALLE darauf basierenden und beschlossenen Gesetze, Regelungen, … zur Senkung der Ammoniakemissionen UND Nitratbelastung!
*= siehe https://www.nachhaltig-nachhaltig.org/Grob_fehlerhafte_Studien_und_falsche_Ammoniakberechnung.pdf
Bzw. https://www.openpr.de/news/1065752/Fehlerhafte-Studien-in-Sachen-Duengeverordnung-Guelle-und-falsche-Berechnung-der-Ammoniakemissionen.html

Klagepunkt 2:
Die Ermittlung vom GESAMT-Stickstoff ist FALSCH** und daher ZWANGSLÄUFIG auch ALLE darauf basierenden und beschlossenen Gesetze, Regelungen, … zur Senkung der Ammoniakemissionen UND Nitratbelastung!
**= siehe https://nachhaltig-nachhaltig.org/4.8_these.html und dort „Messtechnik“
Bzw. https://www.openpr.de/news/1066063/Duengeverordnung-Guelle-Ammoniak-Nitrat-Boden-Humusaufbau-und-eine-spannende-These.html

Klagepunkt 3:
Zwang zur Anschaffung von sehr teurer Niederausbringtechnik mit existenzgefährdenden Zwangsinvestitionen (120.000-180.000 € pro Ausbringeinheit mit notwendiger Peripherie) für die Landwirte steht in keiner Relation zu den tatsächlichen(!) NH3-Minderungen bei der Ausbringung und zur Steigerung der Lachgas-Emissionen.
Dies steht in deutlichem Widerspruch zum deutschem und europäischen Recht auf Wahrung/Beachtung der Verhältnismäßigkeit.

Gegen die Bayerische Landesregierung:
Klagepunkt 4:
StMELF-Bayern: „Einzelbetriebliche Anerkennungen“ sind in der Düngeverordnung nicht vorgesehen“, daher ist auch es bayerischen Landwirten, die durch NH3-Messung belegen können, dass ihre Gülle bei der Ausbringung über 50 % weniger Ammoniak emittiert, NICHT erlaubt bzw. nicht möglich, von ZWANGS-Maßnahmen wie der deutlich ineffizienteren bodennahen Ausbringung befreit zu werden.

Last Not Least gegen die – LfL-BAYERN:
Klagepunkt 5:
Einstweilige Verfügung auf Unterlassung gegen die LfL ggf. namentlich gegen Frau Dr. Freibauer: „Nur die Säure bringts!“ in TopAgrar https://www.topagrar.com/suedplus/news/nur-die-saeure-bringt-s-11733379.html
DENN diese Aussage, beruhend auf eine höchst fragwürdige Masterarbeit (liegt vor), ist belegbar FALSCH ggf. sogar wissentlich!
Unabhängige Untersuchungen ergaben: Von mit ökologisch-nachhaltigen Maßnahmen behandelter Gülle mit einer BELEGBAREN Reduktion der Ammoniakemissionen von mindestens 50 % bleibt der PH-Wert UND nahezu unverändert basisch.
D.h., eine belegbar nachhaltige Reduktion der NH3-Emissionen um bis zu 90 % ist auch OHNE PH-Wert-Absenkung möglich!
= „NICHT nur die Säure bringt´s!“
Dasselbe gilt für den Ammoniumgehalt – auch der bleibt nahezu unverändert.
MIT gleichwertiger Gegendarstellung Berichterstattung bei allen Medien, auch Fachmedien, Redaktionen und Presseverteiler etc., in denen die NICHT-korrekten Aussagen von Frau Dr. Freibauer Aussagen bisher veröffentlicht wurden!



ZUSÄTZLICH:
Massive Intervention bei ALLEN Mitgliedern vom EU-Agrarausschuss:

a) Belegbar wirksame Einzelbetriebliche Maßnahmen müssen anerkannt bzw. dürfen nicht verwehrt werden!

b) Fehler in der Ammoniakberechnung => darauf beruhende Maßnahmen KÖNNEN NICHT funktionieren und müssen bis zu einer verlässlichen Ermittlungsmethode, ggf. durch MESSUNG, ausgesetzt werden bzw. es ist den Landwirten nicht zumutbar existenzbedrohliche Investitionen tätigen zu MÜSSEN, wenn klar ist, dass die Maßnahmen bei weitem nicht die berechneten Erwartungen erfüllen (siehe Nachbesserung der Düngeverordnung).

c) Die Vorgaben und Ziele der EU dürfen durch die Maßnahmen der Länder KEINE Einschränkung erfahren, siehe auch a).



DAS sind wie gesagt KO-Punkte, mit SEHR weitreichenden Folgen …

Es müssten nicht nur auf Bundesebene sondern bis hin auf europäischer Ebene ggf. sogar weltweit, neue, realistische(!) wissenschaftlich TRAGFÄHIGE Verfahren, Vorgehensweisen und Referenzwerten zur Ermittlung der NH3-Emissionen als Grundlage von funktionierenden Gegenmaßnahmen definiert werden.

Eine Aussetzung aller in jüngster Zeit getroffenen Entscheidungen und Fristen in Sachen NH3-Reduktion bzw. bodennaher Ausbringung bis zur Klärung deren tatsächlicher Wirksamkeit wäre das Mindeste.

Weitere Informationen rund um Gülle:
https://www.openpr.de/pressemitteilungen/phoenix-kunst-medien-0207246/ und
https://nachhaltig-nachhaltig.org/4.6.0.0.0.00_guelle.html


Ein gesundes, glückliches und erfolgreiches neues Jahr

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