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VW-Urteil Neulieferung: Sensation aus Berlin - Kammergerichtsurteil Rechtskräftig

06.11.201915:25 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Erstmals hält selbst VW eine Revision zum Bundesgerichtshof in einem Neulieferungsfall für aussichtslos:

Das Kammergericht (KG) hat mit Urteil vom 26.9.2019 (Az. 4 U 70/19) nunmehr rechtskräftig entschieden: Käufer von VW-Skandal­autos haben einen Anspruch auf Neulieferung, auch wenn der ursprüng­lich gelieferte Wagen nicht mehr verfügbar ist.


Der Kläger aus Berlin erhält nicht nur ein neues Auto - VW Touran - im Wert des Listenpreis von 38.500,- € aus der aktuellen Serienproduktion, sondern er muß keinerlei Nutzungsentschädigung bezahlen, obwohl er für das alte Auto nur rund 27.200,- € bezahlt hat und damit bereits mehr als 42.000 km gefahren ist.
Der Bundesgerichtshof hatte in einem Hinweisbeschluß vom 8.1.2019 bereits den Weg in diese Richtung aufgezeigt. Dem hat sich VW jetzt endgültig gebeugt.

Der Fall hatte in Berlin vor der mündlichen Verhandlung für erhebliches Aufsehen gesorgt. Die Berliner Morgenpost hat am 16.4.2019 auf der ersten Seite darüber berichtet und Der Tagesspiegel berichtete über alle Neulieferungsfälle vor dem Kammergericht. Über den Kläger, der sich sehr negativ über VW äußerte, sowie seinen Anwalt Thomas Schmidt berichtete die Berliner Abendschau ausgiebig am 20.8.2019.

Nunmehr ist der Kläger versöhnt, weil die Justiz in Berlin im Sinne der Verbraucher Recht gesprochen hat und den unglaublich skandalösen Behauptungen von VW in dem Prozeß nicht gefolgt ist. Für die gesamte Autoindustrie ist das ein Warnschuß. Die Herstellung mangelhafter Fahrzeuge kann teuer werden, besonders bei sittenwidriger Abgasmanipulation . Künftige können alle Käufer mangelhafter Autos die Neulieferung auch eines Nachfolgemodells ohne Nutzungsentschädigung verlangen.

Die VW-eigene Tochterfirma, die VW Automobile Berlin GmbH, die den VW Touran Comfortline BlueMotion Technology 1,6 L TDI Anfang 2015 an den Kläger verkauft hatte, nimmt jetzt das Skandalfahrzeug zurück und liefert in Abstimmung mit dem Kläger ein gleichwertiges Nachfolgemodell. Dass der Kläger dadurch auch einige unvermeidbare Modell- und Ausstattungsverbesserungen kostenlos erhält, ist notwendige Folge der Nachlieferung. Dies hat der verklagte Händler hinzunehmen, so die Richter. Auch die Anwalt- und Gerichtskosten werden von VW erstattet.

Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Berlin-Dahlem empfiehlt allen Dieselskandalgeschädigten den Neulieferungsanspruch geltend zu machen, sofern die Gewährleistungsfrist noch nicht abgelaufen ist. Selbst wenn die Fahrzeugserie während eines laufenden Gerichtsprozesses vollständig eingestellt würde, bestünde zumindest weiterhin der Anspruch auf Zahlung des Kaufpreises des in Höhe des möglicherweise teureren Nachfolgemodells. Darauf hat ein Oberlandesgericht für den Fall des nicht mehr hergestellten Skoda Yeti bereits hingewiesen.

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