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VW Dieselskandal - Oberlandesgericht in Berlin verurteilt VW-Händler zur Neulieferung

27.09.201915:00 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das Kammergericht (KG) hat mit Urteil vom 26.9.2019(Az. 4 U 70/19) bestätigt: Käufer von Skandal­autos haben einen Anspruch auf Neulieferung, auch wenn der ursprüng­lich gelieferte Wagen nicht mehr verfügbar ist. So stellte es bereits der Vorsitzende des 4. Zivil­senats in der mündlichen Verhandlung dar.



Die Sache ist so eindeutig, dass für VW noch nicht einmal die Revision zugelassen wurde.
Der von Rechtsanwalt Schmidt vertreten Kläger aus Berlin wird einen neuen VW Touran bekommen. Vor dem Land­gericht hatte er auch bereits gewonnen. Doch der VW-Händler legte Berufung ein, die jetzt zurückgewiesen wurde.
Der Kläger brauche auch keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilo­meter zu zahlen, erklärt Rechtsanwalt Schmidt. Dass er damit erheblich besser stehe als Skandal­opfer, denen VW wegen vorsätzlicher sittenwid­riger Schädigung haftet, sei nicht wirk­lich begründ­bar, beruhe aber auf den Vorgaben des Europäischen Gerichts­hof zum Neulieferungs­anspruch.

Das OLG Karlsruhe hatte zuvor bereit geurteilt, dass der Neulieferungsanspruch begründe ist (Az. 13 U 167/17).

Das Hanseatische Oberlandesgericht, 4 U 97/17, hat mit Urteil vom 15.07.2019 einen Händler dazu verurteilt, einem Geschädigten einen neuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.

Das OLG Celle bestätigt den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 23.5.2019 grundsätzlich ebenfalls - 7 U 178/17 -.
Das Kammergericht (21. Senat) bestätigte zwar zuvor schon den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 30.4.2019 -21 U49/18 - grundsätzlich, allerdings hielt es die Wirkung des VW-Updates für beweiserheblich. Dem ist der 4. Senat des KG nicht gefolgt, weil es das Update nicht für entscheidungserheblich hält, denn VW sieht es grundsätzlich nicht als Nachbesserung im Rechtssinne an.

Dies zeigt, dass VW-Geschädigte nicht angewiesen sind auf die Musterfeststellungsklage (MFK), sondern auch die Individualklagen sehr erfolgreich sein können.
Ich würde mich wundern, so Rechtsanwalt Thomas Schmidt, wenn am 30.9.19 tatsächlich etwas positives in Braunschweig entschieden würde.

Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdo.com/vw-dieselkandal-olg-urteile-gew%C3%A4hren-kaufpreiserstattung-und-neulieferung/

Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, gibt VW bei Individualklagen zunehmend freiwillig auf: https://www.openpr.de/news/1058744/VW-Urteile-rechtskraeftig-VW-gibt-im-VW-Skandal-auf-und-zahlt-Schadensersatz-inkl-Deliktzinsen.html

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