(openPR) Rechtsanwalt Thomas Schmidt aus Kleinmachnow berichtet, dass die Oberlandesgerichte (OLG) zunehmend auch den Klagen auf Neulieferung eines typengleichen Fahrzeugs stattgeben. Bisher haben sich 8 OLG auf die Seite von VW-Kunden geschlagen. Das Kammergericht bereits zu 2 Fällen, die von Rechtsanwalt Schmidt vertreten werden:
Das Kammergericht (KG) hat in der heutigen mündlichen Verhandlung ausgeführt (Az. 4 U 70/19): Käufer von Skandalautos dürften einen Anspruch auf Neulieferung haben, auch wenn der ursprünglich gelieferte Wagen nicht mehr verfügbar ist. So stellte es der Vorsitzende des 4. Zivilsenats als Ergebnis der Zwischenberatung eines Falls dar, der von Rechtsanwalt Schmidt vertreten wird, und in dem der Kläger einen neuen VW Touran mit 1.6 TDI-Motor fordert. Vor dem Landgericht hatte er gewonnen. Doch der VW-Händler legte Berufung ein.
Der Kläger brauche auch keine Entschädigung für die mit dem Wagen gefahrenen Kilometer zu zahlen, erklärte er. Dass er damit erheblich besser stehe als Skandalopfer, denen VW wegen vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung haftet, sei nicht wirklich begründbar, beruhe aber auf den Vorgaben des Europäischen Gerichtshof zum Neulieferungsanspruch.
Das OLG Karlsruhe hatte zuvor bereit geurteilt, dass der Neulieferungsanspruch begründe ist (Az. 13 U 167/17).
Das Hanseatische Oberlandesgericht, 4 U 97/17, hat mit Urteil vom 15.07.2019 einen Händler dazu verurteilt, einem Geschädigten einen neuen, mangelfreien VW Tiguan aus der aktuellen Serienproduktion zu liefern.
Das OLG Celle bestätigt den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 23.5.2019 grundsätzlich ebenfalls - 7 U 178/17 -.
Zuvor hatten bereits das OLG Nürnberg, 12 U 1567/17 hat mit Beschluss vom 20.12.2017 ein Neulieferungsurteil des LG Regensburg bestätigt.
OLG Oldenburg, 13 U 54/17, hatte Zweifel an dem VW-Update kundgetan. In dem dortigen Verfahren ging es um die Nachlieferung eines Audi Q5.
Ebenso das OLG München, 8 U 1710/17. Dort ging es um die Nachlieferung eines Audi A3.
Auch das OLG Stuttgart, 3 U 133/17 hat sich positiv in einem Nachlieferungsfall geäußert.
OLG Stuttgart, 5 U 45/18, Urteil v. 29.07.2019, verurteilte einen Händler zur Nachlieferung eines Skoda Octavia Combi aus der aktuellen Serienproduktion.
Das Kammergericht (21. Senat) bestätigte zwar zuvor schon den Neulieferungsanspruch mit Beschluß vom 30.4.2019 -21 U49/18 - grundsätzlich, allerdings hielt es die Wirkung des VW-Updates für beweiserheblich. Dem ist der 4. Senat des KG heute nicht gefolgt, weil es das Update nicht für entscheidungserheblich hält, denn VW sieht es grundsätzlich nicht als Nachbesserung im Rechtssinne an.
Dies zeigt, dass VW-Geschädigte nicht angewiesen sind auf die Musterfeststellungsklage (MFK), sondern auch die Individualklagen sehr erfolgreich sein können.
Ich würde mich wundern, so Rechtsanwalt Thomas Schmidt, wenn der Verhandlungstermin der MFK am 30.9.19 tatsächlich stattfinden würde, denn interessierten Kreisen wird es gelingen z.B. durch Ablehnungsanträge, die sich in Braunschweig gut begründen ließen, das Verfahren dort weiterhin um Monate zu verzögern. Dies hätte zumindest den Vorteil, dass die Verjährung weiterhin nicht eintreten würde, wenn der Beitritt zur MFK erklärt wird.
Siehe auch: https://ra-schmidt.jimdo.com/vw-dieselkandal-olg-urteile-gew%C3%A4hren-kaufpreiserstattung-und-neulieferung/
Um sich weitere Peinlichkeiten zu ersparen, gibt VW bei Individualklagen zunehmend freiwillig auf: https://www.openpr.de/news/1058744/VW-Urteile-rechtskraeftig-VW-gibt-im-VW-Skandal-auf-und-zahlt-Schadensersatz-inkl-Deliktzinsen.html