(openPR) Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Stoll & Sauer und die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt (Berlin-Kleinmachnow) erstritten die ersten beiden rechtskräftigen Neulieferungsurteile im Rahmen des VW-Skandals gegen Vertragshändler des VW-Konzerns.
Sowohl das Kammergericht in Berlin (Urteil vom 26.9.2019, Az. 4 U 70/19) als auch das OLG Karlsruhe (Az. 13 U 144/17) haben den Neulieferungsanspruch ohne Nutzungsentschädigung bestätigt.
In Berlin erhält der Kläger ein neues um rund 10.000 € teureres neues Modell eines VW Touran und in Karlsruhe erhält der Kläger einen neuen aktuellen VW Sharan. Der VW-Konzern sieht keine Aussicht auf Erfolg vor dem Bundesgerichtshof und hat die Urteile der beiden Oberlandesgerichte rechtskräftig werden lassen.
Bereits Anfang 2016 war dem VW-Konzern klar, dass Neulieferungsklagen Erfolg haben werden und hat sich entsprechend vor dem Landgericht Potsdam verglichen. In der Folgezeit hat VW dann vor dem Bundesgericht im Januar 2019 auch tatsächlich Schiffbruch erlitten und provoziert deshalb keine neue BGH-Entscheidung mehr.
Interessant ist allerdings, dass der VW-Konzern eine neue BGH-Entscheidung zu einem Neulieferungsfall anstrebt, bei dem die Herstellung des Nachfolgemodells in der Zwischenzeit vollständig eingestellt wurde. In einem solchen Fall steht dem Geschädigten grundsätzlich ein Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises des unmittelbaren Nachfolgemodells zu. Der VW-Konzern argumentiert in solchen Fällen, dass der Geschädigte überhaupt keinen Anspruch mehr gegen den Händler habe. Das OLG Nauen beschäftigt sich zur Zeit mit einem solchen Fall und hat in der mündlichen Verhandlung angekündigt, dass nach vorläufiger Beratung der Schadensersatzanspruch in Höhe des Kaufpreises des Nachfolgemodells tatsächlich bestehen würde. Der VW-Konzern läßt es deshalb auf eine endgültige Gerichtsentscheidung ankommen und will ggfls. den Bundesgerichtshof entscheiden lassen.
Wer bei einem neueren PKW-Modellen - egal von welchem Hersteller - vom Dieselskandal betroffen ist, kann somit weiterhin die Neulieferung eines Nachfolgemodells verlangen.





