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VW Skandal - Urteile - Rechtswissenschaft: Projekt Dieselskandal

09.09.201914:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Rechtsanwalt Thomas Schmidt, RiLG a.D., bemüht sich seit Oktober 2015 aus wissenschaftlichen Gründen um eigene Erfahrungen als Rechtsanwalt zu allen Rechtsproblemen des VW-Skandals. Aus diesem Grunde hat er sich nicht nur dem Fachkreis Abgasskandal angeschlossen, sondern vertritt selbst zu jeder Fallgruppe einen Geschädigten und führt diese Verfahren auf Wunsch der Geschädigten in Abstimmung mit der den VW-Konzern vertretenen Anwaltsfirma Freshfields Bruckhaus Deringer zum Bundesgerichtshof bzw. zum EuGH. Es ist selbstverständlich, das VW - auch im Interesse der gesamten Autoindustrie - ein Interesse daran haben muß, dass die durch den VW-Skandal neu entstandenen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden. Zwischenzeitlich hat sich der Dieselskandal auch auf die anderen großen Autokonzerne ausgeweitet. Die Deutsche Umwelthilfe e.V. testet alle Diesel-Automarken und hat bei fast allen bisher getesteten Modellen gesetzeswidrige Abgaswerte festgestellt.

Aufgrund der bisherigen widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen. insbesondere der Oberlandesgerichte ist die dadurch entstehende Rechtsentwicklung, insbesondere die noch zu erwartende Rechtsfortbildung von besonderer rechtswissenschaftlicher Bedeutung.

In Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg entsteht dort eine systematisch geordnet Datenbank zu folgenden Rechtsfragen:
- Instanzrechtsprechung pro Herstellerhaftung,
- Wahlweise Vertragsrückabwicklung oder Minderwert,
- Nutzungsentschädigung zugunsten der Hersteller,
- Zinsen schon ab Kaufpreiszahlung,
- Keine Verjährung der Ansprüche vor Ende 2019,
- Fahrzeugkauf nach Ad-hoc-Mitteilungen September 2015,
- Softwareupdate und „Thermofenster“,
- Instanzrechtsprechung contra Herstellerhaftung.

https://www.uni-regensburg.de/rechtswissenschaft/buergerliches-recht/heese/projekt-dieselskandal/index.html

Jeder ist eingeladen, die bisher gesammelten Daten zu nutzen oder auch zu ergänzen. Wir sind für jeden Hinweis und jede Mitteilung dankbar (Kontakt: E-Mail)

Dieselskandal-Geschädigte aller Automarken haben weiterhin gute Chancen ihre Schadensersatzansprüche gegen Hersteller bzw. Vertragshändler durchzusetzen.

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