(openPR) Rechtsanwalt Thomas Schmidt - selbst ehemaliger Richter am Landgericht - vertritt im VW-Dieselskandal seit 2015 zu jeder Fallgruppe einen Geschädigten aus wissenschaftlichen Gründen, um diese Verfahren auf Wunsch der Geschädigten in Abstimmung mit der den VW-Konzern vertretenen Anwaltsfirma Freshfields Bruckhaus Deringer zum Bundesgerichtshof bzw. zum EuGH zu führen.
Es ist liegt im Interesse der gesamten Autoindustrie, dass die durch den Dieselskandal neu entstandenen Rechtsfragen höchstrichterlich geklärt werden. Dies ist auch Ziel aller VW-Geschädigten. Insbesondere das Problem der Verjährung ist als zentrale Frage im VW-Skandal war zwar beim Bundesgerichtshof bereits angekommen, konnte jedoch dort noch nicht entschieden werden.
Zwischenzeitlich hat sich der Dieselskandal auch auf die anderen großen Autokonzerne ausgeweitet. Die gemeinnützige Deutsche Umwelthilfe e.V. hat viele Diesel-Automarken getestet und hat bei fast allen bisher getesteten Modellen gesetzeswidrige Abgaswerte festgestellt. Dies gilt auch für eine Reihe von Fahrzeugen, die keinem verpflichtenden Rückruf unterliegen. Auch die Fahrzeugbesitzer, denen ein "freiwilliger" Rückruf angeboten wurde, gelten als Geschädigte des Dieselskandals und haben Schadensersatzansprüche gegen die Hersteller und markengebundene Händler.
Aufgrund der bisherigen widersprüchlichen Gerichtsentscheidungen. insbesondere der Oberlandesgerichte, ist die dadurch entstehende Rechtsentwicklung, insbesondere die noch zu erwartende Rechtsfortbildung, von besonderer rechtswissenschaftlicher Bedeutung. In Zusammenarbeit mit der Universität Regensburg entsteht deshalb dort eine systematisch geordnet Datenbank zu folgenden Rechtsfragen:
- Instanzrechtsprechung pro Herstellerhaftung,
- Wahlweise Vertragsrückabwicklung oder Minderwert,
- Nutzungsentschädigung zugunsten der Hersteller,
- Zinsen schon ab Kaufpreiszahlung,
- Keine Verjährung der Ansprüche vor Ende 2019,
- Fahrzeugkauf nach Ad-hoc-Mitteilungen September 2015,
- Softwareupdate und „Thermofenster“,
- Instanzrechtsprechung contra Herstellerhaftung.
https://ra-schmidt.jimdo.com/projekt-dieselskandal-in-zusammenarbeit-mit-der-universit%C3%A4t-regensburg-prof-dr-heese-ll-m-yale/
Entscheidungssammlungen stehen dort zur Verfügung. Es gibt außerdem einen Überblick über die zum Dieselskandal entstandene rege Diskussion in der juristischen Literatur und Rechtsprechung, die allen Interessierten zugänglich ist.
Sie auch Download: https://ra-schmidt.jimdo.com/mehr-als-60-gerichte-sprechen-deliktzinsen-zu-849-bgb-download/
und: https://ra-schmidt.jimdo.com/10-gerichte-verurteilen-vw-zum-schadensersatz-ohne-nutzungsentsch%C3%A4digung/
Betroffene des Dieselskandals können Ihre Ansprüche weiterhin mit sehr guten Erfolgsaussichten gerichtlich geltend machen. Wer keine Rechtsschutzversicherung hat und das Kostenrisiko scheut, dem steht die Musterfeststellungsklage zur Verfügung, die zwar stark kritisiert wird, weil sie in absehbarer Zeit nicht zum Abschluß kommen wird, aber sie ist besser als gar keine Klage und sie hält die Verjährung auf.





