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BGH und EuGH klären Rechtsfragen zum VW-Dieselskandal

04.05.202009:39 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Das OLG Koblenz hat verbraucherfreundliche Urteile im VW-Skandal gefällt. Mehrere dieser Urteile will VW vom Bundesgerichtshof (BGH) überprüfen lassen.
Der erste Fall wird am 5.5.2020, 9.30 Uhr vor dem BGH verhandelt (VI ZR 252/19).

Auch der von Rechtsanwalt Schmidt vertretene Fall vor dem OLG Koblenz wird vom BGH in Kürze zu entscheiden sein (Urteil vom 16.9.2019, Az. 12 U 61/19). Insoweit wird ein ähnlicher Fall mit weiteren - am 5.5.2020 noch nicht zu verhandelnden - Rechtsproblemen vom BGH zu entscheiden sein.



Zu weiteren Rechtsproblemen, insbesondere, ob den Geschädigten ein Deliktzinsanspruch seit dem Kaufdatum zusteht, hat die Kanzlei Schmidt einen weiteren Fall beim BGH anhängig.

Auch die Frage, ob der Käufer eines Audi-Skandalfahrzeugs gegenüber dem Verkäufer zurücktreten darf, läßt Rechtsanwalt Schmidt in Kürze vom BGH entscheiden.

Damit könnten dann die meisten Rechtsfragen zum Dieselskandal vom höchsten deutschen Gericht geklärt werden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Thomas Schmidt aus Berlin/Kleinmachnow hat am 16.9.2019, 12 U 61/19, das bundesweit erste OLG-Urteile beim OLG Koblenz erwirkt, das seinem Mandanten nicht nur Schadensersatz, sondern auch Deliktzinsen gemäß § 849 BGB zugesprochen hat.

Da allerdings das OLG Koblenz der VW AG eine Nutzungsentschädigung zugestanden hat und die Deliktzinsen auf den Minderwert des PKW begrenzt hat und auch notwendige Verwendungen zurückgewiesen hat, wurde insoweit Revision sowohl vom Kläger als auch von VW eingelegt. VW hatte in einer ca. 3 1/2 stündigen Verhandlung vor dem OLG Koblenz ein starkes Interesse, das Urteil zu verhindern, was allerdings aus Sicht des Klägers mangels Verhandlungsgeschicks und der Überheblichkeit der VW AG erfolglos geblieben ist.

Am 5.5.2020 wird vor dem BGH lediglich zur grundsätzlichen Frage der Schadensersatzpflicht und zur Frage der Nutzungsentschädigung verhandelt. Weitere Ansprüche hatte der dortige Kläger - hinter dem MyRight als Finanzierer steht - nicht geltend gemacht.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) muß ebenfalls zum VW-Skandal entscheiden. Voraussichtlich wird er den Schlussanträgen der Generalanwälte folgen, so dass dort ebenfalls eine Entscheidung gegen den VW-Konzern ergehen wird. Insgesamt sind dort neun Verfahren zum Dieselskandal anhängig.

Rechtsanwalt Schmidt meint, der BGH wird am 5.5.2020 noch nicht endgültig entscheiden, sondern lediglich seine Rechtsauffassung darlegen und den Parteien bis zu einem Termin zur Verkündung einer Entscheidung - vermutlich im Juli - Gelegenheit geben, ihre Rechtspositionen zu überdenken und in neue Vergleichsverhandlungen einzusteigen. MyRight hat hier sicherlich das starke Interesse, dass in Zusammenhang damit, auch die anderen -zig Tausend anderen finanzierten Fälle mitverglichen werden müssten. Da VW dies bisher strikt abgelehnt hat, wird der BGH letztlich ein Urteil fällen müssen.

Rechtsanwalt Schmidt empfiehlt deshalb weiterhin, allen Dieselskandal-Betroffenen mit Euro 5 und Euro 6 Fahrzeugen sich weiterhin anwaltlich beraten zu lassen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Nach neuerer Rechtsprechung sind selbst Ansprüche hinsichtlich der EA 189 Motoren des VW-Konzerns noch nicht verjährt. Auch für EA 288 Motoren in der Version Euro 5 und Euro 6 sind zahlreiche Schadensersatzverfahren bei den Gerichten anhängig.

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