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Fairness – das oberste Prinzip (nicht nur) beim Franchising

26.10.200611:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Fairness – das oberste Prinzip (nicht nur) beim Franchising
Dr. Patrick Giesler
Dr. Patrick Giesler

(openPR) Nicht allein beim Sport gilt Fairness als das oberste Prinzip. Auch in dem Verhältnis zwischen Franchise-Geber und Franchise-Nehmer spielt Fairness eine große Rolle. Die Systempartner sind gut beraten, wenn sie dieses Gebot beachten.



Wirtschaftsleben und Fairness - diese Begriffe werden heute vielfach als Gegensatzpaar verstanden. Ein Großteil der Unternehmen hat auch tatsächlich keine Skrupel, Interessen erforderlichenfalls mit unlauteren oder rechtswidrigen Methoden durchzusetzen. Oft fehlt dabei sogar das Unrechtsbewusstsein. Ob das im allgemeinen Wirtschaftsleben wirklich jemals anders gewesen ist, darf mit Recht bezweifelt werden. Allerdings verklärt sich oft der Blick von Unternehmern, wenn von den „Hanseatischen Kaufleuten" erzählt wird, die so ehrenhaft waren, dass ein Handschlag als Sicherheit genügte. Schriftliche Verträge haben diese fairen Kaufleute angeblich als unnötig abgelehnt.

Was bedeutet Fairness im Wirtschaftsleben?

Unter Fairness ist im Wirtschaftsleben mehr zu verstehen, als rechtmäßiges Verhalten. Es versteht sich von selbst, dass Vertragspartner ihre Verpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen müssen. Dafür gibt es Regelungen in Verträgen und - wenn diese Regelungen versagen - Bestimmungen in Gesetzen. Bei „nur" rechtswidrigen Verhalten kann der Benachteiligte notfalls gerichtliche Hilfe erhalten, selbst wenn diese Hilfe von manchen Unternehmen in der Praxis oft als unzureichend empfunden wird. Fairness ist mehr, wobei natürlich rechtswidriges Verhalten „erst recht" unfair ist. Auf „echte" Fairness gibt es hingegen keinen Rechtsanspruch. Wenn ein Vertragspartner unfair ist, ohne rechtswidrig zu handeln, versagt folglich meist auch die gerichtliche Hilfe. Fairness im Wirtschaftsleben bedeutet, seine Rechtsposition nicht übermäßig auszunutzen. Fairness bedeutet, bei der Ausübung von Rechten auf den anderen Partner Rücksicht zu nehmen. Fairness bedeutet, sich nicht in unlauterer Weise Vorteile zu verschaffen.

Der Gesetzgeber des 19. Jahrhunderts hat diese Aspekte im Bürgerlichen Gesetzbuch, das bis heute in veränderter Form gilt, vorher gesehen. Dort heißt es, Leistungen seien so zu erbringen, wie es „Treu und Glauben mit Rücksicht auf die Verkehrssitte" erfordern. Das ist, könnte man sagen, eine altmodische Umschreibung des modernen Begriffs der Fairness. Jedenfalls werden bestimmte Fairnessregeln aus dieser Bestimmung abgeleitet, z.B. die Pflicht, andere Personen bei der Ausübung eigener Rechte nicht unnötig zu belasten.

Fairness beim Franchising als Notwendigkeit

Beim Franchising ist Fairness nicht unbedingt ein Fremdwort. Treu und Glauben spielt, das haben Gerichte immer wieder deutlich gesagt, für Franchise-Geber und Franchise-Nehmer eine besonders große Rolle. Dieser Umstand erwächst aus der schlichten Notwendigkeit, dass die Systempartner aufeinander angewiesen sind und oft jahrzehntelang zusammen arbeiten müssen. Unfaires Verhalten wäre beim Franchising auch unklug: Wer sich unfair verhalten würde, müsste befürchten, an anderer Stelle selbst gefoult zu werden. Es macht deshalb weder für Franchise-Geber noch für Franchise-Nehmer einen Sinn, durch unlautere Mittel einen kurzfristigen, punktuellen Vorteil zu erlangen, wenn damit langfristig der Zusammenarbeit die Grundlage entzogen wird.

Von dieser positiven Erkenntnis gibt es natürlich immer wieder unrühmliche Ausnahmen. Vor einigen Jahren beispielsweise war ich mit einem Fall befasst, in dem ein Franchise-Geber einem Partner nach immerhin 18jähriger guter Zusammenarbeit einen „Flagship Store" als Konkurrenz in die unmittelbare Nachbarschaft setzen wollte. Für den Franchise-Nehmer hätte das die Existenzvernichtung bedeutet, denn Gebietsschutz war nicht vereinbart. Das Fehlen von Gebietsschutz in dieser Weise auszunutzen war aus Sicht des Franchise-Gebers möglicherweise sogar formal rechtmäßig, allerdings sicherlich unfair. Erst eine gerichtliche Verfügung - gewissermaßen die „gelbe Karte" für den Franchise-Geber - konnte letztendlich eine vernünftige Lösung bewirken. Dabei kam dem Franchise-Nehmer zugute, dass das Gebot der Fairness (oder juristisch ausgedrückt: Das Prinzip von „Treu und Glauben") beim Franchising in die Auslegung von Verträgen ausstrahlt.

Auch unter Franchise-Nehmern gibt es schwarze Schafe

Der Ausdruck „schwarze Schafe" wird im Zusammenhang mit Franchising manchmal für unfaire Franchise-Geber gebraucht. Schwarze Schafe unter den Franchise-Gebern gibt es in Wahrheit eher selten, jedenfalls wesentlich seltener als oft angenommen. Dagegen wird von den „schwarzen Schafen" unter den Franchise-Nehmern praktisch nie gesprochen. Das ist erstaunlich, wenn man bedenkt, dass es durchaus viele Fälle gibt, in denen sich Franchise-Nehmer unfair oder sogar rechtswidrig verhalten. Dazu gehört beispielsweise der Versuch, das geistige Eigentum des Franchise-Gebers für Konkurrenzzwecke zu missbrauchen. Einige Franchise-Nehmer gehen auch dazu über, die Franchisegebühren nicht zu bezahlen, obwohl sie die Leistungen des Franchise-Gebers erhalten haben. Handbücher mit dem geheimen Know-how werden kopiert und weiter gegeben.

Wege zu mehr Fairness

Der Ethikkodex des Deutschen Franchise-Verbandes (DFV) ist ein guter Ansatzpunkt, um Systempartner auf Fairness zu verpflichten. Der DFV möchte den Ethikkodex als Richtlinien für einen fairen (sic!) Umgang verstanden wissen. Gegen unfaire Franchise-Nehmer hilft das freilich wenig. Franchise-Nehmer können nicht Mitglied in diesem Verband werden, obwohl sich der Ethikkodex durchaus auch an sie richtet.

Was kann also zusätzlich getan werden? Auf der Seite der Franchise-Geber kann Fairness verbessert werden, in dem mehr Transparenz geübt wird. Wir empfehlen deshalb immer, Interessenten vor Vertragsabschluss schriftliche Informationsmaterialien auszuhändigen, in denen auch die Ergebnisse von existierenden Systembetrieben dargestellt werden. Das ist möglicherweise mehr, als rechtlich notwendig wäre. Klar - denn Fairness ist mehr, als man tun muss. Transparenz besteht außerdem darin, in dem Franchisevertrag klar zu regeln, was mit Rückvergütungen von Herstellern geschieht. Auch das Fairness, die unabhängig von den rechtlichen Gegebenheiten geübt werden sollte (wobei die damit verbundene Rechtsfrage jüngst in Bewegung geraten ist). Intransparenz ist immer unfair. Es ist hingegen nicht unfair, wenn der Franchise-Geber offen und klar erklärt, dass er Rückvergütungen vereinnahmt; letztlich trägt das auch zu reduzierten Franchisegebühren bei.

Franchise-Nehmer können Fairness vor allem dadurch üben, dass sie das geistige Eigentum des Franchise-Gebers respektieren. Fairness gebietet es, den unternehmerischen Erfolg nicht allein sich selbst zuzuschreiben, während etwaige Schwierigkeiten geradezu notorisch allein dem System angelastet werden. Franchise-Nehmer sollten deshalb nie vergessen, dass der Erfolg ihrer Unternehmen auf der Vorarbeit des Franchise-Gebers beruht. Unfair ist es auch, Leistungen und Vorteile einzufordern, während die eigene Gegenleistung nicht erbracht wird. Fairness sollte auch für Franchise-Nehmer eine Selbstverständlichkeit sein. Das ist wie beim Sport: Nur wer sich selbst fair verhält, kann von der anderen Mannschaft Fairness erwarten.

Verfasser: Dr. Patrick Giesler, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht, Bonn

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- Arbeit
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Alle Anwälte sind auf bestimmte Gebiete spezialisiert und können stets auf die besonderen Kenntnisse und jahrzehntelange Erfahrung der anderen Partner zurückgreifen.

Die Sozietät in ihrer heutigen Form entstand durch den Zusammenschluss der beiden alteingesessenen Bonner Anwaltssozietäten Alex Meyer-Köring und Jürgen v. Danwitz. Die Wurzeln dieser beiden Praxen reichen zurück auf Dr. Alex Meyer-Köring, der am 4. Dezember 1906 als Rechtsanwalt am Amts- und Landgericht Bonn zugelassen wurde, und auf Dr. Peter Gilles, der sich am 31. Januar 1913 als Rechtsanwalt in Bonn niederließ.

1990 schließen sich diese beiden Sozietäten unter der Bezeichnung „Meyer-Köring v. Danwitz Privat" zusammen. Nachdem aufgrund des Bonn-Berlin-Gesetzes bis zur Jahrtausendwende nicht nur Parlament und große Teile der Regierung, sondern auch die Botschaften und viele Verbände an die Spree gezogen waren, eröffnet die neue Sozietät im Jahr 2000 eine weitere Kanzlei in Berlin.

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