(openPR) Es mag der Eindruck täuschen, aber es fällt auf, dass neben der heftigen Debatte um die Problematik der Wachkoma-Patienten vermehrt der an einer Demenz erkrankte Patient in einem „Atemzuge“ genannt wird.
Dies erscheint auf den ersten Blick konsequent zu sein, geht es doch auch mit Blick auf den dementiell Erkrankten wie beim Wachkoma-Patienten um ihre grundrechtliche Stellung innerhalb unseres Gemeinwesens und die Bedeutung ihres „erheblichen“ Willens. Gleichwohl muss nachdenklich stimmen, dass uns anhand von sicherlich beeindruckenden Zahlen demonstriert wird, dass gerade die Demenz eine der großen Herausforderungen der kommenden Jahrzehnte sein wird und dass zugleich eine Debatte um die begrenzten Ressourcen in unserem Gesundheitssystem geführt wird.
Es nährt sich der Verdacht, dass der Demenz eine ganz besondere gesundheitsökonomische Rolle beigemessen wird, die wohl nicht ohne Folgen im Recht bleiben wird. Erste Anzeichen hierfür sind bereits im Zivilrecht mit Blick auf die sog. Aufsichtspflichten über einen Alterspatienten sichtbar geworden.
Der außerordentliche Ärztetag hat sein Ende gefunden und es bleibt zu hoffen, dass gerade auch im Interesse der chronisch Kranken und damit auch der multimorbiden Alterspatienten die Diskussion fortgeführt wird.
Messen wir unsere Gesellschaft an den Vorsorgeleistungen für die ältere Generation und stellen uns dem Thema, ob der an einer Demenz erkrankte Alterspatient tatsächlich ein Opfer der Gesundheitsökonomie werden soll, oder bereits in Teilen geworden ist.
Mehr dazu in dem Beitrag:
Wird der Demenzpatient ein „Opfer“ der Ökonomie? - zugleich ein Beitrag zur fragwürdigen Lehre „des typischen Lebensrisikos“ und der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung
>>> http://www.iqb-info.de/Demenzpatient_Oekonomie.pdf
Lutz Barth











