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mit dem Familiensplitting Steuern sparen

08.03.201918:56 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) München.
„Zuwendungsnießbrauch als Steueroptimierung“ der neue Artikel in der Infothek des Wirtschaftsprüfers Marcus Streit verspricht ein interessantes Thema aufzugreifen.

„Im allgemeinen Sprachgebrauch wird der Zuwendungsnießbrauch auch gerne als Familiensplitting bezeichnet“, so der Wirtschaftsprüfer Marcus Streit. „Da das Thema Steuern sparen in der Familie von meinen Mandanten häufig angesprochen wurde habe ich einen Artikel hierzu verfasst und unter https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/zuwendungsnie%C3%9Fbrauch.html kostenlos zur Verfügung gestellt.“


So der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marcus Streit weiter.
„Völlig zurecht wird der Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen als Familiensplitting betrachtet“ stimmt Steuerberaterin Tatjana Albert zu „Gerade Familien mit vermieteten Wohnungen, die schon Jahrzehnte im Familienbesitzt sind, eigenen sich hierfür. Gerade wenn noch Unterhalt für studierende Kinder zu zahlen ist, ist mit dem Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen jährlich einige Tausend Euro Steuern zu sparen“ so Steuerberaterin Albert weiter.
„Ganz problemlos geht das Konstrukt Familiensplitting durch den Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen nicht“ gibt Marcus Streit zu bedenken, der neben seinem Titel als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auch noch Fachberater für Unternehmensnachfolge ist. „Dennoch ist das Familiensplitting eine gute Möglichkeit gerade Familien, die zu den Gutverdienern gehören und vielleicht schon ein oder zwei Wohnungen geerbt haben. Diese Familien haben zumeist einen sehr hohen Steuersatz und zahlen viel Geld für Unterhalt an studierende oder in Ausbildung befindliche Kinder.“ So der Marcus Streit, Fachberater für Unternehmensnachfolge. „Das weiß der Gesetzgeber natürlich und hat uns als steuerliche Berater dafür den Zuwendungsnießbrauch gegeben. Der Zusendungsnießbrauch am Grundvermögen hat positive Effekte für den Steuerbetrag, den die ganze Familie leisten muss. Wir greifen dieses Thema in der Steuerberater – Infothek auf Wunsch unserer Mandanten auf und versuchen zu erklären was genau das ist und wo man aufpassen muss“ so Steuerberaterin Tatjana Albert weiter.
„Doch eine Beratung ersetzt unser Beitrag in der Infothek nicht.“ Sind sich beide sicher. „Bis es läuft muss einiges an Formalien beachtet werden. Und natürlich muss im Vorfeld analysiert werden ob denn der Zuwendungsnießbrauch am Grundvermögen unentgeltlich erfolgen kann oder ob eine entgeltliche Bestellung steuerlich vorteilhafter wäre.“ So Wirtschaftsprüfer Marcus Streit.
„Wir haben jede Menge Spezialwissen im Laufe der letzten Jahre erworben. Und das geben wir zum Thema Zuwendungsnießbrauch gerne weiter.“ So Steuerberaterin Tatjana Albert. „Teilweise zumindest, und das ersetzt auch wirklich keine professionelle Steuerberatung.“ Das ist beiden Steuerfachleuten wichtig zu betonen. „Professionelle Steuerberatung, die die individuellen Lebenssachverhalte der Steuerpflichtigen widerspiegelt, ist nicht durch Internetrecherche zu ersetzten. Steuerliches Spezialwissen ist bei vielen steuerlichen Konstrukten notwendig und Sache des Steuerexperten. Besonders gilt dies meines Erachtens beim Zuwendungsnießbrauch, denn ein Formfehler kann fatale Auswirkungen haben. Wird der Zuwendungsnießbrauch aber korrekt bestellt, ist eine Steuerersparnis von mehreren Tausend Euro pro Jahr möglich.“
Und woran scheitert der Zuwendungsnießbrauch häufig?
Der Fachberater für Unternehmensnachfolge Marcus Streit „Alle Verträge unter nahen Angehörigen müssen schriftlich vereinbart werden, dann ist die tatsächliche Durchführung wichtig und vor allem müssen Verträge unter nahen Angehörigen fremdüblich vereinbart werden. Fremdüblich bedeutet wie unter fremden Dritten. Hierzu haben wir auch unter https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/ einen Artikel veröffentlicht. Zusätzlich muss beim Zuwendungsnießbrauch das Familiengericht zustimmen. Das Familiengericht München ist leider nicht sehr kooperativ. Sprich: im Vorfeld einen Familienrichter die Vereinbarung einsehen zu lassen und eine kurze Einschätzung zu erhalten, ob die Vereinbarung in Ordnung ist, ist manchmal schwierig. Bei Familiengerichten in kleineren Städten ist meist problemlos möglich. Und damit ist die steuerliche Wirksamkeit des Zuwendungsnießbrauchs sicherer. Wenn jemand dazu noch zusätzliche Sicherheit erlangen möchte ist eine verbindliche Auskunft beim Finanzamt eine gute Idee. Und wir als Wirtschaftsprüfer oder Steuerberater können natürlich auch unsere Einschätzung geben. Und wenn das geschafft ist kann mit dem Familiensplitting jährlich ein größerer Betrag an Steuerzahlung eingespart werden.“ So der Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Marcus Streit.

Zum Abschluss weist uns der Wirtschaftsprüfer Marcus Streit noch auf die anderen Artikel in der Steuer-Infothek hin unter https://www.wirtschaftspruefung-muenchen.com/

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