(openPR) Dynamische Busspuren sollen Bürger schneller voranbringen und Fahrverbote verhindern
Kai Hemsteeg, stellvertretender Fraktionsvorsitzender des EBB: “Die Stadt Essen muss sich das Ziel setzen, speziell im ÖPNV neue Wege zu gehen und Vorbildcharakter für den großstädtischen Verkehr in der Bundesrepublik Deutschland zu erlangen. Ein probates Mittel sind in diesem Zusammenhang die Einrichtung von Busspuren sowie temporäre Halteverbote an geeigneten Stellen, die den vorhandenen Verkehrsraum an den fließenden Verkehr zurückgeben”.
Der verkehrspolitische Sprecher des EBB, Hubert Gleixner ergänzt: “Nach negativer Beurteilung der kurzfristigen Umsetzbarkeit einer unentgeltlichen Nutzung des ÖPNV durch die betroffenen Oberbürgermeister steigt die Notwendigkeit, zeitnah andere Maßnahmen zur Attraktivitätssteigerung des ÖPNV zu ergreifen , die zu einer spürbaren Reduktion der Luftverschmutzung auf Essener Stadtgebiet beitragen”.
Die Ruhrbahn hat in einer Presseberichterstattung vom 31.05.2018 (WAZ) unter der Überschrift „Ruhrbahn will Grüne Welle […]Beschleunigungsprogramm soll erweitert werden. […] Die Ruhrbahn will prüfen lassen, wo freie Fahrt auf Busspuren möglich ist“ angekündigt „mit zusätzlichen und verbesserten Ampel-Vorrangschaltungen sowie Busspuren auf ausgewählten Strecken die Verspätungen im Essener Linienverkehr in den Griff (zu) bekommen. Die Ruhrbahn setzt hierbei auf „zusätzliche Busspuren und Schleusen vor den Ampeln“, die „mehrere Minuten einsparen“ können. „Eine Analyse von Verkehrsexperten soll Aufschluss darüber geben, wo“ die Einrichtung von Busspuren möglich ist.
Das EBB hat daher einen umfassenden Antrag zur Beratung in den zuständigen städtischen Ausschüssen gestellt, der letztendlich in der Ratssitzung im Juli beschlossen werden soll.
Kai Hemsteeg:” Wie auch die Experten der Ruhrbahn sehen wir in Busspuren eine sehr gutes MIttel, den ÖPNV zu beschleunigen, ohne den übrigen Verkehr sichtbar einzuschränken“
Nach Auffassung des EBB wird “mit der Erarbeitung wirksamer Maßnahmen die Stadt Essen ihrer Rolle als Modellkommune gerecht und unterstreicht ihr selbst gesetztes Ziel der nachhaltigen umweltschonenden Entwicklung im Rahmen der Grünen Dekade” erläutern Hemsteeg und Gleixner.
“Insbesondere die Einführung von moderner Verkehrsbeeinflussungstechnologie mit dynamischen Busspuren zur Priorisierung des ÖPNV bietet erhebliche Anreize zum Umstieg vom Auto auf den öffentlichen Nahverkehr, ohne den Individualverkehr dabei unnötig einzuschränken und Arbeitsplätze in Handwerk und Einzelhandel zu gefährden. Die Maßnahmen zur Luftverbesserung müssen den Bürgern, die täglich zur Arbeit und Ausbildung pendeln, einen Nutzen bringen“ fast Hemsteeg die Grundlagen des Antrags zusammen.
Konkret soll die Verwaltung folgende Maßnahmen in Abstimmung mit der Ruhrbahn prüfen:
1. Einrichtung von (dynamischen) Busspuren in Withflow-Ausprägung an folgenden Stellen:
a. Gladbecker Straße zwischen Grillostr. und Berthold-Beitz-Boulevard in beide Fahrtrichtungen (FR) , Länge ca. 700m
b. Bottroper Straße zwischen Reckhammerweg und Hövelstraße, Länge ca. 1,7 km
c. Ruhrallee zwischen Am Krausen Bäumchen und Lionweg in beiden Fahrtrichtungen, Länge ca. 600m
d. Wuppertaler Straße, zwischen Auffahrt Heisingen und Konrad-Adenauer-Brücke in FR Innenstadt, Länge ca. ca. 2,5km
e. Richard-Wagner-Straße, Höhe Hausnummer 54 und Moltkestraße in FR Norden (ca. 190 m)
f. Steeler Straße, beide FR Hausnummer 113-114, Länge ca. 190m
g. Friedrichstraße, FR Nordwest zwischen Bismarckstraße und Kruppstraße, Länge ca. 290m
h. an weiteren von der Ruhrbahn zu benennenden Örtlichkeiten
Die Einrichtung soll zeitlich beschränkt erfolgen zu den Verkehrsstoßzeiten(z.B. montags-freitags 7-9 Uhr und 16-18 Uhr), wobei hier die Einrichtung der Busspur auf die jeweilige Fahrtrichtung des Hauptpendlerverkehrs auszurichten ist.
Die dynamischen Fahrspuren sollen nicht zu Lasten der bestehenden Fahrspuren entstehen, sondern auf neu zu schaffenden Fahrspuren(z.B. auf Parkstreifen bzw. Parkflächen oder entsprechend breiten Mittelstreifen entstehen.
Bei der Machbarkeitsprüfung sind notwendige bauliche Maßnahmen einzubeziehen. Ebenso sind die voraussichtlichen Kosten zu quantifizieren.
2. Ein zeitlich beschränktes Halteverbot und ausschließliche Nutzung der rechten Fahrspur als Busspur in „Withflow“-Ausprägung, montags-freitags 7-9 Uhr und 16-18 Uhr an
a. der Frillendorfer Straße in beiden FR zwischen Auf‘m Böntchen und Hausnummer 137 (TÜV)
b. an weiteren von der Ruhrbahn zu benennenden Örtlichkeiten
3. Die Einrichtung eines Ringbusses auf der Strecke (Friedrichstr.-Hans-Böckler-Str.- Grillostr.-Katzenbruchstr.- Herzogstr.-Burggrafenstr.-Oberschlesienstr.-Huttropstr.-Töpferstr.-Eleonorastr.-Müller-Breslaus-Str.-Franziskastr.-Alfredstr.).
Der Bus sollte nach Möglichkeit werktäglich zu den Hauptverkehrszeiten im 5-Minuten-Takt verkehren. Anschlussstellen an den bestehenden ÖPNV sowie die Möglichkeit der Errichtung von Parkraum für einpendelnden Individualverkehr sind zu prüfen. Für den Ringbus sind dynamische und statische Busspuren an folgenden Stellen zu prüfen: Grillostraße, zwischen Bottroper Str. und Gladbecker Straße, in beiden Fahrtrichtungen statische Busspur, Länge 550m.
4. Die auf den durch separaten Busspuren beschleunigten Strecken verkehrenden Busse werden im Takt verdichtet, in den Zeiten montags-freitags 7-9 Uhr und 16-18 Uh auf einen 5-Minuten-Takt.
5. Die Mitnutzung der unter 1.-3. Zu benennenden Fahrspuren durch besonders emissionsarme Fahrzeuge (z.B. E-Autos) wird in die Prüfung einbezogen.
6. Die Bereitstellung von Parkflächen für Pendler an den geeigneten Stellen soll durch freihändige Vergabe die Investition von Parkraumbewirtschaftungsunternehmen unterstützten werden. Die Stadt gibt die Garantie, einen entsprechenden Anschluss des ÖPNV in Höhe der Parkflächen für einen Zeitraum mindestens 10 Jahren ab Fertigstellung zu gewährleisten. Lösungen von Kombitickets für Parkraum und Nutzung des ÖPNV sind anzustreben.
Die Verwaltung entwickelt Vorschläge zu konkreten Örtlichkeiten für entsprechende Parkflächen.
7. Zeitliche Priorisierung:
Die Verwaltung erstellt für die umsetzbaren Maßnahmen einen Zeithorizont unter der Maßgabe der uneingeschränkten Finanzierung durch den Bund einerseits und unter Benennung möglicher Finanzierungswege, z.B. Fördermittel, anderseits. Dabei ist zwischen kurzfristigen (Abschluss bis Anfang 2019) und mittelfristigen Maßnahmen (Abschluss bis 2020) zu differenzieren. Ein detaillierter Maßnahmenkatalog wird innerhalb von 3 Monaten vorgelegt.
Definition dynamische Fahrspuren: Unter dynamischen Fahrspuren sind Maßnahmen zu verstehen, die einzelnen Gruppen von Verkehrsteilnehmern elektronisch gesichert erlauben, auf einem gesonderten Fahrstreifen andere Fahrmöglichkeiten als der übrige Verkehr zu benutzen.
Definition Withflow: Freigabe eines Fahrstreifens für Busse auf Straßen mit zwei Fahrstreifen je Richtung. Andere Verkehrsteilnehmer werden über Signale informiert, dass sie den Fahrstreifen für den Busverkehr räumen müssen. Nach dem Passieren des Busses kann der Individualverkehr den Fahrstreifen erneut nutzen.










