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V.I.P.-Fondsgründer Schmid bleibt weiter in Untersuchungshaft

Bild: V.I.P.-Fondsgründer Schmid bleibt weiter in Untersuchungshaft

(openPR) Die Staatsanwaltschaft München hatte im Sommer vergangenen Jahres mit ihren Ermittlungen in Sachen V.I.P. Fonds 3 und 4 begonnen. Am 27. September 2005 durchsuchten die Strafverfolger die VIP-Unternehmenszentrale die Privathäuser von Herrn Andreas Schmid und anderen Beteiligten, sowie Räume zweier Großbanken. Einen Tag später eröffnete Schmid nach den Erkenntnissen der Fahnder ein neues Konto bei der Kreissparkasse München-Starnberg, auf das umgehend vier Millionen Euro eingezahlt werden sollten. Schmidt soll das Geld als Sonderausschüttung vom Aufsichtsrat zugestanden haben. Über eine Mitteilung wegen Verdachts der Geldwäsche erfuhr die Staatsanwaltschaft von diesem Vorgang. Die Strafverfolger nahmen an, Schmid wolle sich absetzen und ließen ihn verhaften. Schmid hatte mit den V.I.P. Medienfonds 3 und 4 bei Anlegern 633 Millionen Euro zuzüglich eines Agios von 30 Millionen Euro eingesammelt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm Steuerhinterziehung, Betrug und Untreue vor.

Schmidt soll mit den VIP-Medienfonds 3 und 4 das Finanzamt um 275 Millionen Euro und 12.407 Anleger um weitere 110 Millionen Euro geschädigt haben. Er muss damit rechnen, bis zur Anklage im Gefängnis zu bleiben. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft, die in den nächsten Monaten Anklage erheben will, hat Herr Schmid bereits 5 erfolglose Haftprüfungsanträge gestellt. Die Staatsanwaltschaft beharrt unter anderem wegen Fluchtgefahr auf der weiterhin angeordneten Untersuchungshaft.

Die Staatsanwaltschaft wirft Herrn Schmid vor, dass die für Filme gedachten Gelder gar nicht in Produktionen, sondern direkt zur Absicherung der Anleger auf Bankkonten geflossen seien. Die Anleger hingegen haben dem Finanzamt ihre Einlagen bei den Fonds als von der Steuer sofort abzugsfähige Betriebsausgaben für Filme angemeldet. Die bei den Banken geparkten Mittel können aber nicht von der Steuer abgesetzt werden. Betroffene Anleger sollten unbedingt anwaltlichen Rat eines in diesem Rechtsgebiet spezialisierten Rechtsanwalts einholen und den Fall prüfen lassen.

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