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That´s Entertainment! Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4

09.11.200619:19 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Finanzämter werden Steuernachzahlungen verlangen. Anleger sollten dringend Ansprüche prüfen lassen, da Verjährung droht.

Allein mit den beiden Film und Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4 soll der Geschäftführer der VIP GmbH Andreas Schmid ein Anlagevolumen von zusammen 627 Mio EUR zum größten Teil veruntreut haben. So sind etwa 80 % der Beteiligungen nicht wie im Anlageprospekt zugesichert in Filmproduktionen investiert, sondern wurden an die Dresdner Bank sowie HypoVereinsbank überwiesen, um die von den Banken übernommenen Schuldübernahmegarantien zu finanzieren.



Schmid sitzt bereits seit 29. September 2005 in Untersuchungshaft. Die Staatsanwaltschaft München ermittelt gegen ihn wegen des Verdachtes auf Steuerhinterziehung und Betrug.

Die beiden Fonds wurden hauptsächlich über die Commerzbank AG als sogenannte „Garantiefonds“ vertrieben. Die Banken Dresdner Bank und HypoVereinsbank verpflichteten sich durch Schuldübernahmen die Zahlungsverpflichtungen der Vertriebsfirmen gegenüber den Fondsgesellschaften zu erfüllen. Die Banken übernahmen dabei eine Schuld in Höhe von 115% der jeweiligen Einlagen der Gesellschafter, wobei diese Zahlungen erst ab 2011 und auch erst im nachgewiesen Schadensfall fällig werden.

Nicht darauf hingewiesen wurden die Anleger, dass es sich bei den Schuldübernahmen gerade nicht um Garantien handelt und dass die übernommen 115 % der Einlagen – wenn sie überhaupt gezahlt werden - kaum ausreichen werden, um den eigentlichen Schaden der Anleger zu decken. Einerseits drohen den Anlegern nämlich hohe Steuernachforderungen durch Änderungsbescheide des Finanzamtes, da Steuervorteile in Medienfonds nur dann gewährt werden, wenn tatsächlich über 50 % der Investitionen in Filmproduktionen fließen.

Andererseits haben viele Anleger meist bei den beratenden Banken Kredite zur Finanzierung der Kapitalanlagen aufgenommen und so einen hohen Zinsverlust.

Scahdenersatzansprüche in Höhe der gezahlten Einlagen sowie Kreditzinsen plus einem entgangenen Gewinn aus steuerlichen Vorteilen können gegen die schuldübernehmenden Banken Dresdner Bank und HVB sowie gegen die die VIP Medienfonds vermittelnde Commerzbank geltend gemacht werden. Ferner kommen neben dem Geschäftsführer Schmid und der VIP Vermögensberatung München GmbH als Initiatoren auch die Film & Entertainment VIP Medienfonds Geschäftsführungs GmbH in Betracht.

Die Investoren sollten bei der im Gesellschaftsvertrag enthaltenen Ausschlussfrist von 6 Monaten zur Geltendmachung von Schadeneratzansprüchen ab Kenntnis des Schadens, die in Betracht kommenden Ansprüche schnell durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen lassen und ggf. geltend machen. Daneben droht die gesetzliche Verjährung der Schadenersatzansprüche.

Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

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