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Positiver Verlauf im VIP Medienfonds Verfahren

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(openPR) „Prospektverantwortlichkeit der HypoVereinsbank“ - Inhaftierter Initiator sagt vor Gericht aus.

Das Landgericht München hat am Donnerstag erstmals den inhaftierten Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid, gehört.

Dabei habe er sein umstrittenes Anlagemodell nicht überzeugend erläutern können, bewertet BSZ® Anlegerschutzanwalt Jens-Peter Gieschen von KTAG Rechtsanwälte die Aussage vor der 22. Kammer. „Da wird Schmid nun extra zum Termin aus seiner Zelle in Stadelheim geholt und dann kann er nicht einmal erklären, ob die Fondsgelder tatsächlich ‚prospektmäßig’ angelegt worden sind.“



Außerdem habe es eine weitere positive Anmerkung vom Gericht gegeben. Jens-Peter Gieschen: „Es zeichnet sich ab, dass die Bayerische HypoVereinsbank nun doch grundsätzlich als Prospektverantwortliche angesehen werden kann.“ Der Vorsitzende Richter habe darauf hingewiesen, dass sich die so genannte Prospektverantwortlichheit der HypoVereinsbank daraus ergeben könne, dass sie einerseits schuldübernehmende Bank der Medienfonds war, zum anderen einen Teil der Anlegergelder als obligatorische Darlehen einbrachte.

Die Prospektverantwortlichkeit ist Voraussetzung für eine Schadensersatzpflicht. „Zwar handelt es sich hier um eine vorläufige Rechtsansicht des Gerichtes. Endgültige Klarheit wird nur ein Urteil bringen“, meint Gieschen. Aber für die Anleger sei das ein bedeutender Fortschritt in die richtige Richtung. Rechtsanwalt Jens-Peter Gieschen: „Die von uns vorgelegten Dokumente untermauern den Verdacht, dass die eingesammelten Anlegergelder von den beklagten Medienfonds 3 und 4 lediglich zu maximal 20 Prozent in konkrete Filmprojekte investiert worden sind.“ Der große Rest sei unter anderem über Produktionsfirmen an die „garantiegebenden Banken“ zur Finanzierung der Schuldübernahmeerklärung geflossen.

Die dubiosen Medienfonds sind bundesweit rund 11.000 Anlegern zum Verhängnis geworden. BSZ® Anwalt Jens-Peter Gieschen befürchtet: „Die gewählte Konstruktion kann nun dazu führen, dass die ursprünglich erwarteten Steuervorteile den Anlegern nachträglich aberkannt und Steuernachzahlungen von insgesamt rund 160 Millionen Euro auf sie zukommen werden.“

Der Initiator der VIP Medienfonds, Andreas Schmid, sitzt seit Herbst vergangenen Jahres in Untersuchungshaft.

Betroffene können sich der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft „VIP“ anschließen.

Die Aufnahme in die BSZ® Interessengemeinschaft kostet einmalig 75,00 Euro. Dieser Betrag deckt die Verwaltungsgebühren des BSZ® e.V. ab. Die weitere Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft ist beitragsfrei. Die Anspruchsprüfung des Falles durch die Rechtsanwälte löst keine gesonderten Kosten aus.

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a, 64807 Dieburg
Telefon: 06071-823780
Internet: www.fachanwalt-hotline.de

Direkter Link zum Anmeldeformular für eine BSZ® Interessengemeinschaft:
http://www.fachanwalt-hotline.de/component/option,com_artforms/formid,4/Itemid,106

Info zu den BSZ® e.V. Interessengemeinschaften:
Der BSZ® e.V. ist eine geschützte Marke, kooperiert mit ausgewiesenen kompetenten Anlegerschutzkanzleien und hat sich mit seinen erfolgreich agierenden Interessengemeinschaften für geschädigte Kapitalanleger bei Anlegern und Verbraucherschutzinstitutionen einen guten Ruf erworben. Anleger können in die Qualitätsstandards der Marke vertrauen und sich damit die schwierige Aufgabe, rechtliche Qualifikation wirklich zu beurteilen wesentlich erleichtern.

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