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Romantik Hotel Schloss Rheinfels: Muss Hotelier Gerd Ripp sein Zepter an den Prinz von Preußen abgeben?

07.11.201818:59 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) St. Goar, November 2018. Im Streit um Schloss Rheinfels in St. Goar möchten Gerd Ripp – Direktor, Geschäftsführer und seit 15 Jahren auch Eigentümer des Romantik Hotel Schloss Rheinfels – sowie Georg Friedrich Prinz von Preußen miteinander sprechen. Allerdings: erst nach der ersten mündlichen Verhandlung. Die war für den 25. Oktober 2018 am Koblenzer Landgericht angesetzt und sollte Klarheit darüber bringen, ob eine Klage überhaupt zulässig ist. Im Rahmen derer soll dann gegebenenfalls nicht weniger als die Frage geklärt werden, wer nun der rechtmäßige Eigentümer der Burg Rheinfels ist. Daraus jedoch wurde nichts, denn „der Termin ist wegen Krankheit des Richters bis auf weiteres vertagt“, so Ripp. „Das ist eine äußerst ärgerliche Situation, denn solange es keinen Fortschritt in dieser Angelegenheit gibt, wir auf Rechtssicherheit die Eigentumsverhältnisse betreffend warten müssen, ist ein Unbehagen bei Gästen und Mitarbeitern – und natürlich in unserer Familie – sehr zu spüren“.



Um was geht es im Schloss-Streit?
Der Ur-Urenkel des letzten deutschen Kaisers, Georg Friedrich Prinz von Preußen, hatte bereits im Frühjahr medienwirksam Ansprüche auf die Burg Rheinfels nebst integriertem Vier-Sterne-Superior-Hotel angemeldet und sich dabei auf einen Vertrag zwischen der Familie Hohenzollern und der Preußischen Krongutsverwaltung von 1924 berufen. Rechtsnachfolger der Verwaltung ist das Land Rheinland-Pfalz, beziehungsweise die Stadt St. Goar, mit der Ripps Unternehmen (Schloss Rheinfels GmbH & Co. KG) einen 99-jährigen Erbpachtvertrag, mit einer Option auf weitere 99 Jahre, hält. Sollte die Klage zugelassen und dem Kläger recht gegeben werden, wäre der Pachtvertrag ungültig, die Stadt St. Goar würde die Immobilie verlieren und müsste darüber hinaus den Hotelier entschädigen. „Es geht hier keineswegs um eine Petitesse – allein im Hotel stecken mehrere Millionen Euro an Investitionen, die dann fällig wären“, so Ripp, dessen Lebenswerk das Romantik Hotel Schloss Rheinfels darstellt und für das er seit 36 Jahren mit Herzblut arbeitet.

Gerd Ripp lädt den Prinzen zum Gespräch ein
Zeigte sich Gerd Ripp direkt nach bekanntwerden der Klage mit dem Zitat „Nach fast einem Jahrhundert und mehreren Millionen Euro an Investitionen mit einer 300-seitigen Klageschrift direkt vor Gericht zu ziehen, empfinde ich als äußerst befremdlich und eines angesehenen Adelsgeschlechts wie dem der Hohenzollern nicht angemessen“ noch verärgert, so möchte man inzwischen ins Gespräch kommen. „Die allerbesten Freunde werden wir sicherlich nicht mehr, aber wir stehen in Kontakt und haben uns dahingehend verständigt, uns nach einer etwaigen Klagezulassung erst einmal hier auf Rheinfels zusammenzusetzen“, erklärt der Hotelier. „Gemeinsam möchten wir dann unsere jeweiligen Interessen und Intentionen erörtern. Vielleicht gelingt uns so eine außergerichtliche Klärung, an der uns doch allen gelegen sein sollte.“ Und weiter: „Am besten wäre es natürlich, es müsste erst gar nicht soweit kommen.“

Gerd Ripp setzt auf eine rationale Gerichtsentscheidung
Zwar hat das Land Rheinland-Pfalz zusammen mit St. Goar und der Hotelbetriebs-GmbH die Abweisung der Klage beantragt, sollte das Gericht – was Ripp jedoch für unwahrscheinlich hält – die Klage allerdings zulassen, dem Kläger recht geben und den Pachtvertrag für ungültig erklären, würde dies für St. Goar eine finanzielle Katastrophe bedeuten: Investitionen in Höhe von rund 5,7 Millionen Euro müsste sie an die Betriebs-GmbH zurückzahlen. „Ich bin kein Jurist, doch mein Rechtsempfinden – und sicherlich auch das der Bürger – sagt mir: Wie kann nach fast einem Jahrhundert, wenn auch nur theoretisch, die juristische Chance bestehen, die Eigentumsverhältnisse anzuzweifeln? Auch wenn faktisch unter Umständen berechtigt: Selbst ein Verbrechen wie Totschlag verjährt in Deutschland nach 20 Jahren.“ Ripp hofft, setzt und glaubt – im Fall der Fälle – an eine rationale und nachvollziehbare Entscheidung seitens des Gerichts: „Alles andere müsste Immobilienbesitzer erzittern lassen, ob denn die Eigentumsverhältnisse ihres Häuschens vor vielen Jahrzehnten eventuell eine Fragwürdigkeit aufweisen. Ich zumindest habe nach bestem Wissen und Gewissen 2003 einen rechtmäßigen, wasserdichten und gültigen Pachtvertrag mit der Stadt St. Goar geschlossen.“

Bildmaterial: Die Pressemitteilung sowie Bildmaterial sind unter https://max-pr.eu/archives/15952 abrufbar. Weiteres Fotomaterial unter www.dropbox.com/sh/dfk86yyb0n0izgx/AACaQtE7Oa9V4orI2mAUo_7ja?dl=0.

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