(openPR) Die mittlerweile verstorbene Ehefrau des Klägers begehrte mit ihrem Antrag das Ziel, dass einem Vertreter von DIGNITAS Natrium-Pentobarbital von einem Apotheker zum Zwecke eines assistierten resp. begleitenden Suizids abgegeben wird.
Mit diesem Antrag hat sich jüngst das Verwaltungsgericht Köln auseinander setzen müssen.
Zur Begründung führte die Antragstellerin aus, dass sie seit einem Unfall im April 2002 unter einer hochgradigen, fast kompletten sensomotorischen Querschnittslähmung leide. Sie werde künstlich beatmet und sei in vollem Umfang bewegungsunfähig und rund um die Uhr ohne Unterbrechung auf fremde Hilfe angewiesen. Es stehe mittlerweile fest, dass sich ihr Zustand nicht mehr bessern werde; sie könne nur noch den Kopf bewegen, schlucken und mit Hilfe einer Trachealkanüle sehr mühsam sprechen. Trotz ihrer Lähmung habe sie am ganzen Körper Schmerzempfindungen. Angesichts dieses Zustandes habe sie den Wunsch, freiwillig aus dem Leben zu scheiden. Ihren Sterbewunsch habe sie mit ihrem Ehemann, der gemeinsamen Tochter, den behandelnden Ärzten, einem Psychologen, dem Pflegepersonal und dem zuständigen Geistlichen besprochen, die ihren Wunsch respektieren.
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Ihr Lutz Barth











