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Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen die neue DSGVO

04.06.201808:47 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Erste Abmahnungen wegen Verstoß gegen die neue DSGVO
RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte
RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte

(openPR) Die fehlerhafte oder unzureichende Umsetzung der DSGVO hat eine erste Abmahnwelle ausgelöst. Dabei werden nicht die Aufsichtsbehörde sondern Kanzleien im Auftrag von Mitbewerbern tätig.

Wie von vielen Kritikern und Experten befürchtet wurde, löste die Umsetzung der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) eine neue Abmahnwelle aus. Die ersten kostenpflichtigen Abmahnungen gegen Unternehmen, Freiberufler, Ärzte, Firmen, Gewerbetreibende, etc., welche die Vorgaben der DSGVO gar nicht oder nur mangelhaft umgesetzt haben, wurden bereits zugestellt.



Die bisher versandten Abmahnungen leiten ihre Berechtigung aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ab. Die abmahnenden Kanzleien vertreten im Auftrag ihrer Mandanten die Ansicht, dass diesen aufgrund der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung der Vorgaben der DSGVO im abgemahnten Unternehmen ein Wettbewerbsvorteil entstanden ist und fordern die Konkurrenten zur Unterlassung auf.

Dabei ist zu beachten, dass es bis dato mehr als umstritten ist, ob Unternehmen ihre Konkurrenten wegen Verstößen gegen Datenschutzrecht aus wettbewerbsrechtlichen Gründen abmahnen oder verklagen dürfen. Dazu gab es vor der Einführung der DSGVO divergierende obergerichtliche Rechtsprechung.

Die bisher vorliegenden kostenpflichtigen Abmahnungen wurden primär gegen Unternehmen ausgesprochen, die auf ihrer Website bzw. Homepage gänzlich auf Datenschutzhinweise in Form einer Datenschutzerklärung auf der Homepage verzichten.

Dies ist mit Hilfe eines sog. Crawlers für Außenstehende ein leicht feststellbarer und offensichtlicher Verstoß gegen die DSGVO, weshalb allen betroffenen Unternehmern, Freiberuflern, Gewerbetreibenden, etc. dringend zu raten ist, zumindest diese Vorgabe der DSGVO fehlerfrei zu erfüllen.

Allerdings waren laut dem IT-Branchenverband Bitkom zum Stichtag der neuen DSGVO am 25. Mai 2018 lediglich ein Viertel der Unternehmen in Deutschland ausreichend vorbereitet, so dass ein erhebliches Abmahnpotential zu befürchten ist.

In der Folge ist davon auszugehen, dass es in den nächsten Tagen nicht bei diesen einzelnen Abmahnungen bleiben wird sondern mit einer Vielzahl von Abmahnungen zu rechnen ist.

Dies ist für die betroffenen Unternehmen bitter. Denn der Streitwert für die Abmahnung wurde mit 7.500,00 € hoch angesetzt und den betroffenen Unternehmen eine kurze Frist zur Abgabe einer Unterlassungserklärung gesetzt. Es wird also viel Druck auf die Unternehmen aufgebaut, die sich meist bereits in der Umsetzung der DSGVO und den drohenden Bußgelder der Aufsichtsbehörden überfordert sehen.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, sollten Sie zwingend einen auf Datenschutz und UWG spezialisierten Rechtsanwalt kontaktieren, um sich gegen die Abmahnung zu verteidigen und Ihr Unternehmen schnellstmöglich mit Sofortmaßnahmen fit für die Umsetzung der Vorgaben der DSGVO zu machen.

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