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Datenschutz-Verordnung (DSGVO) ernst nehmen

04.06.201808:47 UhrIT, New Media & Software
Bild: Datenschutz-Verordnung (DSGVO) ernst nehmen
RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte
RA Sascha Kugler, DSGVO-Experte

(openPR) Nicht erst seit den jüngsten Skandalen um Datenmissbrauch bei Facebook gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Bedeutung und Interesse.
In einer Zeit, da angefangen bei Online-Shopping, über soziale Netzwerke bis hin zur Buchung von Reisen, unzählige Daten gespeichert, verarbeitet
und genutzt werden, gewinnt das Thema Datenschutz zunehmend an Bedeutung. Denn kaum einer weiß, was mit seinen Daten letztendlich passiert, wo, wie und warum sie gespeichert und weiter genutzt werden. Auf dieses Problem hat die Politik vor 2 Jahren reagiert und die neue EU-weite
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) auf den Weg gebracht. Seit Ende Mai ist diese nun für alle Unternehmen, Vereine und Behörden in
Kraft – mit allen Rechten und Pflichten. Die neue DSGVO betrifft alle Unternehmen, die personenbezogene Daten von Mitarbeitern und
Kunden erfassen und speichern. Darunter fallen mittelständische Unternehmen mit eigenem Newsletter genauso wie Agenturen, Onlineshops, Hoster und Freelancer. Und obwohl die Wirtschaft 2 Jahre Vorlauf hatte, sich auf diese umfangreichen Änderungen einzustellen, hat zum Stichtag Mai 2018 ein Großteil der Unternehmen die neue DSGVO
weder umgesetzt oder nur in Teilen bzw. fehlerhaft. Dabei sollten Unternehmen, klein wie groß, die erhöhten Dokumentationspflichten und Standards extrem ernst nehmen. Sie müssen nämlich jederzeit in der Lage sein, die Rechtmäßigkeit ihrer Datenverarbeitungstätigkeiten gegenüber
Privatpersonen und Aufsichtsbehörden nachzuweisen. Kann er dies nicht, drohen neuerdings drakonische Geldstrafen. Wer die ordnungsgemäße Verarbeitung von Daten nicht nachweisen kann oder wichtige Belege verliert, riskiert Bußgelder bis zu 20 Millionen oder vier Prozent des Jahresumsatzes. Eine weitere Neuerung in der DSGV. Daher ist jetzt schnelles Handeln gefragt und die DSGVO unverzüglich umzusetzen. Am besten mit professioneller Unterstützung. Denn die Bußgelder gelten seit
Ende Mai 2018.

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