(openPR) Am 25. Mai 2018 tritt die EU-Datenschutz-Grundverordnung in Kraft. Das Thema selbst ist kein neues. Dennoch ergeben sich aus der DSGVO einige maßgebliche Veränderungen gegenüber dem bestehenden Österreichischen Datenschutzgesetz 2000 (DSG2000). Diese Verordnung zu missachten, kann verheerende Folgen nach sich ziehen. Es stellt sich nicht die Frage, ob die Behörde auf Sie aufmerksam wird, sondern nur, wann sie aufmerksam wird. Es droht ein enormes Strafmaß. Dieses kann führen, dass die Wirtschaftlichkeit eines Betriebes ordentlich ins Wanken gerät.
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