openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO

05.12.201818:36 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO

(openPR) Ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung - DSGVO - einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht darstellt und daher abmahnfähig ist, ist rechtlich nach wie vor umstritten.

Vielfach wurde befürchtet, dass mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO, eine regelrechte Abmahnwelle wegen Verstößen gegen die Verordnung ausgelöst würde. Diese Befürchtungen haben sich bislang nicht bestätigt. Ein Grund dafür dürfte sein, dass sich die Rechtsprechung noch keineswegs einig ist, ob ein Verstoß gegen die DSGVO ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und damit abmahnfähig ist, erklärt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte.



Bisher haben die Gerichte in dieser Frage unterschiedlich entschieden. Das Landgericht Würzburg sah in einem Verstoß gegen die DSGVO einen Verstoß gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Durch den Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht sei es Wettbewerbern möglich, den Verstoß abzumahnen oder auf Unterlassung und Schadensersatz zu klagen (Az.: 11 O 174/18 UWG).

Das Landgericht Bochum kam zu einer gegenteiligen Auffassung. Es entschied mit Urteil vom 7. August 2018, dass Verstöße gegen die DSGVO keine Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht sind und daher von Wettbewerbern auch nicht abgemahnt werden können (Az.: I-12 O 95/18). In dem zu Grunde liegenden Fall war ein Online-Händler von einem Konkurrenten wegen Verstoßes gegen die DSGVO abgemahnt und auf Unterlassung verklagt worden. Das LG Bochum wies die Klage jedoch ab. In den Artikeln 77 bis 84 der Verordnung seien die Ansprüche von Mitbewerbern abschließend geregelt. Demnach stehe nur bestimmten Einrichtungen und Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht das Recht zur Wahrnehmung der Interessen einer betroffenen Person zu. Daraus könne geschlossen werden, dass der Gesetzgeber es eben vermeiden wollte, dass Wettbewerber wegen Verstößen gegen die DSGVO abmahnen können.

Die unterschiedliche Rechtsprechung lässt erahnen, dass die DSGVO die Gerichte noch länger beschäftigen wird. Um rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden, sollten Unternehmen und Gewerbetreibende prüfen, ob die Anforderungen an den Datenschutz eingehalten werden. Bei Verstößen drohen nicht nur ggf. Abmahnungen durch Wettbewerber, sondern auch die Aufsichtsbehörden können empfindliche Bußgelder verhängen. Im Wettbewerbsrecht erfahrene Rechtsanwälte beraten.

https://www.grprainer.com/rechtsberatung/wettbewerbsrecht.html

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 1029487
 419

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von GRP Rainer Rechtsanwälte

Bild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe GeldbußeBild: Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße
Kartell für optische Laufwerke - EuG bestätigt hohe Geldbuße Durch illegale Kartellabsprachen sollten die Preise für optische Laufwerke auf hohem Niveau gehalten werden. Das Gericht der Europäischen Union hat die Bußgelder gegen die Kartellanten nun bestätigt. Der Fall, den das EuG nun entschieden hat, reicht bis ins Jahr 2004 zurück. Von Juli 2004 bis November 2008 soll es nach Ermittlungen der EU-Kommission zu illegalen Absprachen bei optischen Laufwerken für PCs gekommen sein, blickt die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte zurück…
Bild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werdenBild: Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Verstoß gegen Wettbewerbsrecht - Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden
Ein Likör darf nicht als "bekömmlich" beworben werden. Dies verstößt gegen das Wettbewerbsrecht. Das hat das Landgericht Essen mit Beschluss vom 15. März 2019 entschieden (Az.: 43 O 16/19). Wird ein Likör in der Werbung als bekömmlich bezeichnet, liegt ein Verstoß gegen die Health Claims Verordnung (HCVO) und ein Verstoß gegen das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) vor. Das hat das Landgericht Essen klargestellt. Zweck der Health Claims Verordnung ist u.a. der Schutz der Verbraucher. Dazu gehört auch, dass der Verbraucher durch gesund…

Das könnte Sie auch interessieren:

Schluss mit den DSGVO-Mythen!
Schluss mit den DSGVO-Mythen!
… Mythen der DSGVO ausführlich erläutert und diskutiert. Bußgelder: Verstöße gegen die DSGVO führen immer zu Bußgeldern von 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes Das stimmt so nicht! Bei Verstößen gegen die DSGVO kann es je nach Art des Verstoßes auch zu Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder 4% des Jahresumsatzes kommen. Allerdings berücksichtigt …
Bild: Neuer DSGVO–Leitfaden der DMSFACTORYBild: Neuer DSGVO–Leitfaden der DMSFACTORY
Neuer DSGVO–Leitfaden der DMSFACTORY
… 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) für alle Unternehmen in Deutschland und der EU, die personenbezogene Daten von EU-Bürgern erfassen. Bei Verstößen gegen die dann geltenden Regeln drohen erheblich höhere Strafen als bisher. Das macht es aus Unternehmenssicht wesentlich kostspieliger, erwischt zu werden als bisher, …
Bild: DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für UnternehmenBild: DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für Unternehmen
DSGVO Abmahnungen: Orientierungshilfe für Unternehmen
… für abschließend hält (LG Bochum, Beschluss vom 07.08.2018, Az. I-12 O 85/15). Allerdings hatte das LG Bochum ausdrücklich betont, dass die Frage von Abmahnungen von DSGVO-Verstößen nach dem UWG bisher ungeklärt und umstritten sei. Das OLG Hamburg entschied in seinem Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U 66/17 dagegen, dass DSGVO-Verstöße im Einzelfall abmahnfähig …
Bild: 14,5 Millionen Euro sind erst der AnfangBild: 14,5 Millionen Euro sind erst der Anfang
14,5 Millionen Euro sind erst der Anfang
Mit dem neuen Bußgeldkatalog drohen drastische Strafen bei DSGVO-Verstößen ISMANING, Deutschland, 7. November 2019 - Die Berliner Datenschutzbeauftragte hat wegen Verstößen gegen die DSGVO eine hohe Strafzahlung gegen die Deutsche Wohnen SE verhängt. Mit dem neuen Bußgeldkonzept der DSK – der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des …
Bild: Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung - DSGVOBild: Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO
Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung - DSGVO
… sollten dieses Thema keinesfalls unterschätzen. Denn Verstöße gegen die DSGVO können streng geahndet werden. Am 25. Mai 2018 endet die straffreie zweijährige Übergangsfrist. Danach sind bei Verstößen Bußgelder in Höhe von bis zu 4 Prozent des globalen Umsatzes des Unternehmens oder bis maximal 20 Millionen Euro möglich. Dabei gilt die Verordnung innerhalb …
Bild: Update Datenschutz - Umsetzung der DSGVOBild: Update Datenschutz - Umsetzung der DSGVO
Update Datenschutz - Umsetzung der DSGVO
… 2018 tritt die europäische Datenschutzgrundverordnung in Kraft. Das BDSG wird damit weitgehend ersetzt. Für Unternehmen sind zahlreiche neue Anforderungen zu beachten, bei Verstößen drohen empfindliche Bußgelder. Die Tagung informiert kompakt und praxisnah über die erheblichen Veränderungen durch die DSGVO. Ein besonderer Schwerpunkt liegt hierbei auf …
Bild: Datenschutz muss praxistauglich sein!Bild: Datenschutz muss praxistauglich sein!
Datenschutz muss praxistauglich sein!
… nötig. Die Datenschutzbehörden müssten nach dem Scharfschalten der Verordnung am 25. Mai diesen Jahres Augenmaß bewahren: Sanktionen sollen erst bei wiederholten Verstößen verhängt werden. Zudem soll ein Datenschutzbeauftragter erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. „Es muss insgesamt Erleichterungen insbesondere für kleine Betriebe, Freiberufler, …
Bild: Verstöße gegen die DSGVO können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werdenBild: Verstöße gegen die DSGVO können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden
Verstöße gegen die DSGVO können als Wettbewerbsverstoß abgemahnt werden
… Wettbewerber legitimiert gewesen war, seine Ansprüche geltend zu machen. Unternehmen und Gewerbetreibende sollten die Anforderungen der DSGVO ernst nehmen, da es bei Verstößen zu hohen Schadensersatzforderungen kommen kann. Dies stellt auch erhöhte Anforderungen an die Datenschutz-Compliance im eigenen Unternehmen. Bei Abmahnungen oder Forderungen wegen …
Bild: OLG Hamburg: DSGVO-Verstöße abmahnbarBild: OLG Hamburg: DSGVO-Verstöße abmahnbar
OLG Hamburg: DSGVO-Verstöße abmahnbar
… also konkret geprüft werden. Es handelt sich hier um die jetzt dritte bekannt gewordenen Entscheidung deutscher Gerichte zu der umstrittenen Frage der Abmahnbarkeit von DSGVO-Verstößen. Zuvor hatte das Landgericht Würzburg auch die Abmahnbarkeit bejaht. Das Landgericht Bochum wiederum hatte sie abgelehnt. (OLG Hamburg, Urteil vom 25.10.2018, Az. 3 U …
Bild: LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigtBild: LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigt
LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigt
LG Wiesbaden: Mitbewerber sind bei Verstößen gegen die DSGVO nicht zur Abmahnung berechtigt Das Landgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 5. November 2018 entschieden, dass Mitbewerber bei einem Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) nicht abmahnberechtigt sind (Az. 5 O 214/18). Die Frage, ob ein Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung, …
Sie lesen gerade: Abmahnfähigkeit von Verstößen gegen die DSGVO