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Verbraucherschutz vor Spendenbetrug?

23.04.201813:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Mit einem Schreiben an den Innenminister Reul und die NRW-Landtagsfraktionen fordert der Landesvorstand NRW der Tierschutzpartei dazu auf, das bereits 1997 im Rahmen des Bürokratieabbaus ersatzlos gestrichene Landessammlungsgesetz wieder einzuführen um den Verbraucher besser vor Spendenbetrug zu schützen.



„Eine Genehmigung zur öffentlichen Sammlung, beispielsweise mit Sammeldosen ist in NRW nicht nötig.“

Die Finanzämter prüfen lediglich, ob gemeinnützige Vereine tatsächlich einem guten Zweck zuarbeiten, die Ordnungsbehörden überprüfen lediglich Info- oder Mitgliederstände im Rahmen des Straßenverkehrsrechts.

Es gibt so viele schwarze Schafe. Mit Mitleid lässt sich viel Geld verdienen.

Dem Missbrauch wird Tür und Tor geöffnet. Es gibt weder ein Transparenzgesetz, noch eine Auskunftspflicht für Vereine.

Wir wünschen uns eine engere Kontrolle, damit der Spender auch sicher gehen kann, dass sein Geld auch dort ankommt, wozu er es gespendet hat und nicht in die Taschen emsiger „Geschäftsleute“ fließt. “


OFFENER BRIEF.

Sehr geehrter Herr Innenminister Reul,
sehr geehrte Abgeordnete des Landtags NRW.

Bundesweit existieren weit über 600.000 Spendenorganisationen.

Entwicklungshilfe, krebskranke Kinder, Tierschutz – mit dem Leid anderer lässt sich viel Geld generieren.
Die Bilanz des Deutschen Spendenrats schätzte das Spendenvolumen für 2017 auf sagenhafte 5,3 Milliarden Euro.

Viele Organisationen arbeiten seriös und transparent, doch immer wieder werden Spendenskandale aufgedeckt. Etliche namhafte Vereine oder Stiftungen gerieten in den vergangenen Jahren aufgrund unseriöser Mitgliederwerbung oder zweckentfremdeter Gelder in die Kritik.

Nicht selten ging es dabei um Millionenbeträge, die anstatt in herzerweichend präsentierte Projekte in private Taschen flossen.

Immer wieder berichten Medien über das Geschäft mit dem Mitleid, so zuletzt nach Erstattung der Strafanzeige durch den Bundesligaverein Borussia Dortmund gegen die Verantwortlichen des Vereins „Kinderwünsche e.V.“
Jahrelang erbettelten 4 bis 6 Spendensammler vor den Stadien von Borussia Dortmund und Schalke 04 mit Sammeldosen Geld zum Wohle von Kindern. Geschätzt mehrere hundert Euro pro Sammler wurden an einem Spieltag erwirtschaftet.

Am Ende des Tages sollen die verplombten Spendendosen geöffnet und das ursprünglich für Kinderkliniken gedachte Geld zur Hälfte unter Sammler und Vorsitzender des Vereins aufgeteilt worden sein.
Neben Kinderwünsche e.V. wurde von der Vorsitzenden ebenfalls der Verein Pfoten Verband e.V. betrieben, der sich dem ebenso emotionalen Thema Tierschutz widmet, was eine übliche Vorgehensweise in der Spendensammlerszene ist. Vereins-Konglomerate gibt es bereits seit Jahrzehnten, wie sich am Beispiel Arche2000 und dem Deutschen Tierhilfswerk (DTHW e.V.) nachvollziehen lässt.

Trotz des erheblichen Missbrauchspotenzials im gemeinnützigen Bereich gibt es in NRW keine Kontrollaufsichtsbehörde für Vereine, eine Genehmigung zur öffentlichen Spendensammlung ist nicht notwendig.
Zwar vergibt das Deutsche Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) auf Anfrage und nach eingehender Prüfung ein Spendensiegel für seriöse und transparente Organisationen. Eine allgemeine Prüfung und Warnung vor unseriösen Vereinen jedoch ist dem DZI aufgrund der erheblichen Anzahl von  Vereinen, Verbänden und Stiftungen nicht möglich.

Dem Verbraucher ist es somit kaum möglich nachzuhalten, ob seine Spende sinnvoll eingesetzt wird, oder er einem Betrüger aufsitzt.

Zwecks Bürokratieabbau wurden in fast allen Bundesländern die Landessammlungsgesetze ersatzlos abgeschafft, in NRW bereits 1997. Lediglich in Rheinland-Pfalz agiert die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), die konkrete Missstände überprüft und Sammlungen verbietet.

So ist es möglich, dass Vereine, die im benachbarten Bundesland ein Sammlungsverbot haben, in NRW unbehelligt mit der Sammeldose auf die Strassen gehen können.

Finanzministerium und Finanzämter prüfen lediglich, ob als gemeinnützig anerkannte Organisationen tatsächlich einem guten Zweck zuarbeiten.

Ordnungsämter prüfen Stände von Spendensammler nur im Rahmen des Verkehrsrechts.

Die mangelhafte Kontrolle und fehlende Transparenzregelungen- und Veröffentlichungspflichten geben viel Raum für kriminelle Energien und betrügerische Handlungen.

Das Land NRW ist verpflichtet, seine Bürger vor derart Missbrauch präventiv zu schützen, sowie zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption.

Der Landesvorstand der Partei Mensch Umwelt Tierschutz (Tierschutzpartei) fordert daher, die Wiedereinführung eines Landessammlungsgesetzes zu prüfen und die Deregulierung der Kontrollpflicht durch die öffentliche Hand rückgängig zu machen.

Es wird erbeten, dass die Fraktionen des Landtags NRW eine Aktuelle Stunde beantragen, um sich unserer Forderung zu widmen.

Weiterhin erbitten wir eine zeitnahe Rückmeldung zu unserer Eingabe.

Vielen Dank.

Im Auftrag des Landesvorstandes NRW der Partei Mensch Umwelt Tierschutz

Sandra Lück, Vorsitzende

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