(openPR) AG Verbraucherschutz, Ernaehrung und Landwirtschaft
Verbraucherschutz soll im neuen Telekommunikationsgesetz weiter verbessert werden
Zur Klausurtagung der Arbeitsgruppe Telekommunikation und Post der SPD-Bundestagsfraktion in Bonn erklaert der fuer Verbraucherschutz zustaendige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion, Manfred Zoellmer:
Die SPD-Bundestagsfraktion will den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher bei Mehrwertdienstrufnummern weiter verbessern. Die Missbrauchsregeln sollen in Zukunft fuer alle Nummerngassen gelten. Die bisherige Beschraenkung auf 0190er- und 0900er- Nummern soll nach dem Willen der SPD-Bundestagsfraktion fallen. Durch eine veraenderte Formulierung im Gesetz soll die Regulierungsbehoerde fuer Telekommunikation und Post zukuenftig die Moeglichkeit erhalten, Missbrauchstatbestaende in allen relevanten Mehrwertdienstnummerngassen effektiv zu bekaempfen. Details sollen in einer Rechtsverordnung geregelt werden, die der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf.
Um die Verbraucherinnen und Verbraucher besser zu schuetzen, soll den Verbraucherverbaenden ein Verbandsklagerecht eingeraeumt werden. Damit erhalten die Betroffenen zukuenftig eine verbesserte Moeglichkeit, sich gegen Missbraeuche zuwehren. Oftmals sind die Schadenssummen so gering, dass sich Verbraucherinnen und Verbraucher scheuen, individuell ihren Schaden geltend zu machen. Die Verbraucherverbaende, die zumeist erste Anlaufstelle fuer betrogene und geschaedigte Verbraucherinnen und Verbraucher sind, sollen ein eigenstaendiges Klagerecht erhalten. Damit wird der Verbraucherschutz im Telekommunikationsbereich weiterverbessert.
Hat ein Unternehmer vorsaetzlich durch ein von der Regulierungsbehoerde untersagtes Verhalten einen Mehrerloes erlangt, so ist dieser abzufuehren. Dies sieht der § 41 des Gesetzentwurfs vor. Die im vorgesehenen Entwurf in besonderen Faellen vorgeschlagenen Einschraenkungen dieses Anspruchs sollen gestrichen werden. Die SPD-Arbeitsgruppe will erreichen, dass der Anspruch auf Mehrerloesabschoepfung auch abschreckende Wirkung hat und nicht relativiert wird.






