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Morabito, Brognier & Condamy

Morabito, Brognier & Condamy

Morabito, Brognier & Condamy 5 rue Alphonse de Neuville 75017 Paris tél:+33.(0)1.45.01.70.01 Fax:+33.(0)1.45.01.79.73

Über das Unternehmen

Die Kanzlei Morabito, Brognier & Condamy ist eine international tätige Kanzlei in Paris, die sich auf das französische Vergabe- und Baurecht, Arbeits- und Handelsrecht und Banken- und Patentrecht spezialisiert hat. Wir arbeiten in Amerika, England, Unga

Aktuelle Pressemitteilungen von Morabito, Brognier & Condamy
Bild: Französisches Arbeitsrecht – der Arbeitsinspektor „Inspecteur de Travail“Bild: Französisches Arbeitsrecht – der Arbeitsinspektor „Inspecteur de Travail“
Morabito, Brognier & Condamy

Französisches Arbeitsrecht – der Arbeitsinspektor „Inspecteur de Travail“

Der französische „Inspecteur de Travail“ ist ein rechtlich unabhängiger Beamter, der gem. Art. L 611-1 Code du Travail neben der allgemeinen (nicht einzelfallbezogen!) Aufklärungspflicht der Arbeitgeber und -nehmer der Aufgabe nachkommt, die Einhaltung der französischen Arbeitsbestimmungen in den Unternehmen zu überprüfen. Das unterscheidet ihn von seinen europäischen Kollegen, die grundsätzlich lediglich auf die Kontrolle der Einhaltung der Arbeitnehmerschutzbestimmungen beschränkt sind. Unter den allgemeinen Arbeitsbestimmungen fallen z.B.…
30.01.2008
Bild: Französischer Finanzkrimi: « la casse du siècle »Bild: Französischer Finanzkrimi: « la casse du siècle »
Morabito, Brognier & Condamy

Französischer Finanzkrimi: « la casse du siècle »

Die französische Finanzwelt hält seit gestern den Atem an. Das Bankinstitut Société Générale, die zweitgrößte Bank in Frankreich, hat gestern für helles Aufregen gesorgt, als sie bekannt gab, dass sie Opfer eines in der Finanzwelt niemals zuvor dargewesenen Betruges wurde. Im Rahmen einer bereits sehr hektischen Börsenwoche gab sie bekannt, dass der Betrug eines firmeninternen Brokers einen Verlust von ca. 4,9 Milliarden Euro verursacht habe, zu denen noch zusätzlich ca. 2 Milliarden Euro Verlust aufgrund der finanziellen Auswirkung der „subp…
25.01.2008
Historisches Urteil für Rechtsanwalt in Frankreich - Das Urteil in der Streitsache "Erika"
Morabito, Brognier & Condamy

Historisches Urteil für Rechtsanwalt in Frankreich - Das Urteil in der Streitsache "Erika"

Mit seiner Entscheidung vom 16. Januar 2007 hat das Pariser Strafgericht („Tribunal Correctionnel de Paris“) das Unternehmen Total A.G. (13 Milliarden Reingewinn im Jahre 2007) gesamtschuldnerisch mit dem italienischen Unternehmen Rina, dem Reeder Guiseppe Savarese und Herrn Antonio Pollara in der Streitsache „Erika“ verurteilt, 192 Millionen Euro Schadenersatz wegen schuldhaft verursachter Verschmutzung der französischen Atlantikküste an die Nebenkläger zu zahlen. Der damalige indische Kapitän der Erika wurde freigesprochen. Als Nebenkläger …
17.01.2008
Französisches Vergaberecht – Velib’ leider vorerst nicht in den Pariser Vororten
Morabito, Brognier & Condamy

Französisches Vergaberecht – Velib’ leider vorerst nicht in den Pariser Vororten

Seit gestern kann die Firma Clear Channel ihren ersten Sieg im juristischen Tauziehen gegen das von JC Decaux eingeführte Fahrradverleihsystem in Paris (Vélib’) verbuchen. Das Verwaltungsgericht in Paris hat am 06. Januar 2007 den Ratsbeschluss der Stadt Paris vom 19. Dezember 2007 aufgehoben, nachdem das von JC Decaux bereits realisierte Fahrrad-verleihsystem in Paris durch sie auch auf ca. 30 Pariser Vororte hätte ausgeweitet werden sollen. Das Verwaltungsgericht in Paris begründet seine Entscheidung damit, dass die französischen Vergaber…
04.01.2008
Französisches Arbeitsrecht: Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung
Morabito, Brognier & Condamy

Französisches Arbeitsrecht: Unzulässige Arbeitnehmerüberlassung

Nach Art. L. 125-1 des französischen Arbeitsgesetzbuches („Code du Travail“) ist die entgeltliche Überlassung von eigenen Arbeitnehmern an andere Auftraggeber, die eine Benachteiligung der Arbeitnehmer zur Folge hat, strengstens untersagt. Nach Art. L. 125-3 Code du Travail wird dies mit Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren für den Geschäftsführer und/oder einer Geldstrafe des Unternehmens von bis zu 150.000 Euro geahndet. Ferner kann gesondert ein Berufsverbot von bis zu zehn Jahren verhängt werden. Strafrechtlich verfolgt wird hierbei nich…
14.12.2007
Recht in Frankreich - Französisches IPR
Morabito, Brognier & Condamy

Recht in Frankreich - Französisches IPR

Unter dem französischen Internationalen Privatrecht (IPR) versteht man die französischen Regelungen, die bei grenzüberschreitenden Streitigkeiten Anwendung finden. Dem Grunde nach ist das IPR somit lediglich ein reines Zuordnungsrecht, welches Bestimmungen enthält, welche Rechtsordnung bei internationalen Streitigkeiten anzuwenden ist. Eine Regelung, wie im Einzelfall zu entscheiden ist, findet sich in den IPR Regelungen hingegen nicht. Der Begriff des Internationalen Privatrechts täuscht daher über seine wahre Rechtsnatur, da jedes Land sein…
15.10.2007
Rechtsanwalt in Frankreich - Der französische Mahnbescheid
Morabito, Brognier & Condamy

Rechtsanwalt in Frankreich - Der französische Mahnbescheid

Dem französischen Gläubiger steht, um seine zivilrechtlichen Ansprüche durchzusetzen, das Rechtsmittel des Mahnverfahrens zu Verfügung. Hierfür fallen, wenn die Standardformulare verwendet und kein Rechtsanwalt konsultiert werden sollte, lediglich die Gerichtsvollzieherzustellungskosten an. Geregelt wird das Mahnverfahren in den Artikeln 1405 bis 1425 Nouveau Code de procédure civile. Voraussetzung zur Einleitung des Mahnungsverfahrens ist das Vorliegen einer bestimm- und beweisbaren Geldsumme, die nicht höher als 10.000,- Euro sein darf. …
09.10.2007
Arbeiten in Frankreich - Wettbewerbsklausel
Morabito, Brognier & Condamy

Arbeiten in Frankreich - Wettbewerbsklausel

«Verlassen werden ist schmerzhaft, betrogen werden noch mehr ». Diese Devise aus normalen zwischenmenschlichen Beziehungen gilt ebenso für französische Arbeitsbeziehungen. Um zu verhindern, dass internes technisches Wissen oder aber die besten Angestellten die Firma verlassen, neigten französische Arbeitgeber noch bis vor kurzen dazu, ihren Angestellten den Arbeitsmarkt mit Hilfe einer Wettbewerbsverbotsklausel (im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag) zu versperren. Da - nach französischem Rechtsverständnis - solche Klauseln den Arbeitne…
19.09.2007
Handelsrecht in Frankreich - Grundzüge des französischen Handelsrechts
Morabito, Brognier & Condamy

Handelsrecht in Frankreich - Grundzüge des französischen Handelsrechts

Bei Geschäften zwischen deutschen und französischen Kaufleuten und/oder Gesellschaften steht es in der Disposition der Vertragsparteien, welches Recht sie wählen möchten. Dieses Wahlrecht gestattet sowohl das französische als auch das deutsche Vertragsrecht zur Grundlage zu nehmen. Es kann auch von den Vertragsparteien das UN-Kaufrecht gewählt werden. Diese ist auch dann anwendbar, wenn es sich um einen internationalen Warenkauf handelt und die UN-Kaufrechtsregelungen nicht explizit ausgeschlossen wurden. 1.) Das französische Handelsrecht is…
21.07.2007
Arbeitsrecht Frankreich - Der CNE
Morabito, Brognier & Condamy

Arbeitsrecht Frankreich - Der CNE

Contrat Nouvelles Embauches Dieser Vertragstyp wurde in Frankreich vom ehemaligen Premierminister Dominique de Villepin (durch Ordonnance n° 2005-893) am 4. August 2005 ins Leben gerufen. In Frankreich handelt es sich bei dem „Contrat Nouvelles Embauches“, üblicherweise CNE genannt, um einen besonderen Arbeitsvertrag, den Unternehmen mit maximal 20 Mitarbeitern mit ihren Arbeitnehmern abschließen können. Typisch für diese Verträge ist, dass das Arbeitsverhältnis während der ersten zwei Jahre ohne Angabe eines Kündigungsgrundes einseitig auf…
16.07.2007
Arbeitsrecht in Frankreich I - Der französische Arbeitsvertrag
Morabito, Brognier & Condamy

Arbeitsrecht in Frankreich I - Der französische Arbeitsvertrag

Das französische Recht unterscheidet zwischen dem unbefristeten („contrat à durée indéterminée“, kurz CDI) und dem befristeten Arbeitsvertrag („contrat à durée determinée“; kurz CDD). Die übliche Form des Arbeitsvertrages ist der zeitlich unbefristete Vertrag. In der Praxis wird ein französischer Arbeitsvertrag in der Regel schriftlich auf Französisch abgefasst und enthält Angaben hinsichtlich der inhaltlichen Ausgestaltung des Arbeitsverhältnisses (z.B. zu Beginn und Ende des Arbeitsverhältnisses, zu den Kündigungsfristen, zum Arbeitsplatz…
12.07.2007
Recht in Frankreich - Französischer Gerichtsaufbau und französischer Zivilprozess
Morabito, Brognier & Condamy

Recht in Frankreich - Französischer Gerichtsaufbau und französischer Zivilprozess

I.) Der Justizaufbau in Frankreich Wie nach dem deutschen Rechtssystem existieren in Frankreich seit der französischen Revolution zwei Gerichtszweige. Neben der ordentlichen Gerichtsbarkeit besteht die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Die ordentliche Gerichtsbarkeit, unterteilt sich in Zivil- und Strafgerichte. Den Zivilgerichten kommt die Aufgabe zu, bei Streitigkeiten zwischen Personen des Privatrechts (natürliche oder juristische Personen) zu entscheiden. Bei der ordentlicher Gerichtsbarkeit der Zivilgerichte wird wiederum unterschieden zwisch…
12.07.2007
Baurecht in Frankreich I - Französisches Gewährleistungsrecht
Morabito, Brognier & Condamy

Baurecht in Frankreich I - Französisches Gewährleistungsrecht

Das französische Gewährleistungsrecht am Bau Die vertragliche Haftung kann nur während der Vertragslaufzeit geltend gemacht werden. Hiervon sind die nachvertraglichen Pflichten abzugrenzen. Letztere werden durch das französische Gewährleistungsrecht geregelt. Regelungen hierzu werden in den Artikel 1792 ff. und Artikel 2270 Code Civil getroffen. Der Verwaltungsrichter wendet diese Regelungen bei öffentlichen Aufträgen analog an. Während diese Regelungen im Privatrecht verbindlich sind und ordre public Vorschriften darstellen, können bei Ve…
03.07.2007
Subunternehmer in Frankreich
Morabito, Brognier & Condamy

Subunternehmer in Frankreich

Der französische Subunternehmervertrag („sous-traitance“) Grundsätzlich muss der Auftragnehmer die Leistungen selbst erbringen. Das hat zur Folge, dass eine Beauftragung eines Nachunternehmers nur mit Zustimmung des öffentlichen Auftraggebers möglich ist. Für den Begriff des Nachunternehmers hat sich der Begriff des Subunternehmers eingebürgert. Dagegen ist nichts einzuwenden, da dieser Begriff die zutreffende Ansicht bezeichnet, dass der Vertragsgestaltungsakt eben nicht in einer pyramidenförmigen Ausgestaltung zu sehen ist, sondern in eine…
02.07.2007
Baurecht in Frankreich II - Der französische Architektenvertrag
Morabito, Brognier & Condamy

Baurecht in Frankreich II - Der französische Architektenvertrag

Französisches Architektenrecht I.) Vergabeverfahren Bei der Vergabe öffentlicher Architektenleistungen ist zwischen Aufträgen unterhalb der Schwellenwerten und Aufträgen überhalb der Schwellenwerte zu unterscheiden. 1.) Aufträge unterhalb der Schwellenwerte Unterhalb der Schwellenwerte von 137.000, - Euro bei Staatsaufträgen oder 211.000,- Euro bei Aufträgen der territorialen Gebietskörperschaften kann bei Architektenaufträgen das angepasste Verfahren („procédure adaptée“) angewendet werden. Bei der Berechnung der Schwellenwerte ist nicht d…
02.07.2007
Vergabe in Frankreich -  PPP in Frankreich
Morabito, Brognier & Condamy

Vergabe in Frankreich - PPP in Frankreich

Einführung: Die öffentlichen Stellen haben bei Beschaffungsvorgängen mehrere Möglichkeiten, Aufträge zu vergeben: sie können entweder selbständig tätig werden und hierfür bestimmte Handlungseinheiten gründen oder die Aufgabenerfüllung vertraglich einer Person oder Personengruppe, die im privaten Sektor tätig ist, übertragen. Vertragliche Übereinkommen zwischen öffentlichen Stellen und privaten Unternehmen erfolgen in Frankreich grundsätzlich nach zwei Formen: entweder in Form von Vergabeverträgen nach den Regeln des Vergaberechts („marchés pu…
11.06.2007
Handelsvertreter in Frankreich
Morabito, Brognier & Condamy

Handelsvertreter in Frankreich

Der französische Handelsvertreter Nach französischem Recht bestehen hauptsächlich vier unterschiedliche Formen von Vertriebssystemen. 1.) Der freie Handelsvertreter: Der freie Handelsvertreter verkauft die Waren im Namen und für Rechnung des Auftraggebers, wodurch er sich vom Kommissionär und vom bloßen Handelsmakler unterscheidet. Letzterer vermittelt ausschließlich und überlasst Dritten den Vertragsabschluss. Des Weiteren ist er dadurch vom Handelsmakler zu entscheiden, dass er überwiegend für einen Auftraggeber, den so genannten Prinzipa…
11.06.2007
Französisches Bau- und Vergaberecht
Morabito, Brognier & Condamy

Französisches Bau- und Vergaberecht

1.) Die Kanzlei Morabito, Brognier & Condamy lädt ein zu einer Veranstaltung über das französische Bau- und Vergaberecht. Frankreich ist in der Europäischen Union der wichtigste und grösste Handelspartner Deutschlands. Die Märkte der EU wachsen immer mehr zusammen. Französische Firmen bauen in Deutschland; umgekehrt wird es auch zunehmend Praxis, dass deutsche Baufirmen Aufträge in Frankreich erhalten. Daher ist es wichtig, die Besonderheiten des jeweiligen Marktes zu kennen. Das gilt vor allem in rechtlicher Hinsicht. 2.) Die Informations…
08.06.2007
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