Französisches Vergaberecht – Velib’ leider vorerst nicht in den Pariser Vororten
(openPR) Seit gestern kann die Firma Clear Channel ihren ersten Sieg im juristischen Tauziehen gegen das von JC Decaux eingeführte Fahrradverleihsystem in Paris (Vélib’) verbuchen. Das Verwaltungsgericht in Paris hat am 06. Januar 2007 den Ratsbeschluss der Stadt Paris vom 19. Dezember 2007 aufgehoben, nachdem das von JC Decaux bereits realisierte Fahrrad-verleihsystem in Paris durch sie auch auf ca. 30 Pariser Vororte hätte ausgeweitet werden sollen.
Das Verwaltungsgericht in Paris begründet seine Entscheidung damit, dass die französischen Vergaberechtsregelungen verletzt worden seien. Die Ausweitung des Systems auf die Pariser Vororte halte sich nicht mehr im Rahmen der ursprünglichen Ausschreibung, da die Vorfinanzierung von zusätzlichen 300 Fahrradstellplätzen und 4.500 Fahrrädern in den Vororten sich nicht mehr – wie bisher - durch Werbeeinahmen des ursprünglichen Bieters JC Decaux, sondern durch die Stadt selber hätte geleistet werden müssen.
Die Stadt Paris hat bereits angekündigt, dass sie gegen diese Verwaltungs-gerichtsentscheidung Einspruch vor dem hierfür zuständigen Conseil d’Etat erheben wird. Es ist wohl mit einer Entscheidung des Conseil d’Etat innerhalb der nächsten sechs Monate zu rechnen.
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