„Wir, die Jungen Liberalen (JuLis) NRW begrüßen es sehr, dass das Bundesverfassungsgericht in dem Anfang 2005 in Kraft getretene Luftsicherheitsgesetz einen Verstoß gegen das Grundgesetz sieht und sich dadurch der liberalen Meinung anschließt, welche den Schutz der Bürgerrechte schon immer als oberstes Gut ansieht.
Besonders zu erwähnen ist, dass der Stein des Anstoßes für die Überprüfung dieses Gesetzes in der Verfassungsbeschwerde des früheren Spitzenpolitikers der FDP, Burkhard Hirsch lag.
Die nach diesem Urteil aufkeimenden Überlegungen, das Grundgesetz nun zu ändern um die angeblich nötige Sicherheit doch noch zu erreichen, kann nur als vollkommen abwegig bezeichnet werden.
Denn, wie heißt es so schön, wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu bekommen wird am Ende beides verlieren“, so der Vorsitzende der JuLis NRW, Marcel Hafke