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Bernd Rechtsanwalts GmbH

Bernd Rechtsanwalts GmbH

Bernd Rechtsanwalts GmbH Wilhelm-Weber-Str. 39 37073 Göttingen Telefon: +49 (0)551 495 669-0 Telefax: +49 (0)551 495 669-19 info@bernd-rechtsanwaelte.de http://www.bernd-rechtsanwaelte.de

Über das Unternehmen

Die Bernd Rechtsanwalts GmbH mit den Standorten in Göttingen, Düsseldorf und Hannover betreut und vertritt Unternehmen, Initiatoren, Finanzdienstleister und Investoren in sämtlichen Fragen des Wirtschafts- und Kapitalmarktrechts. Schwerpunkte liegen hierbei auf der Unternehmens- und Projektfinanzierung, insbesondere der Konzeption von Kapitalmarktprodukten und der Erstellung von Emissionsprospekten sowie des Finanzdienstleistungs- und Kapitalmarktrechts, hier insbesondere im Zusammenhang mit der Durchsetzung und Abwehr von Schadenersatzansprüchen und Auseinandersetzungen mit der BaFin.

Aktuelle Pressemitteilungen von Bernd Rechtsanwalts GmbH
Bild: Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden WertpapierdienstleistungsunternehmensBild: Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens
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Haftung einer Direktbank bei Zwischenschaltung eines anlageberatenden Wertpapierdienstleistungsunternehmens

Wieder einmal Neuigkeiten zur Haftungssituation von Banken in Bezug auf eine Anlageberatung. Anders jedoch als in den bis dato entschiedenen Haftungsfällen ging es aktuell um die Zwischenschaltung eines Anlageberaters. Der BGH hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob ein Schadensersatzanspruch gegen eine Direktbank in Frage kommt, obwohl die unmittelbare Beratung und Ausgabe von Finanzprodukten durch ein anlageberatendes Wertpapierdienstleistungsunternehmen erfolgte. Die Klägerin hatte im Jahr 2005 ein Zins-Plus-Konto eröffnet. Dabe…
31.05.2013
Bild: Parteivernehmung eines Anlegers auf Antrag der beklagten BankBild: Parteivernehmung eines Anlegers auf Antrag der beklagten Bank
Bernd Rechtsanwalts GmbH

Parteivernehmung eines Anlegers auf Antrag der beklagten Bank

Der BGH hatte sich aktuell mit der Frage zu beschäftigen, ob ein Anleger als Partei im Prozess auf Antrag der beklagten Bank vernommen werden kann, d.h. er gegebenenfalls und unter Eid zum Beratungsgespräch bzw. Zustandekommen eines Investments befragt werden kann. Hintergrund ist, dass eine Bank nach ständiger Rechtsprechung des obersten deutschen Zivilgerichts über vereinnahmte Rückvergütungen ungefragt aufzuklären hat. Andernfalls macht sie sich schadensersatzpflichtig. Als Rückvergütungen sind insbesondere Provisionen zu nennen, die aus…
28.05.2013
Bild: § 34f GewO – Eine ÜbersichtBild: § 34f GewO – Eine Übersicht
Bernd Rechtsanwalts GmbH

§ 34f GewO – Eine Übersicht

Seit dem 01.01.2013 gilt nun der neue § 34f GewO – trotzdem herrscht noch teilweise Unsicherheit am Markt bzw. bei den tätigen Vermittlern. Hintergrund der Einführung der Regelung war das Gesetz zur Novellierung des Finanzanlagenvermittler und Vermögensanlagerechts aus Dezember 2011. Mit der Aufnahme der Norm in die GewO wird die Regulierung im Rahmen der Finanzaufsicht ausgeweitet. Der Gesetzgeber hat das von Anlegerschutzromantik geprägte Ziel vor Augen die Beratung griffiger für den Anleger zu gestalten und einen umfassenderen Schutz vor G…
22.05.2013
Bild: Zahlungspflicht von Rechtsschutzversicherungen auch im KapitalmarktrechtBild: Zahlungspflicht von Rechtsschutzversicherungen auch im Kapitalmarktrecht
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Zahlungspflicht von Rechtsschutzversicherungen auch im Kapitalmarktrecht

Der für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilrechtssenat des Bundesgerichtshof hatte sich einer aktuellen Entscheidung vom 8. Mai 2013 mit der Zulässigkeit von Vertragsklauseln in zahlreichen Rechtsschutzversicherungen zu beschäftigen. Dabei ging es konkret um sogenannte, von Versicherungen häufig verwendete, "Effektenklauseln", sowie "Prospekthaftungsklauseln". Diese Klauseln haben zum Inhalt, dass dem Versicherungsnehmer für den Fall einer Inanspruchnahme von rechtlichem Rat im Zusammenhang mit Erwerb oder Veräußerung von Effekten (…
13.05.2013
Bild: KAGB - erste konkrete AussagenBild: KAGB - erste konkrete Aussagen
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KAGB - erste konkrete Aussagen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat im Zuge des aktuell noch andauernden Gesetzgebungsverfahrens eine Konsultation zum neuen Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) herausgegeben. Aufhänger dieses Entwurfs ist der Anwendungsbereich des KAGB beziehungsweise die Auslegung des Begriffs "Investmentvermögen“ in § 1 Abs. 1 Satz 1 KAGB. Stellungnahmen sind noch bis zum 12. April 2013 an die BaFin zu richten. Hintergrund ist die am 11. November 2010 vom Europäischen Parlament beschlossene Regulierungsrichtlinie der Kommission für…
10.05.2013
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