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Beluga-Reederei: Ex-Chef zu Haftstrafe verurteilt – Schadensersatzansprüche prüfen

(openPR) Im Jahr 2011 sorgte die Insolvenz der Reederei Beluga und mehrerer Tochtergesellschaften für Schlagzeilen. Nun hat das Landgericht Bremen den ehemaligen Reederei-Chef am 15. März 2018 wegen Kreditbetrugs zu einer dreieinhalbjährigen Haftstrafe verurteilt.



Wie u.a. die F.A.Z. online berichtet, befand das LG Bremen den ehemaligen Chef der Beluga-Reederei des mehrfachen Kreditbetrugs für schuldig. Er soll die Banken mit „getürkten“ Rechnungen getäuscht und zur Kreditvergabe bewegt haben. Drei ehemalige Beluga-Manager kamen mit Bewährungsstrafen davon.



Die Beluga-Reederei konnte sich der globalen Finanz- und Wirtschaftskrise im Jahr 2008 nicht entziehen. Die boomenden Jahre in der Handelsschifffahrt waren vorbei, die Reedereien hatten aber viel zu viele Schiffe bestellt. Nun konnten die erforderlichen Frachtraten nicht mehr erzielt werden. Von dieser Entwicklung war nicht nur die Beluga-Reederei, sondern auch zahlreiche Schiffsfonds betroffen. Etliche Fondsgesellschaften mussten in den vergangenen Jahren Insolvenz anmelden und Anleger haben dadurch viel Geld verloren.



Zudem wurden von der Beluga-Insolvenz auch zahlreiche Schiffsfonds getroffen, die ihre Fondsschiffs an Beluga verchartert hatten. In Mitleidenschaft wurden dabei Schiffsfonds verschiedener Emissionshäuser gezogen. Zu ihnen zählen HCI Capital, Elbe Emissionshaus, Ownership, Nordkontor oder die Oltmann-Gruppe. Durch die wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Beluga-Reederei, die schließlich in der Insolvenz mündeten, konnte auch die Fondsgesellschaften nicht mehr die erforderlichen Frachtraten erzielen. Am Ende standen hohe finanzielle Verluste für die Anleger.



Wie der ehemalige Beluga-Chef in dem Verfahren aussagte, seien die Banken aber über sein Geschäftsmodell informiert gewesen. „Das Landgericht Bremen hält allerdings den Kreditbetrug für erwiesen. Dennoch können aber die Schadensersatzansprüche der Geschädigten – auch der Schiffsfonds-Anleger – noch einmal geprüft werden“, sagt Rechtsanwalt Simon Kanz von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden. Es liege der Verdacht nahe, dass von Anfang an mit falschen Zahlen gearbeitet worden sei. „Fondsgesellschaften können genauso getäuscht worden sein wie die Anleger“, so Rechtsanwalt Kanz.



Mehr Informationen: www.schiffsfonds-anteile.de

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