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Beluga in der Krise - Rechtsanwälte prüfen Schadenersatzansprüche gegen Banken und Berater

(openPR) Die Beluga Reederei, die nach eigenen Angaben 72 Schiffe im Einsatz hat, steckt offenbar noch tiefer in der Krise als bislang gedacht. Das Unternehmen war durch den Einbruch der Frachtraten - also den Marktpreis für den Seetransport von Gütern - bereits erheblich unter Druck geraten. Aufgrund der angespannten wirtschaftlichen Situation hatte zuletzt der US-Finanzinvestor Oaktree, der eine Beteiligung von 49,5 % an Beluga hält, von Gläubigern erfolglos eine Herabsetzung der vertraglich vereinbarten Frachtraten verlangt und geht nun offenbar auch mit harten Bandagen gegen Firmengründer Stollberg persönlich vor. Wie der NDR am 14.03.2011 meldete, hat das Unternehmen im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes einen Titel zur Sicherung von Stollbergs Vermögen erwirkt und per Gerichtsvollzieher zustellen lassen. Zusätzlich wurde bekannt, dass Beluga in den vergangenen Wochen bereits fällige Forderungen in erheblicher Höhe trotz mehrfacher Mahnung nicht beglichen hat. Nach einer Meldung des Weser Kurier vom 12.03.2011 hat die Hamburger Vega-Reederei daher einen Vertrag gekündigt und fordert nun Schadensersatz.



Nach Ansicht des auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalts Matthias Keunecke aus Hannover kann die Krise bei Beluga für viele Anleger zu erheblichen Einbußen führen. Die von Beluga mit diversen Fondsgesellschaften längerfristig vereinbarten Charterraten liegen nämlich deutlich über den aktuell am Markt erzielbaren Preisen. Wenn Beluga fällige Forderungen nicht begleicht und die Schiffe von den Fonds anderweitig verchartert werden müssen, so Keunecke weiter, geht die gesamte Planung der Fondsgesellschaften nicht mehr auf. Renditeversprechen können dann nicht eingehalten werden und sogar die Fonds selber können in Schieflage geraten.

Aufgrund der alarmierenden Presseberichte hatten sich bereits verunsicherte Anleger in der Kanzlei gemeldet, die einen Verlust ihrer Ersparnisse befürchten. Das Bewusstsein, dass es sich bei Schiffsfonds um Unternehmensbeteiligungen mit den entsprechenden Risiken handelt ist in vielen Fällen gar nicht oder nur sehr unzureichend vermittelt worden. Wenn die Risikoaufklärung insoweit fehlerhaft war, kann dies allerdings zu Schadenersatzansprüchen gegen die beratenden Banken oder die Anlageberater führen. Falls die Empfehlung für die Anlageziele (z.B. Altersvorsorge) ungeeignet gewesen sein sollte oder es keine hinreichende Risikoaufklärung gegeben hat, können Anleger im Wege des Schadenersatzes gegebenenfalls die Rückabwicklung fordern.

Welche Fonds sind betroffen?
Mehr als 30 Fonds unterschiedlicher Emissionshäuser wären von einer Krise bei Beluga betroffen, weil sie Schiffe an die Reederei verchartert haben. Hierzu zählen insbesondere Fonds des Emissionshauses HCI Capital. Insgesamt immerhin 17 der von HCI Capital initiierten Schiffsfonds haben nach Angaben des Unternehmens 20 Seeschiffe an Beluga verchartert. Auch Fonds anderer Emissionshäuser haben Schiffe an Beluga überlassen. Hierzu zählen u.a. die Oltmann Gruppe, OwnerShip, Elbe Emissionshaus und Nordkontor.

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