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Beluga Shipping und Beluga Charting pleite – Drohen jetzt Schieflagen bei Schiffsfonds?

(openPR) 17. März 2011 - Die bekannten Bremer Gesellschaften Beluga Chartering GmbH und Beluga Shipping GmbH haben beim Amtsgericht Bremen Insolvenzantrag gestellt. Das berichtet Radiobremen am 17.03.2011. Ausfälle können zu Schäden bei verschiedenen bekannten Schiffsfonds führen.



Was Anleger jetzt wissen müssen:

Es war bereits bekannt, dass die Beluga Shipping viele Frachtschiffe nicht auslasten konnte, da im Rahmen der Wirtschaftskrise zu viele Schiffe auf dem Markt waren und kaum Nachfrage bestand. Dies führte zu sinkenden Frachtraten und wahrscheinlich zur Pleite der Beluga Shipping.

Durch die Insolvenz sind nicht nur der Großinvestor Oaktree, sondern Banken und andere Kreditgeber sowie auch ca. 15.000 Kleinanleger betroffen. Über sog. Schiffsfonds wurden etwa 300 Millionen Euro bei der Beluga investiert. Mindestens fünf Anbieter solcher Schiffsbeteiligungen haben ihre Frachtschiffe an die Beluga verchartert. Es drohen somit Einnahmeausfälle in beträchtlicher Höhe.

Hauptsächlich von der Pleite betroffen sind Anleger von 17 verschiedenen Schiffsfonds des Emissionshauses HCI Capital aus Hamburg. Diese Schiffsfonds haben insgesamt 20 Schiffe an Beluga verchartert. Zwar handelt es sich um Dachfonds, die Verluste dürften jedoch dennoch für die Anleger zu spüren sein.

Auch sollen Schiffsfonds der Oltmann-Gruppe, der Nordkontor Schiffe, der Firma Ownership und des Elbe Emissionshauses betroffen sein.
Bei allen genannten Unternehmen droht den Anlegern somit ein Verlust, der in dieser Form von der Fondsgesellschaft nicht eingeplant war. Es ist daher ratsam, sich an einen im Kapitalmarktrecht spezialisieren Rechtsanwalt zu wenden, um die Chancen eines Ausstiegs aus der Beteiligung prüfen zu lassen.

Außerdem eröffnet die neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs vom 11.01.2011 den Anlegern die Möglichkeit, im Rahmen eines Auskunftsverlangens die Namen und Anschriften von Mitgesellschafter heraus zu verlangen, um starke Anlegerbündnisse zu schließen. Auch hier hilft der Rat eines spezialisierten Rechtsanwalts.

Wurden Sie als Anleger von Ihrem Berater oder Vermittler nicht hinreichend über die Verlustrisiken aufgeklärt, die mit einer Schiffsbeteiligung verbunden sind, sind auch Schadensersatzansprüche gegen den Berater oder Vermittler denkbar.

Wenn Sie als Anleger von einer Bank beraten wurden, ist außerdem zu prüfen, ob Ihnen hinreichende Hinweise zu Provisionsrückvergütungen (Kick-Backs) erteilt wurden. Hat die Bank diese Verschwiegen, ist ebenfalls eine Rückabwicklung des Kaufs möglich. Die Rechtsanwälte sind hier bereits für geschädigte Anleger tätig und haben Klagen gegen Banken wg. Falschberatung und Verschweigen von Kick-Backs beim Vertrieb von Schiffsfonds verklagt.

V.i.s.d.P.
Rechtsanwalt Sven Tintemann

Malteser Straße 170/ 172
12277 Berlin

Tel.: 030 715 206 70
FAX.: 030 715 206 78

E-Mail: E-Mail
Web: http://www.tintemann.de

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