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Dieselskandal

14.03.201812:54 UhrTourismus, Auto & Verkehr

(openPR) Wer ein Dieselfahrzeug des VW-Konzerns fährt, dürfte sich in letzter Zeit vermehrt mit dem Abgasskandal auseinandergesetzt haben. Dabei handelt es sich um manipulierte Dieselautos, welche durch einen illegalen Abschaltvorgang gesetzlich vorgegebene Abgasgrenzwerte überschreiten.
Die diese Woche durch das Bundesverwaltungsgericht erklärte Zulässigkeit von Dieselfahrverboten zur Einhaltung der Grenzwerte dürfte nun ein neues Licht auf die ganze Situation werfen.
Welche Rechte dem Fahrzeugbesitzer nun zustehen, weiß die Wiesbadener Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller.
Während sich die Autohersteller bisher durch ein nach Öffentlichwerden des Abgasskandals entwickeltes Software-Update vom Schadensvorwurf befreien konnten, sieht die Sachlage nun schon ganz anders aus. Bisher argumentierte die Automobilbranche nämlich damit, dass der Mangel an den Fahrzeugen durch das generell wirksame Update behoben werden könne und der Kunde somit keinen weiteren Schaden erlitten habe. Eine solche Möglichkeit zur Nachbesserung muss dem Käufer auch gewährt werden.
Dementsprechend entschied auch das LG Dresden in seinem Urteil vom 8.11.2017 und wies die Klage eines Fahrzeugkäufers gegen einen Autohändler ab.
Der bisher für einen Schadensersatzanspruch fehlende Schaden ist nun mit der Rechtmäßigkeit der Dieselfahrverbote eingetreten. Dem Käufer eines manipulierten Fahrzeugs aus dem VW-Konzern stehen ab jetzt Kaufpreiserstattung und Fahrzeugrückgabe zu.
Die Kanzlei Cäsar-Preller rät jedoch, die Rückforderung des Kaufpreises möglichst zeitnah vorzunehmen, da die Verjährungsfrist 3 Jahre beträgt. Gerne berät Sie die Rechtsanwaltskanzlei auch persönlich hinsichtlich Ihrer Schadensersatzansprüche.

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