(openPR) Eine Haushaltshilfe bietet vielen Menschen notwendige Entlastung im eigenen Heim. Flexibel können sie den Menschen Arbeit abnehmen, sei es bei Bügeln, der Reinigung der Wohnung oder auch als Begleitung beim Einkaufen. Viele Menschen wissen gar nicht, wie einfach es ist, die Haushaltshilfe ordentlich als geringfügig Beschäftigte bei der Knappschaft anzumelden, und welche Vorteile dies hat. Mit der Anmeldung hat die Beschäftigte nicht nur die Möglichkeit Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, darüber hinaus sind sie auch unfallversichert.
Der Landesverband hauswirtschaftlicher Berufe MdH NRW bietet am 6.3.2018 Gelegenheit sich umfassend über das sogenannte „Haushaltsscheck-Verfahren“ zu Informieren.
Viele Menschen beschäftigen eine Haushaltshilfe. Aber, ist diese auch angemeldet?
Wenn Sie eine Haushaltshilfe beschäftigen möchten oder wenn Sie immer schon etwas zu diesem Thema wissen wollten, dann finden Sie hier die richtigen Ansprechpartner. Wolfram Koch Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See erläutert, was bei der Beschäftigung im Minijob zu beachten ist.
Wann? Am 06.03.2018 um 16:00 Uhr
Wo? Zeche Carl, Wilhelm-Nieswandt-Alle 100, Essen-Altenessen, Konferenzraum Sophie.
Folgende Themen werden behandelt:
Definition haushaltsnahe Dienstleistungen, 450-Euro-Minijob (was ist im Einzelnen zu beachten?),
Funktion des Haushaltsscheck-Verfahrens (Vorteile für Arbeitgeber und Arbeitnehmer) mit praktischen Tipps zum Umgang mit diesem Verfahren.
Weiterhin gibt es Infos zum Steuer- und Arbeitsrecht sowie Informationen zu besonderen Personenkreisen.
An diesem Nachmittag gibt es Gelegenheit Fragen an den Experten zu stellen. Die Veranstaltung ist kostenlos.












