(openPR) Die Forderung nach einem „eHealth-Gesetz II“ ist fast ein halbes Jahr alt.
Berlin, 30. Januar 2018. Die Bildung einer neuen Regierung birgt immer auch die Chance, bestimmte Entwicklungen schneller voranzutreiben. Die Digitalisierung des deutschen Gesundheitsweisens gehört dazu. Die aktuelle Gesetzgebung hinkt dem tatsächlichen Marktgeschehen um Längen hinterher. Diesen Zustand könnten die aktuell über eine Regierung verhandelnden Parteien rasch verbessern: Fernbehandlungsverbot, elektronisches Rezept, elektronische Patientenakte – das sind die Stichworte in diesem Zusammenhang.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens schreitet national wie international unaufhaltsam voran. Viele Länder sind mit der Umsetzung beispielsweise einer elektronischen Gesundheitskarte weiter als Deutschland: Neu dazugekommen ist vor Kurzem Brasilien, wo nun 200 Millionen Menschen von einem digitalen System rund um die Gesundheit unterstützt werden.
„Die Versandapotheken in Deutschland haben sich in den vergangenen Jahren ebenfalls großes Know-how in der Digitalisierung angeeignet. Hiervon können insbesondere die Patienten und Verbraucher, aber auch die Kostenträger profitieren.“, sagt Christian Buse, Apotheker und Vorstand des BVDVA.
Aus Sicht des BVDVA sind alle erforderlichen Strukturen und Informationen vorhanden. Jetzt gelte es, den notwendigen politischen Willen aufzubringen, den Weg der Digitalisierung zügig und aktiv zu beschreiten. Deutschland dürfe nicht weiter nur auf Entwicklungen reagieren, sondern sei gefordert, sie selbst zu gestalten.











