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Änderungen für Verbraucher im Dezember

06.12.201709:46 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Änderungen für Verbraucher im Dezember
Rechtsanwalt Christof Bernhardt
Rechtsanwalt Christof Bernhardt

(openPR) Im Dezember kommen einige Veränderungen auf Verbraucher zu. Hierauf sollte man sich einstellen:

Transparenz von Kündigungen von Telefon- und Internetverträgen

Ab September 2017 sind Anbieter verpflichtet, ihre Bestandskunden auch auf der Abrechnung auf die Kündigungsfristen hinzuweisen. Dies gilt für Verträge mit einer Laufzeit von mehr als einem Monat. Rechtsanwältin Natalie Jordan von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller führt aus: „Die Anbieter sind gehalten, den letzten Kalendertag anzugeben, an welchem eine Kündigung eingehen muss, um eine Vertragsverlängerung zu verhindern.“

AOL Instant Messenger wird eingestellt

Nach 20 Jahren stellt AOL seinen Messenger-Dienst ein. Wie das Unternehmen mitteilt, werden am 15. Dezember werden sämtliche Dienstleistungen und Angebote von AOL Instant Messenger ersatzlos eingestellt. AOL empfiehlt, Bilder und Dateien, welche Kunden erhalten wollen, bis zum Morgen des 15. Dezembers 2017 abzuspeichern.

Rückwirkender Antrag auf Kindergeld

Ab 2018 treten kürzere Fristen für die rückwirkende Beantragung von Kindergeld in Kraft. Christof Bernhardt von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller erklärt: „Ab Januar 2018 können Eltern Kindergeld nur noch 6 Monate rückwirkend beantragen, also maximal bis zum 31. Juli 2017. Der Gesetzgeber möchte so Betrugsfällen entgegen wirken.“
Bislang konnte Kindergeld rückwirkend innerhalb der Festsetzungsfrist von 4 Jahren beantragt werden. Rechtsanwalt Christof Bernhardt: „Noch bis zum 31.12.2017 kann Kindergeld rückwirkend bis einschließlich 31. Januar 2013 beantragt werden.“
Derzeit erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder je 192 Euro, für das dritte 198 und für jedes weitere 223 Euro.
Ab Januar 2018 erhalten Eltern für die ersten beiden Kinder je 194 Euro, für das dritte 200 Euro und für jedes weitere 225 Euro.

Neuerungen bei der Deutschen Bahn

Eine neue 623 Kilometer lange Trasse der Deutschen Bahn verkürzt die Reisezeit von Berlin nach München um zwei auf knapp vier Stunden. Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Wiesbadener Kanzlei Cäsar-Preller: „Zukünftig wird man die Verbindung dreimal täglich nutzen können: Um 6, 12 und 18 Uhr. Des Weiteren wird es eine stündliche Verbindung zwischen Berlin und München mit Halt in Nürnberg, Erfurt, Halle und Leipzig geben.“

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