openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick

19.08.200908:27 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick

(openPR) Am 10. Juli 2009 hat ein Paket mit Änderungen des BDSG die letzte Hürde des Gesetzgebungsverfahrens genommen. Überraschenderweise finden sich in diesem Gesetzgebungspaket Änderungen, die zuvor im Gesetzgebungsverfahren gar nicht diskutiert wurden. Alle Neuerungen und weitere Infos finden Sie hier im Überblick.



Was ist Gegenstand der Änderungen?

Die sogenannte BDSG-Novelle I erweitert u.a. die Anforderungen an die automatisierte Einzelentscheidung sowie das Scoring und schafft zusätzliche Transparenzpflichten. Zudem werden die Rechte des Betroffenen erweitert. Diese Änderungen treten am 1. April 2010 in Kraft.

Die sogenannte BDSG-Novelle II führt zu weit umfangreicheren Änderungen des Datenschutzrechts. Neben einer Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz werden die Zulässigkeits- und Transparenzanforderungen an die personalisierte Werbung erweitert. Von hoher praktischer Bedeutung sind auch die zusätzlichen Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung, insbesondere da hier Bußgeldtatbestände hinzugekommen sind. Diese Änderungen treten am 1. September 2009 in Kraft. Für die Neuregelung der personalisierten Werbung ist eine Übergangsfrist bis zum 1. Juli 2012 vorgesehen.

Die BDSG-Novelle III erfolgt im Zusammenhang mit der Umsetzung der EU-Richtlinien über Zahlungsdienste und Verbraucherkreditverträge im „Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.“ Die Änderungen im BDSG betreffen im wesentlichen Auskunftspflichten beim Abschluss/Ablehnung eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe mit einem Verbraucher. In diesem Gesetzgebungspaket finden sich aber auch noch weitere Regelungen zum Umgang mit personenbezogenen Daten bei der Prüfung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern (s. z.B. § 509 BGB, Art. 247 § 3 E-BGB und Muster hierzu, § 18 KWG, § 2 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz. Diese Änderungen treten am 11.06.2010 in Kraft.

Schwerpunkte der Änderungen

- Erweiterte Rechte des Betroffenen (mit Bußgeldandrohung!)
- Zulässigkeit der personalisierten Werbung (z.T. mit Bußgeldandrohung!)
- Erweiterte Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung (mit Bußgeldandrohung!)
- Informationspflichten bei Datenschutzpannen (mit Bußgeldandrohung!)
- Erweiterte Kompetenzen der Aufsichtsbehörden (mit Untersagungsbefugnis der Verarbeitung bei fehlenden Zulässigkeitsvoraussetzungen/Verhängung von Zwangsgeldern!)
- Beschränkungen im Hinblick auf Übermittlung von Informationen über Forderungen
- Proaktive Auskunftspflichten bei Ablehnung eines Verbraucherdarlehensvertrags oder eines Vertrags über eine entgeltliche Finanzierungshilfe mit einem Verbraucher (mit Bußgeldandrohung!)
- Zulässigkeit des Scorings
- Stärkung der Rechtsstellung des betrieblichen Datenschutzbeauftragten (u.a. Kündigungsschutz)
- Neuregelung zum Arbeitnehmerdatenschutz
- Inkrafttreten/Umsetzungsfristen

Sicher ist bereits jetzt, dass mit dem Wirksamwerden der neuen Vorschriften die Unternehmen ihre Geschäftsprozesse den Neuregelungen anpassen müssen. Noch nicht absehbar ist dabei zum gegenwärtigen Zeitpunkt, wie sich die Änderungen im Detail auf die Prozesse auswirken. Die DMC arbeitet jedoch bereits in engem Kontakt mit führenden BDSG-Kommentatoren an entsprechenden Konzepten und Umsetzungspapieren.

Die Änderungen im Überblick haben wir für Sie in einem Flyer zusammengestellt, welchen wir Ihnen auf unserer Homepage zum kostenlosen Download bereitstellen.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 340858
 1062

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von DMC Datenschutz Management & Consulting GmbH & Co. KG

Bild: Die DMC auf dem DSAG-JahreskongressBild: Die DMC auf dem DSAG-Jahreskongress
Die DMC auf dem DSAG-Jahreskongress
RA Thomas Müthlein wird über die neuen Herausforderungen für Datenschutz und Compliance referieren. Vom 29. September bis 01. Oktober 2009 wird der Jahreskongress der deutschsprachigen SAP Anwendergruppe e.V. im Messe und Congress Centrum Bremen stattfinden. Dieses Jahr steht die Veranstaltung unter dem Motto "Wege in die Zukunft: Geschäftsprozesse integrieren, Komplexität reduzieren, Wertschöpfung optimieren". Hierbei werden auch wieder aktuelle Themen rund um SAP, die Produkte und Anwender beleuchtet. Teil der Vortragsreihe bildet RA Thom…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)Bild: IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)
IT-Compliance - Datenschutz im Internet vs. Statistikprogramme (Google Analytics)
… Mitgliedstaaten der Europäischen Union die Regelung in nationale Gesetze umsetzen. Deutschland ist dieser Umsetzungspflicht erst 2001 verspätet durch das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes und anderer Gesetze und aus Sicht der Kommission in Bezug auf die Unabhängigkeit der Datenschutzaufsicht von staatlicher Einflussnahme unzureichend …
Bild: VideoüberwachungsverbesserungsgesetzBild: Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
Videoüberwachungsverbesserungsgesetz
… § 6b BDSG, eingeräumt werden musste. Doch genau das ist der Punkt. Dem ganzen wurde mehr Platz eingeräumt und nichts wurde in seinem Kern verändert.   Diese Novellierung ist eine charmante Lösung, da lediglich eine Ausweitung, also eine Anpassung an die traumatisierenden Ereignisse stattfand. Es ist lediglich ein notwendiger Schritt, der gegangen werden …
Bild: Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009Bild: Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009
Seminar zur Datenschutz-Novelle 2009
Der Bundestag hat Anfang Juli die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes beschlossen. Die Änderungen wurden hierbei in die sogenannte BDSG Novelle I und BDSG Novelle II unterteilt. Bereits am 1. September 2009 tritt die BDSG Novelle II in Kraft. In diesem Gesetz werden u.a. die Anforderungen an die Auftragsdatenverarbeitung erweitert und der Arbeitnehmerdatenschutz …
Datenschutz im Koalitionsvertrag – Lösung der wesentlichen Probleme?
Datenschutz im Koalitionsvertrag – Lösung der wesentlichen Probleme?
Die UIMCert meint: Wir wollen nicht schon wieder eine Datenschutznovellierung, da die in diesem Jahr vorgenommene Aktualisierung und Veränderung des Datenschutzgesetzes zwar nicht der große Wurf war, wohl aber verschiedene, aus der technologischen Entwicklung sich ergebende Veränderungen berücksichtigt hat. Dies betrifft unter anderem die Auftragsdatenverarbeitung …
Praxistage Datenschutz 2010
Praxistage Datenschutz 2010
… die wohl kommende Gesetzesänderung zum Thema Arbeitnehmerdatenschutz. Und dann auch noch das Thema Datenschutz rund um E-Mail und Internet. Umso wichtiger ist es, hierbei den Überblick zu behalten. „Als Referent ist es mir besonders wichtig, den Teilnehmern neben theoretischem Wissen vor allem praxisnahe Tipps zu vermitteln“, so Andreas Würtz . Neben …
Adresshandel und Datenschutz
Adresshandel und Datenschutz
… jeweiligen Aufforderung zur Einwilligung in die Datenverwendung hinreichend klar und bestimmt hervorgehen, was genau mit welchen personenbezogenen Daten geschehen soll, so dass der Betroffene überblicken kann, auf was er sich einlässt. Wie § 4 I BDSG bestimmt, ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten jedoch auch ohne Einwilligung …
Bild: Vorbildliche Leistung wird zertifiziertBild: Vorbildliche Leistung wird zertifiziert
Vorbildliche Leistung wird zertifiziert
… nachgewiesen. Mit Sicherheit persönlich Durch den Erhalt des Qualitätssiegels bietet die Rotaform zertifizierte und nachhaltige Sicherheit für die Produktion von personalisierten Mailings. Vor allem nach der Novellierung des BDSG ist dies ein wichtiger Aspekt für den Einsatz von Directmails. Sowohl für die Anwender und Kunden als auch für den beworbenen …
Bild: kein-datenklau.de - Eine Initiative für den VerbraucherschutzBild: kein-datenklau.de - Eine Initiative für den Verbraucherschutz
kein-datenklau.de - Eine Initiative für den Verbraucherschutz
Die Webseite kein-datenklau.de ist entstanden als Antwort und Auflehnung gegen die Bedrohung, die die angedachte Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) für alle Unternehmen darstellt, die Dialogmarketing für sich als Werbemaßnahme nutzen, sowie allen damit zusammenhängenden und davon abhängigen Unternehmen. Ganz klar, wir verurteilen Datenklau …
Bild: BVDW veröffentlicht kostenloses Whitepaper für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-VersandBild: BVDW veröffentlicht kostenloses Whitepaper für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand
BVDW veröffentlicht kostenloses Whitepaper für rechtssicheres E-Mail-Marketing und Newsletter-Versand
… in Deutschland zahlreiche gesetzliche Vorschriften beachtet werden. In den letzten Jahren wurden die gesetzlichen Anforderungen für zulässiges E-Mail-Marketing insbesondere auch durch die Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) im Jahre 2009 weiter erhöht. Die in der Novelle des BDSG vorgesehene Übergangsfrist für die werbliche Nutzung von …
Bild: Datenschutz im GastgewerbeBild: Datenschutz im Gastgewerbe
Datenschutz im Gastgewerbe
… verabschiedet. Einige dieser Regelungen treten bereits am 01. September 2009 in Kraft und haben teilweise gravierende Auswirkungen auf die Organisation und die Prozesse von Unternehmen im Hotel- und Gaststät-tengewerbe. Gerne informieren wir Sie im Detail über die Änderungen in einem persönlichen Gespräch. Erste Informationen können Sie der Anlage entnehmen.
Sie lesen gerade: Änderung des BDSG - Die Novellierung I-III im Überblick