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Neue EU-Verbraucherkreditrichtlinie tritt Freitag in Kraft

(openPR) Welche Änderungen mit der neuen Kreditrichtlinie vom 11.6.2010 für Verbraucher zu erwarten sind.

Mit grundlegenden Änderungen ist für den Verbraucher nicht zu rechnen, da das neue Gesetz keine wesentlichen Neuerungen mit sich bringt, sondern vielmehr die bestehenden Regelungen verschärft und für das gesamte Europa standardisiert werden sollen.

Vor und Nachteile eines Kreditgeschäftes müssen klar definiert werden

Kunden müssen künftig in klarer und verständlicher Form über alle Vor- und Nachteile eines Kreditgeschäftes informiert werden. Dies soll in Form eines für in ganz Europa standardisierten Merkblattes erfolgen.

Irreführende Werbung wird weitgehendst ausgeschlossen

Banken dürfen ab Freitag nur noch mit Zinskonditionen werben, die für mindestens 2/3 aller Kreditverträge gelten. Jegliche Art von Werbung für Kreditgeschäfte muss außerdem ein repräsentatives Beispiel in klarer, verständlicher und auffallender Form für die Konditionen enthalten.

Kreditvermittler müssen Provisionen offenlegen

Vermittler von Krediten und Darlehen müssen künftig den Kunden gegenüber die von den Kreditinstituten gezahlten Provisionen offenlegen.

Änderung der Kündigungsmöglichkeiten für Ratenkredite

Ratenkredite können künftig jederzeit gekündigt und vorzeitig zurückgezahlt werden. Banken sind jedoch berechtigt, dafür eine Vorfälligkeitsentschädigung in Rechnung zu stellen, die höchstens 1% des Kreditbetrages ausmachen darf, bei einer Restlaufzeit von weniger als 12 Monaten höchstens 0.5%.

Änderung bei der Berechnung des Effektivzins

Falls bei einer Kreditvergabe zusätzlich eine Versicherung oder ein Bausparvertrag abgeschlossen wird, müssen diese Kosten künftig mit in die Berechnung des Effektivzins einfliessen.

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